Portalbetreiber Anzeigen24.com  kostenloses Immobilienportal  kostenloses Fewoportal  kostenloses Branchenbuch  kostenloses Presseportal  kostenlose Kleinanzeigen


823 Mitteilungen im Bereich "Rechtsprechung"

09. August 2021 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Auto / Verkehr

VW Abgasskandal: Schadensersatz für VW Diesel mit EA288-Motor (Euro 5)

Bremen (ots) - Mit Urteil vom 29.07.2021 hat das Landgericht Münster die Volkswagen AG zu Schadensersatz für einen manipulierten Skoda Octavia, der mit einem EA288 Motor ausgestattet ist und über die Abgasnorm Euro 5 verfügt verurteilt (Aktenzeichen 11 O 12/21). Für das Gericht ist dabei unstreiti...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
06. August 2021 | VAUNET - Verband Privater Medien | Medien / Kultur

Bundesverfassungsgericht ermöglicht zügige Auftragsreform für ARD und ZDF - Interessen beider Säulen des dualen Rundfunksystems müssen gewahrt werden

Berlin (ots) - Der VAUNET, Spitzenverband der audiovisuellen Medien in Deutschland, stellt zum gestrigen Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Rundfunkbeitrag heraus, dass das Gericht klare Aussagen zur Trennung von Auftrag und Rundfunkgesetzgebung auf der einen und der Festsetzung des Rundfunkbeitra...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
02. August 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Es war offensichtlich / Makler musste nicht über Raumbeschaffenheit aufklären

Makler musste nicht über Raumbeschaffenheit aufklären / Wenn ein Immobilienverkäufer oder der von ihm beauftragte Makler einen nennenswerten Mangel an einem Objekt verschweigt, dann kann der Erwerber im Nachhinein Schadensersatz geltend machen. Die Erfolgschancen schwinden allerdings laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn der vermeintliche Mangel ohnehin offenkundig war. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen I ZR 194/19) / Der Fall: Ein Ehepaar hatte eine Eigentumswohnung gekauft. Im Exposé der Maklerin firmierten zwei Räume im Souterrain als ,,Gäste- und Wohnzimmer". Doch nach Vertragsabschluss stellten die neuen Eigentümer fest, dass die betreffenden Räume nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Fenstergröße gar nicht als Wohnfläche zu bezeichnen waren. Sie forderten einen anteilmäßigen Verlustausgleich des Kaufpreises, der 590.000 Euro betragen hatte.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied wie zuvor schon das Oberlandesgericht Frankfurt zu Gunsten der Maklerin. Zwar habe sie als Expertin bemerken müssen, dass das Souterrain nicht die Bestimmungen für eine Wohnfläche erfülle. Doch habe sie davon ausgehen dürfen, nicht eigens auf die Besonderheit dieser Räume hinweisen zu müssen. Man habe ja bei der Besichtigung sogar noch ausdrücklich über die problematischen Lichtverhältnisse gesprochen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn ein Immobilienverkäufer oder der von ihm beauftragte Makler einen nennenswerten Mangel an einem Objekt verschweigt, dann kann der Erwerber im Nachhinein Schadensersatz geltend machen. Die Erfolgschancen schwinden allerdings laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
28. Juli 2021 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Finanzen

Tillmann: Endlich Klarheit bei CumEx

Makler musste nicht über Raumbeschaffenheit aufklären / Wenn ein Immobilienverkäufer oder der von ihm beauftragte Makler einen nennenswerten Mangel an einem Objekt verschweigt, dann kann der Erwerber im Nachhinein Schadensersatz geltend machen. Die Erfolgschancen schwinden allerdings laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn der vermeintliche Mangel ohnehin offenkundig war. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen I ZR 194/19) / Der Fall: Ein Ehepaar hatte eine Eigentumswohnung gekauft. Im Exposé der Maklerin firmierten zwei Räume im Souterrain als ,,Gäste- und Wohnzimmer". Doch nach Vertragsabschluss stellten die neuen Eigentümer fest, dass die betreffenden Räume nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Fenstergröße gar nicht als Wohnfläche zu bezeichnen waren. Sie forderten einen anteilmäßigen Verlustausgleich des Kaufpreises, der 590.000 Euro betragen hatte.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied wie zuvor schon das Oberlandesgericht Frankfurt zu Gunsten der Maklerin. Zwar habe sie als Expertin bemerken müssen, dass das Souterrain nicht die Bestimmungen für eine Wohnfläche erfülle. Doch habe sie davon ausgehen dürfen, nicht eigens auf die Besonderheit dieser Räume hinweisen zu müssen. Man habe ja bei der Besichtigung sogar noch ausdrücklich über die problematischen Lichtverhältnisse gesprochen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Union begrüßt BGH-Urteil zu CumEx-Geschäften Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals die Strafbarkeit so genannter CumEx-Geschäfte höchstrichterlich bestätigt. Dazu erklärt Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: "Die CDU/CSU...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
28. Juli 2021 | AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag | Finanzen

Gottschalk: Cum-Ex-Entscheidung des BGH wichtiges Signal im Kampf gegen Steuerhinterziehung

Makler musste nicht über Raumbeschaffenheit aufklären / Wenn ein Immobilienverkäufer oder der von ihm beauftragte Makler einen nennenswerten Mangel an einem Objekt verschweigt, dann kann der Erwerber im Nachhinein Schadensersatz geltend machen. Die Erfolgschancen schwinden allerdings laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn der vermeintliche Mangel ohnehin offenkundig war. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen I ZR 194/19) / Der Fall: Ein Ehepaar hatte eine Eigentumswohnung gekauft. Im Exposé der Maklerin firmierten zwei Räume im Souterrain als ,,Gäste- und Wohnzimmer". Doch nach Vertragsabschluss stellten die neuen Eigentümer fest, dass die betreffenden Räume nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Fenstergröße gar nicht als Wohnfläche zu bezeichnen waren. Sie forderten einen anteilmäßigen Verlustausgleich des Kaufpreises, der 590.000 Euro betragen hatte.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied wie zuvor schon das Oberlandesgericht Frankfurt zu Gunsten der Maklerin. Zwar habe sie als Expertin bemerken müssen, dass das Souterrain nicht die Bestimmungen für eine Wohnfläche erfülle. Doch habe sie davon ausgehen dürfen, nicht eigens auf die Besonderheit dieser Räume hinweisen zu müssen. Man habe ja bei der Besichtigung sogar noch ausdrücklich über die problematischen Lichtverhältnisse gesprochen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung erstmals die Strafbarkeit von Cum-Ex Geschäften bestätigt, die einen milliardenschweren Steuerskandal in Deutschland ausgelöst haben. Auch die Gewinne aus den Geschäften können laut BGH (AZ: 1 StR 519/20) eingezogen werden. ...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
23. Juli 2021 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Bau / Immobilien

LG Frankfurt: ING-Diba muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

Makler musste nicht über Raumbeschaffenheit aufklären / Wenn ein Immobilienverkäufer oder der von ihm beauftragte Makler einen nennenswerten Mangel an einem Objekt verschweigt, dann kann der Erwerber im Nachhinein Schadensersatz geltend machen. Die Erfolgschancen schwinden allerdings laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn der vermeintliche Mangel ohnehin offenkundig war. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen I ZR 194/19) / Der Fall: Ein Ehepaar hatte eine Eigentumswohnung gekauft. Im Exposé der Maklerin firmierten zwei Räume im Souterrain als ,,Gäste- und Wohnzimmer". Doch nach Vertragsabschluss stellten die neuen Eigentümer fest, dass die betreffenden Räume nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Fenstergröße gar nicht als Wohnfläche zu bezeichnen waren. Sie forderten einen anteilmäßigen Verlustausgleich des Kaufpreises, der 590.000 Euro betragen hatte.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied wie zuvor schon das Oberlandesgericht Frankfurt zu Gunsten der Maklerin. Zwar habe sie als Expertin bemerken müssen, dass das Souterrain nicht die Bestimmungen für eine Wohnfläche erfülle. Doch habe sie davon ausgehen dürfen, nicht eigens auf die Besonderheit dieser Räume hinweisen zu müssen. Man habe ja bei der Besichtigung sogar noch ausdrücklich über die problematischen Lichtverhältnisse gesprochen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Hamburg (ots) - Die ING-DiBa AG (WKN: A2ANV3) hat bei der aktuellen Klagewelle bezüglich der Rückabwicklung von Immobiliendarlehen nach Widerruf einen weiteren Prozessverlust erlitten. In seinem aktuellen Urteil vom 09. Juli 2021 - 2-02 O 280/20 - hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, d...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
21. Juli 2021 | BlackFriday.de | Handel

Bundesgerichtshof bestätigt Löschung der Marke "Black Friday" für Werbedienstleistungen

Bundesgerichtshof bestätigt Löschung der Marke "Black FridayKarlsruhe (ots) - Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 28. Februar 2020, wonach die Wortmarke "Black Friday" für die wesentlichen Dienstleistungen des Bereichs "Werbung" zu löschen ist, vollumfänglich bestätigt. Der Beschluss des Bundespatentgerichts ist somit rech...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
21. Juli 2021 | Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Auto / Verkehr

Großvolumige Klagen eingereicht: Dieselabgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen nimmt zunehmend Fahrt auf

Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/135256 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Mönchengladbach (ots) - Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat zuletzt drei großvolumige Klagen gegen den Hersteller CNH Industrial N.V. eingereicht. W...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
19. Juli 2021 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Auto / Verkehr

OLG Köln spricht für VW Touareg Schadensersatz im Abgasskandal zu

Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/135256 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Bremen (ots) - Mit Urteil vom 07.07.2021 hat das Oberlandesgericht Köln die Volkswagen AG und die Audi AG hinsichtlich eines manipulierten VW Touareg gesamtschuldnerisch zu Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen 11 U 68/20). Das Oberlandesgericht bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des L...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
15. Juli 2021 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Politik

Deutsche Umwelthilfe kündigt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald an: Modell der "Fake-Stiftung" darf keine Schule machen

Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/135256 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - - Verwaltungsgericht Schwerin lehnt Eilantrag gegen Gründung der "Stiftung Klima- und Umweltschutz MV" ab - Entscheidung betrifft nur einstweiliges Eilverfahren, Hauptsacheverfahren weiter offen - DUH sieht Gefahr, dass landeseigene Stiftungen im Interesse privater Unternehmen ...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
Haben Sie auch Neuigkeiten im Bereich Rechtsprechung, so veröffentlichen Sie hier kostenfrei Ihren Artikel!

Artikel veröffentlichen
Seitenanfang