FAQ - Fragen und Antworten zum kostenfreien Presseportal
Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu unserem kostenfreien Presseportal.Sollte Ihre Frage nicht in den Antworten enthalten sein, schreiben Sie uns über das Kontaktformular Ihr Anliegen. Wir werden dieses dann mit in unsere FAQ's übernehmen und Sie per E-Mail informieren.
Was suchen Sie?
Allgemeine Fragen zum Presseportal
An wen sind Abmahnungen zu richten?
Wohin kann ich mich bei dringenden Fragen wenden?
Kostenlose Pressemitteilungen veröffentlichen
Wie kann ich eine kostenlose Pressemitteilung veröffentlichen?
Muss ich meine Adressdaten mit veröffentlichen?
Dürfen Backlinks in meiner Pressemeldung enthalten sein?
Wieso ist mein Presseartikel nicht zu sehen?
Wie lange bleibt meine Pressemitteilung auf der Startseite zu sehen?
Gibt es einen Ratgeber, wie man gute Pressemitteilung schreibt?
Kostenpflichtige Serviceleistungen von Presseanzeigen24.com
Welche kostenpflichtigen Leistungen bietet Presseanzeigen24.com?
Wie kann ich meine Pressemitteilung löschen oder ändern lassen?
Bewertungen und Kommentare
Wie kann ich eine Pressemitteilung bewerten oder kommentieren?
Kann ich auch negative Bewertungen schreiben?
Ich finde meine Bewertung nicht im Presseportal. Woran kann das liegen?
Werden Bewertungen auch gelöscht?
Kann ich fehlerhafte und falsche Bewertungen melden bzw. löschen lassen?
Werben auf Presseanzeigen24.com
Kann im Presseportal Onlinewerbung gebucht werden?
Kann ich durch eine Werbevermittlung Geld verdienen?
Was kostet eine Werbeanzeige?
Sollten Sie sich wegen einer über Presseanzeigen24.com veröffentlichten Pressemitteilung in Ihren Rechten verletzt sehen, beachten Sie bitte folgende wichtige Information:
Nach den Bestimmungen der §8-§10 des Telemediengesetzes haftet Presseanzeigen24.com für solche Rechtsverletzungen erst dann, wenn Sie uns über eine Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt haben und Presseanzeigen24.com die beanstandete Pressemitteilung nicht aus seinem Internetangebot entfernt.
Möchten Sie gegen eine Rechtsverletzung mit einer Abmahnung vorgehen, ist daher Adressat einer solchen Abmahnung der Urheber der Pressemitteilung, nicht jedoch Presseanzeigen24.com!
Unter Missachtung dieser Rechtslage dennoch an Presseanzeigen24.com adressierte Abmahnungen verursachen bei uns erheblichen Arbeitsaufwand. Im Falle einer ungerechtfertigten Abmahnung beauftragen wir einen Rechtsanwalt. Die dadurch entstehenden Kosten sind dann von demjenigen zu tragen, der aufgrund der ungerechtfertigten Abmahnung diese Kosten verursacht hat.
Haben Sie dringende Fragen, so können Sie uns auf verschiedenen Wegen kontaktieren. Hier finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten.
Sie können hier Ihre kostenlose Pressemitteilung schreiben und einstellen.
Damit wir Ihren Artikel veröffentlichen können, müssen alle Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden! Zusätzlich können Sie ein Bild oder Logo hochladen, um Ihren Presseartikel für Besucher interessanter zu gestalten.
Um die Mitteilung abzusenden, müssen Sie unsere AGB’s und Freistellungserklärung bestätigen, in dem Sie die entsprechenden Checkboxen anhaken.
Veröffentlichen Sie nur Mitteilungen, zu denen Sie berechtigt sind! Das betrifft wahrheitsgemäße Angaben sowie Mitteilungen, die keine anderen Personen oder Unternehmen angreifen, beleidigen oder diffamieren! Weiterhin verwenden Sie bitte nur Bildmaterial, für das Sie ausdrücklich die Erlaubnis zur Veröffentlichung besitzen und geben bitte den Urheber/Quelle des verwendeten Bildes mit an. Dies empfiehlt sich auch bei Bildern aus kostenlosen Bilderdatenbanken! Andernfalls könnten Sie abgemahnt werden, was mit einem hohen Bußgeld verbunden ist!
Lesen Sie hier ein paar Tipps, wie man eine perfekte Pressemitteilung schreibt.
Ja.
Aus presserechtlichen Gründen sind Sie verpflichtet, Ihre vollständige Adresse anzugeben und zu veröffentlichen. Pressemitteilungen ohne vollständige Adressangaben werden von unserer Redaktion abgelehnt und zur Überarbeitung an Sie zurückgegeben.
Sie dürfen maximal zwei Links in Ihre Mitteilung einbauen. Alle anderen Links werden wir vor der Veröffentlichung entfernen oder Ihren Artikel zur erneuten Überarbeitung an Sie zurückgeben. Enthält die Pressemitteilung mehr Links, so wird diese von Suchmaschinen u.U. als Werbung eingestuft!
Nachdem Sie Ihre Pressemeldung freigegeben haben, prüfen wir diese zunächst redaktionell auf Fehler und ggf. inhaltliche Verletzung gemäß Pressecodex, soweit dies für uns erkennbar ist. Sollten wir erkennen, dass Ihr Artikel gegen den Pressecodex verstößt, werden wir Ihre Mitteilung ablehnen oder zur Überarbeitung an Sie zurückgeben. Ihre eingereichten Artikel prüfen wir nur während unserer Geschäftszeiten (Mo. – Fr. von 9 – 17 Uhr). Während unserer Geschäftszeiten kann eine Freischaltung durchaus mehrere Stunden in Anspruch nehmen.
Auf der Startseite in unserem Presseportal zeigen wir die letzten 20 Pressemeldungen mit Bild und kurzem Teasertext an, wobei die neueste Meldung ganz oben in der Liste steht. Ihre Mitteilung rückt also mit jeder weiteren veröffentlichten Meldung eine Position weiter nach unten, bis sie durch 20 neue Meldungen verdrängt wurde.
Ihr Artikel bleibt aber weiterhin so lange in unserem Presseportal in den entsprechenden Kategorien aufrufbar, bis Sie Ihre Pressemitteilung löschen lassen. Ebenso kann Ihr Presseartikel unbegrenzte Zeit in der Artikelsuche über Stichwörter gefunden werden.
Um erfolgreiche Pressemitteilungen zu schreiben, gibt es ein paar grundlegende Punkte zu beachten. Hier finden Sie einen Ratgeber, wie Sie eine erfolgreiche Pressemitteilung schreiben.
Sie können Ihre Pressemitteilung bei Bedarf in unserem Presseportal sowie den angeschlossenen Partnerportalen aufmerksamkeitsstark hervorheben lassen und so mehr Leser finden.
Hier finden Sie eine Übersicht der optionalen Zusatzleistungen für Ihre Pressemeldung.
Nachdem Sie Ihre kostenlose Pressemeldung veröffentlicht haben, kann diese nur von unserem Serviceteam gelöscht oder geändert werden, da die Änderungen u.U. auch in Partnerportalen und Social-Media-Kanälen notwendig werden. Aus diesen Gründen entsteht für eine nachträgliche Bearbeitung oder Löschung Ihrer sonst kostenfreien Pressemitteilungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR zzgl. MwSt., die im Voraus zu bezahlen ist. Die Bezahlung kann per Rechnung oder direkt via Paypal erfolgen.
Eine Bearbeitung oder Löschung kann nur durch den Autor beantragt werden (Ausnahme bei richterlichem Beschluss). Möchten Dritte eine Löschung oder Änderung beauftragen, so muss dazu an den Verfasser der Pressemeldung herangetreten werden!
Um eine Pressemitteilung zu löschen, teilen Sie uns bitte eine genaue Begründung mit. Haben Sie einen richterlichen Beschluss, so senden Sie uns bitte eine Kopie zu, damit wir die Pressemeldung unmittelbar entfernen können.
Wir bearbeiten Pressemitteilung nur hinsichtlich kleiner Korrekturen (z.B. Schreibfehler, Formatierung) oder Bildertausch, welche die Originalmeldung inhaltlich nicht verfremden!
Bewertungen und Kommentare können Sie direkt am Presseartikel abgeben. Dazu wählen Sie einfach den Link „Bewertung schreiben“ und tragen anschließend Ihren Kommentar ein und Bewerten die Mitteilung bzgl. der vorgegebenen Kriterien.
Bitte bleiben Sie dabei sachlich, fair und respektvoll!
Auch negative Erfahrungen dürfen verfasst werden, solange diese sachlich, fair und belegbar sind! Es muss deutlich werden, dass dies Ihre persönliche Meinung und Erfahrung ist und keine Wiedergabe vom Hören/Sagen anderer Personen.
Eventuell haben Sie den Freischaltungslink aus der E-Mailbestätigung noch nicht ausgeführt. Damit prüfen wir Bewertungen durch Spam-E-mails.
Weiterhin kann es sein, dass wir Ihre Bewertung gesperrt haben, wenn diese gegen unseren Verhaltenskodex verstößt.
Wir behalten uns vor, Kommentare und Bewertungen zu löschen, die gegen unseren Verhaltenskodex verstoßen. Wir löschen jedoch negative Bewertungen nicht pauschal und ohne Begründung.
Ja. Sollten Sie als Autor einer Pressemitteilung bewusst fehlerhaft gemachte Bewertungen feststellen, so können Sie uns diese Bewertung in Ihrem Kundenbereich melden (alternativ per E-Mail). Dazu wählen Sie auf der linken Seite das Menü „Bewertungen“ und können zur gewünschten Bewertung einen Antrag auf Löschung stellen, in dem Sie uns eine Begründung senden. Wir prüfen Ihren Antrag und werden die Bewertung deaktivieren, sofern die Begründung nachvollziehbar ist. Negative Bewertungen werden wir nicht pauschal entfernen. Sollten wir einen Antrag ablehnen, so können Sie jederzeit eine Stellungnahme zur Bewertung veröffentlichen.
Wurde die Pressemitteilung durch Sie veröffentlicht, so können Sie in Ihrem Kundenbereich einen Gegenkommentar hinterlassen, der den Sachverhalt näher erläutert bzw. aus der Welt schafft.
Ja, Sie können in unserem Presseportal Ihre Werbeanzeigen platzieren, um auf Ihr Unternehmen oder Dienstleistung aufmerksam zu machen. Wir stellen Ihnen verschiedene Werbeformate und Platzierungen in unserem Presseportal zur Verfügung. Hier finden Sie alle Werbebanner im Überblick.
Ja. Für jeden Werbepartner, den Sie uns vermitteln, erhalten Sie entsprechend des gebuchten Werbebudgets eine unterschiedlich hohe Provision. Hier finden Sie alle Informationen und Bedingungen zur Vermittlung von Werbekunden.
Der Preis für die Internetwerbung richtet sich nach der Platzierung und Größe Ihrer Werbefläche. Unsere aktuellen Preise für die einzelnen Werbebanner finden Sie hier.