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811 Mitteilungen im Bereich "Rechtsprechung"

25. August 2021 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Politik

Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen Nord Stream 2 und fordert Absage an fossile Mega-Projekte von Baerbock, Laschet und Scholz

Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf in der Klage der Nord Stream 2 AG gegen die Bundesnetzagentur. Die Betreibergesellschaft des fossilen Mega-Projekts wollte mit der Klage eine Befreiung von Regulierungsvorgaben erreichen und da...
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12. August 2021 | Bundesinnung der Hörakustiker KdöR | Politik

Hörakustik gewinnt vor dem Bundessozialgericht: Versorgungsanzeige hat keinen präventiven Kontrollmechanismus

Kassel (ots) - Das Bundessozialgericht (BSG) hat heute in einer Entscheidung bestätigt, dass bei einer Hörsystemversorgung durch einen Hörakustiker eine fehlende Versorgungsanzeige nicht dazu führen kann, dass der Anspruch des Hörakustikers auf Vergütung seiner Leistung erlischt (Az: B 3 KR 8/20 R)....
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09. August 2021 | Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) e.V. | Finanzen

Fiskuserbschaft ja, aber ...

Berlin (ots) - ... die Anforderungen an die Erbenermittlungspflicht des Nachlassgerichts dürfen nicht zu niedrig angesetzt werden Auf dieses "aber" kommt es an! Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 20. April 2021 (Az. 6 W 60/21) hat die Verpflichtung der Nachlassgerichte zur Erbenermittlung...
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09. August 2021 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Auto / Verkehr

VW Abgasskandal: Schadensersatz für VW Diesel mit EA288-Motor (Euro 5)

Bremen (ots) - Mit Urteil vom 29.07.2021 hat das Landgericht Münster die Volkswagen AG zu Schadensersatz für einen manipulierten Skoda Octavia, der mit einem EA288 Motor ausgestattet ist und über die Abgasnorm Euro 5 verfügt verurteilt (Aktenzeichen 11 O 12/21). Für das Gericht ist dabei unstreiti...
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06. August 2021 | VAUNET - Verband Privater Medien | Medien / Kultur

Bundesverfassungsgericht ermöglicht zügige Auftragsreform für ARD und ZDF - Interessen beider Säulen des dualen Rundfunksystems müssen gewahrt werden

Berlin (ots) - Der VAUNET, Spitzenverband der audiovisuellen Medien in Deutschland, stellt zum gestrigen Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Rundfunkbeitrag heraus, dass das Gericht klare Aussagen zur Trennung von Auftrag und Rundfunkgesetzgebung auf der einen und der Festsetzung des Rundfunkbeitra...
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02. August 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Es war offensichtlich / Makler musste nicht über Raumbeschaffenheit aufklären

Makler musste nicht über Raumbeschaffenheit aufklären / Wenn ein Immobilienverkäufer oder der von ihm beauftragte Makler einen nennenswerten Mangel an einem Objekt verschweigt, dann kann der Erwerber im Nachhinein Schadensersatz geltend machen. Die Erfolgschancen schwinden allerdings laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn der vermeintliche Mangel ohnehin offenkundig war. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen I ZR 194/19) / Der Fall: Ein Ehepaar hatte eine Eigentumswohnung gekauft. Im Exposé der Maklerin firmierten zwei Räume im Souterrain als ,,Gäste- und Wohnzimmer". Doch nach Vertragsabschluss stellten die neuen Eigentümer fest, dass die betreffenden Räume nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Fenstergröße gar nicht als Wohnfläche zu bezeichnen waren. Sie forderten einen anteilmäßigen Verlustausgleich des Kaufpreises, der 590.000 Euro betragen hatte.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied wie zuvor schon das Oberlandesgericht Frankfurt zu Gunsten der Maklerin. Zwar habe sie als Expertin bemerken müssen, dass das Souterrain nicht die Bestimmungen für eine Wohnfläche erfülle. Doch habe sie davon ausgehen dürfen, nicht eigens auf die Besonderheit dieser Räume hinweisen zu müssen. Man habe ja bei der Besichtigung sogar noch ausdrücklich über die problematischen Lichtverhältnisse gesprochen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn ein Immobilienverkäufer oder der von ihm beauftragte Makler einen nennenswerten Mangel an einem Objekt verschweigt, dann kann der Erwerber im Nachhinein Schadensersatz geltend machen. Die Erfolgschancen schwinden allerdings laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS...
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28. Juli 2021 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Finanzen

Tillmann: Endlich Klarheit bei CumEx

Makler musste nicht über Raumbeschaffenheit aufklären / Wenn ein Immobilienverkäufer oder der von ihm beauftragte Makler einen nennenswerten Mangel an einem Objekt verschweigt, dann kann der Erwerber im Nachhinein Schadensersatz geltend machen. Die Erfolgschancen schwinden allerdings laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn der vermeintliche Mangel ohnehin offenkundig war. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen I ZR 194/19) / Der Fall: Ein Ehepaar hatte eine Eigentumswohnung gekauft. Im Exposé der Maklerin firmierten zwei Räume im Souterrain als ,,Gäste- und Wohnzimmer". Doch nach Vertragsabschluss stellten die neuen Eigentümer fest, dass die betreffenden Räume nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Fenstergröße gar nicht als Wohnfläche zu bezeichnen waren. Sie forderten einen anteilmäßigen Verlustausgleich des Kaufpreises, der 590.000 Euro betragen hatte.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied wie zuvor schon das Oberlandesgericht Frankfurt zu Gunsten der Maklerin. Zwar habe sie als Expertin bemerken müssen, dass das Souterrain nicht die Bestimmungen für eine Wohnfläche erfülle. Doch habe sie davon ausgehen dürfen, nicht eigens auf die Besonderheit dieser Räume hinweisen zu müssen. Man habe ja bei der Besichtigung sogar noch ausdrücklich über die problematischen Lichtverhältnisse gesprochen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Union begrüßt BGH-Urteil zu CumEx-Geschäften Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals die Strafbarkeit so genannter CumEx-Geschäfte höchstrichterlich bestätigt. Dazu erklärt Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: "Die CDU/CSU...
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28. Juli 2021 | AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag | Finanzen

Gottschalk: Cum-Ex-Entscheidung des BGH wichtiges Signal im Kampf gegen Steuerhinterziehung

Makler musste nicht über Raumbeschaffenheit aufklären / Wenn ein Immobilienverkäufer oder der von ihm beauftragte Makler einen nennenswerten Mangel an einem Objekt verschweigt, dann kann der Erwerber im Nachhinein Schadensersatz geltend machen. Die Erfolgschancen schwinden allerdings laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn der vermeintliche Mangel ohnehin offenkundig war. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen I ZR 194/19) / Der Fall: Ein Ehepaar hatte eine Eigentumswohnung gekauft. Im Exposé der Maklerin firmierten zwei Räume im Souterrain als ,,Gäste- und Wohnzimmer". Doch nach Vertragsabschluss stellten die neuen Eigentümer fest, dass die betreffenden Räume nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Fenstergröße gar nicht als Wohnfläche zu bezeichnen waren. Sie forderten einen anteilmäßigen Verlustausgleich des Kaufpreises, der 590.000 Euro betragen hatte.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied wie zuvor schon das Oberlandesgericht Frankfurt zu Gunsten der Maklerin. Zwar habe sie als Expertin bemerken müssen, dass das Souterrain nicht die Bestimmungen für eine Wohnfläche erfülle. Doch habe sie davon ausgehen dürfen, nicht eigens auf die Besonderheit dieser Räume hinweisen zu müssen. Man habe ja bei der Besichtigung sogar noch ausdrücklich über die problematischen Lichtverhältnisse gesprochen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung erstmals die Strafbarkeit von Cum-Ex Geschäften bestätigt, die einen milliardenschweren Steuerskandal in Deutschland ausgelöst haben. Auch die Gewinne aus den Geschäften können laut BGH (AZ: 1 StR 519/20) eingezogen werden. ...
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23. Juli 2021 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Bau / Immobilien

LG Frankfurt: ING-Diba muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

Makler musste nicht über Raumbeschaffenheit aufklären / Wenn ein Immobilienverkäufer oder der von ihm beauftragte Makler einen nennenswerten Mangel an einem Objekt verschweigt, dann kann der Erwerber im Nachhinein Schadensersatz geltend machen. Die Erfolgschancen schwinden allerdings laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn der vermeintliche Mangel ohnehin offenkundig war. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen I ZR 194/19) / Der Fall: Ein Ehepaar hatte eine Eigentumswohnung gekauft. Im Exposé der Maklerin firmierten zwei Räume im Souterrain als ,,Gäste- und Wohnzimmer". Doch nach Vertragsabschluss stellten die neuen Eigentümer fest, dass die betreffenden Räume nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Fenstergröße gar nicht als Wohnfläche zu bezeichnen waren. Sie forderten einen anteilmäßigen Verlustausgleich des Kaufpreises, der 590.000 Euro betragen hatte.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied wie zuvor schon das Oberlandesgericht Frankfurt zu Gunsten der Maklerin. Zwar habe sie als Expertin bemerken müssen, dass das Souterrain nicht die Bestimmungen für eine Wohnfläche erfülle. Doch habe sie davon ausgehen dürfen, nicht eigens auf die Besonderheit dieser Räume hinweisen zu müssen. Man habe ja bei der Besichtigung sogar noch ausdrücklich über die problematischen Lichtverhältnisse gesprochen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Hamburg (ots) - Die ING-DiBa AG (WKN: A2ANV3) hat bei der aktuellen Klagewelle bezüglich der Rückabwicklung von Immobiliendarlehen nach Widerruf einen weiteren Prozessverlust erlitten. In seinem aktuellen Urteil vom 09. Juli 2021 - 2-02 O 280/20 - hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, d...
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21. Juli 2021 | BlackFriday.de | Handel

Bundesgerichtshof bestätigt Löschung der Marke "Black Friday" für Werbedienstleistungen

Bundesgerichtshof bestätigt Löschung der Marke "Black FridayKarlsruhe (ots) - Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 28. Februar 2020, wonach die Wortmarke "Black Friday" für die wesentlichen Dienstleistungen des Bereichs "Werbung" zu löschen ist, vollumfänglich bestätigt. Der Beschluss des Bundespatentgerichts ist somit rech...
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