16.05.2019 15:04 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Gesundheit / Medizin
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Winkelmeier-Becker/Ullrich: Grundrechtsschutz und Rechtssicherheit bei Fixierungen
Berlin (ots) - Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Rechte
von Betroffenen bei Fixierungen
Der Deutsche Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstag das
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im
Rahmen von Freiheitsentziehungen. Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, sowie der für den Grundrechtsschutz
zuständige Berichterstatter, Volker Ullrich:
Winkelmeier-Becker: "Mit dem Gesetz erhöhen wir die rechtlichen
Hürden für Fixierungen bei Freiheitsentziehungen und stellen diese
unter Richtervorbehalt. Den Anlass für dieses Gesetzgebungsverfahren
hat das Bundesverfassungsgericht durch ein Urteil vom letzten Jahr
gegeben. Wir stellen klar, dass die extreme Maßnahme nur dann
zulässig ist, wenn sie zum Schutz des Betroffenen selbst oder zum
Schutz der Mitarbeiter der Haft- oder Unterbringungseinrichtung
erforderlich ist."
Ullrich: "Die präzise Umsetzung des Urteils für
5-Punkt-Fixierungen als auch 7-Punkt-Fixierungen erhöht den
Grundrechtsschutz für die Betroffenen. Mit einem einheitlichen
gerichtlichen Verfahrensrecht und einer einheitlichen gerichtlichen
Zuständigkeit schaffen wir mehr Rechtssicherheit. Mit der Umsetzung
des Urteils innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gegebenen
Frist bis zum 30. Juni werden Rechtsunsicherheiten vermieden. Wir
werden das Thema Fixierungen weiterhin im Blick behalten. Innerhalb
der nächsten Jahre werden wir die Auswirkungen der Fixierungen wie
Häufigkeit und Dauer der Anordnungen evaluieren."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
von Betroffenen bei Fixierungen
Der Deutsche Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstag das
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im
Rahmen von Freiheitsentziehungen. Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, sowie der für den Grundrechtsschutz
zuständige Berichterstatter, Volker Ullrich:
Winkelmeier-Becker: "Mit dem Gesetz erhöhen wir die rechtlichen
Hürden für Fixierungen bei Freiheitsentziehungen und stellen diese
unter Richtervorbehalt. Den Anlass für dieses Gesetzgebungsverfahren
hat das Bundesverfassungsgericht durch ein Urteil vom letzten Jahr
gegeben. Wir stellen klar, dass die extreme Maßnahme nur dann
zulässig ist, wenn sie zum Schutz des Betroffenen selbst oder zum
Schutz der Mitarbeiter der Haft- oder Unterbringungseinrichtung
erforderlich ist."
Ullrich: "Die präzise Umsetzung des Urteils für
5-Punkt-Fixierungen als auch 7-Punkt-Fixierungen erhöht den
Grundrechtsschutz für die Betroffenen. Mit einem einheitlichen
gerichtlichen Verfahrensrecht und einer einheitlichen gerichtlichen
Zuständigkeit schaffen wir mehr Rechtssicherheit. Mit der Umsetzung
des Urteils innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gegebenen
Frist bis zum 30. Juni werden Rechtsunsicherheiten vermieden. Wir
werden das Thema Fixierungen weiterhin im Blick behalten. Innerhalb
der nächsten Jahre werden wir die Auswirkungen der Fixierungen wie
Häufigkeit und Dauer der Anordnungen evaluieren."
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