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357 Mitteilungen im Bereich "Justiz"

03. Dezember 2019 | Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | Politik

Polizeiwache am Alexanderplatz: 50.000 Auskünfte erteilt

Berlin (ots) - Sperrfrist: 03.12.2019 06:00 Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist. Die Polizeiwache am Berliner Alexanderplatz hat seit ihrer Eröffnung vor knapp zwei Jahren rund 50.000 Auskünfte erteilt. Das haben Recherchen ...
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02. Dezember 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Eigenbedarfsklausel / Trotzdem ging die Justiz von dauerhafter Vermietungsabsicht aus (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Trotzdem ging die Justiz von dauerhafter Vermietungsabsicht aus / Es ist möglich, Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen. Eigentümer müssen allerdings die nachvollziehbare Absicht haben, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen. Was aber geschieht, wenn im Vertrag eine Eigenbedarfsklausel - also eine Begrenzung des Mietverhältnisses - eingebaut ist? Damit musste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung befassen. 
(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 2 K 151/17) / Der Fall: Ein Eigentümer ließ im Mietvertrag den Passus einfügen, dass zu einem bestimmten (vier Jahre entfernten) Zeitpunkt das Vertragsverhältnis ende, wenn ein konkret bezeichneter Eigenbedarf einer Nichte des Vermieters eintrete. Die Situation trat nicht ein, weil der Mieter vorzeitig auszog und das Objekt verkauft wurde. Das Finanzamt bezweifelte daraufhin die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht und wollte die Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht anerkennen.
Das Urteil: Es handle sich hier lediglich um eine Befristung für einen Eventualfall, entschieden die Richter. Außerdem sei auch bei der Nichte daran gedacht gewesen, einen angemessenen Mietzins zu verlangen. Dass sich unerwartet alles geändert habe (Auszug der Mieter, kein Einzug der Nichte, Verkauf des Objekts) habe sich erst im Laufe der Zeit ergeben und ändere nichts an der ursprünglichen Gewinnerzielungsabsicht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Es ist möglich, Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen. Eigentümer müssen allerdings die nachvollziehbare Absicht haben, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen. Was aber geschieht, wenn im Vertrag eine Eigenbedarfsklausel - also eine Begrenzung des Mie...
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29. November 2019 | Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Panorama

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter ein / Große Sorge um den bisher tadelosen Ruf des obersten Gerichts

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Trotzdem ging die Justiz von dauerhafter Vermietungsabsicht aus / Es ist möglich, Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen. Eigentümer müssen allerdings die nachvollziehbare Absicht haben, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen. Was aber geschieht, wenn im Vertrag eine Eigenbedarfsklausel - also eine Begrenzung des Mietverhältnisses - eingebaut ist? Damit musste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung befassen. 
(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 2 K 151/17) / Der Fall: Ein Eigentümer ließ im Mietvertrag den Passus einfügen, dass zu einem bestimmten (vier Jahre entfernten) Zeitpunkt das Vertragsverhältnis ende, wenn ein konkret bezeichneter Eigenbedarf einer Nichte des Vermieters eintrete. Die Situation trat nicht ein, weil der Mieter vorzeitig auszog und das Objekt verkauft wurde. Das Finanzamt bezweifelte daraufhin die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht und wollte die Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht anerkennen.
Das Urteil: Es handle sich hier lediglich um eine Befristung für einen Eventualfall, entschieden die Richter. Außerdem sei auch bei der Nichte daran gedacht gewesen, einen angemessenen Mietzins zu verlangen. Dass sich unerwartet alles geändert habe (Auszug der Mieter, kein Einzug der Nichte, Verkauf des Objekts) habe sich erst im Laufe der Zeit ergeben und ändere nichts an der ursprünglichen Gewinnerzielungsabsicht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Lahr (ots) - In großer Sorge um die Unabhängigkeit und den bisher tadellosen Ruf des Bundesverfassungsgerichts hat die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr am Donnerstag, 28. November 2019, im Namen ihrer Mandanten Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Prof. Dr. St...
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22. November 2019 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik

Frei: Weiterer Vorschlag der Union zur Bekämpfung von Kinderpornographie wird umgesetzt

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Trotzdem ging die Justiz von dauerhafter Vermietungsabsicht aus / Es ist möglich, Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen. Eigentümer müssen allerdings die nachvollziehbare Absicht haben, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen. Was aber geschieht, wenn im Vertrag eine Eigenbedarfsklausel - also eine Begrenzung des Mietverhältnisses - eingebaut ist? Damit musste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung befassen. 
(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 2 K 151/17) / Der Fall: Ein Eigentümer ließ im Mietvertrag den Passus einfügen, dass zu einem bestimmten (vier Jahre entfernten) Zeitpunkt das Vertragsverhältnis ende, wenn ein konkret bezeichneter Eigenbedarf einer Nichte des Vermieters eintrete. Die Situation trat nicht ein, weil der Mieter vorzeitig auszog und das Objekt verkauft wurde. Das Finanzamt bezweifelte daraufhin die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht und wollte die Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht anerkennen.
Das Urteil: Es handle sich hier lediglich um eine Befristung für einen Eventualfall, entschieden die Richter. Außerdem sei auch bei der Nichte daran gedacht gewesen, einen angemessenen Mietzins zu verlangen. Dass sich unerwartet alles geändert habe (Auszug der Mieter, kein Einzug der Nichte, Verkauf des Objekts) habe sich erst im Laufe der Zeit ergeben und ändere nichts an der ursprünglichen Gewinnerzielungsabsicht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Einsatz von Fake-Bildern bei Ermittlungen soll möglich werden Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat angekündigt, den Vorschlag der Unionsfraktion umzusetzen, den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit des Cybergroomings weiter zu verschärfen und den Einsatz von Fake-Bildern durch E...
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20. November 2019 | NDR Norddeutscher Rundfunk | Auto / Verkehr

Abgassakandal: Verurteilter VW-Manager aus US-Haft nach Deutschland zurückgekehrt

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Trotzdem ging die Justiz von dauerhafter Vermietungsabsicht aus / Es ist möglich, Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen. Eigentümer müssen allerdings die nachvollziehbare Absicht haben, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen. Was aber geschieht, wenn im Vertrag eine Eigenbedarfsklausel - also eine Begrenzung des Mietverhältnisses - eingebaut ist? Damit musste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung befassen. 
(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 2 K 151/17) / Der Fall: Ein Eigentümer ließ im Mietvertrag den Passus einfügen, dass zu einem bestimmten (vier Jahre entfernten) Zeitpunkt das Vertragsverhältnis ende, wenn ein konkret bezeichneter Eigenbedarf einer Nichte des Vermieters eintrete. Die Situation trat nicht ein, weil der Mieter vorzeitig auszog und das Objekt verkauft wurde. Das Finanzamt bezweifelte daraufhin die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht und wollte die Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht anerkennen.
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15. November 2019 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Netzwelt

Rehberg/Uhl: Blockchain-Zeitalter rechtssicher ausgestalten

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Trotzdem ging die Justiz von dauerhafter Vermietungsabsicht aus / Es ist möglich, Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen. Eigentümer müssen allerdings die nachvollziehbare Absicht haben, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen. Was aber geschieht, wenn im Vertrag eine Eigenbedarfsklausel - also eine Begrenzung des Mietverhältnisses - eingebaut ist? Damit musste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung befassen. 
(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 2 K 151/17) / Der Fall: Ein Eigentümer ließ im Mietvertrag den Passus einfügen, dass zu einem bestimmten (vier Jahre entfernten) Zeitpunkt das Vertragsverhältnis ende, wenn ein konkret bezeichneter Eigenbedarf einer Nichte des Vermieters eintrete. Die Situation trat nicht ein, weil der Mieter vorzeitig auszog und das Objekt verkauft wurde. Das Finanzamt bezweifelte daraufhin die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht und wollte die Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht anerkennen.
Das Urteil: Es handle sich hier lediglich um eine Befristung für einen Eventualfall, entschieden die Richter. Außerdem sei auch bei der Nichte daran gedacht gewesen, einen angemessenen Mietzins zu verlangen. Dass sich unerwartet alles geändert habe (Auszug der Mieter, kein Einzug der Nichte, Verkauf des Objekts) habe sich erst im Laufe der Zeit ergeben und ändere nichts an der ursprünglichen Gewinnerzielungsabsicht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Haushaltsausschuss fördert Erforschung des Rechtsrahmens für IT-Schlüsseltechnologie Am gestrigen Donnerstag, 14. November 2019, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen der Einzelplanberatung wichtige Änderungen am Etat des Bundesministeriums der Justiz und ...
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14. November 2019 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik

Winkelmeier-Becker: Sinnvolle Neuregelung des Rechts auf Verteidigung in Strafverfahren

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Trotzdem ging die Justiz von dauerhafter Vermietungsabsicht aus / Es ist möglich, Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen. Eigentümer müssen allerdings die nachvollziehbare Absicht haben, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen. Was aber geschieht, wenn im Vertrag eine Eigenbedarfsklausel - also eine Begrenzung des Mietverhältnisses - eingebaut ist? Damit musste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung befassen. 
(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 2 K 151/17) / Der Fall: Ein Eigentümer ließ im Mietvertrag den Passus einfügen, dass zu einem bestimmten (vier Jahre entfernten) Zeitpunkt das Vertragsverhältnis ende, wenn ein konkret bezeichneter Eigenbedarf einer Nichte des Vermieters eintrete. Die Situation trat nicht ein, weil der Mieter vorzeitig auszog und das Objekt verkauft wurde. Das Finanzamt bezweifelte daraufhin die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht und wollte die Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht anerkennen.
Das Urteil: Es handle sich hier lediglich um eine Befristung für einen Eventualfall, entschieden die Richter. Außerdem sei auch bei der Nichte daran gedacht gewesen, einen angemessenen Mietzins zu verlangen. Dass sich unerwartet alles geändert habe (Auszug der Mieter, kein Einzug der Nichte, Verkauf des Objekts) habe sich erst im Laufe der Zeit ergeben und ändere nichts an der ursprünglichen Gewinnerzielungsabsicht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - EU-Richtlinie mit Augenmaß umgesetzt Der Deutsche Bundestag beschließt heute sowohl den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung als auch den Gesetzentwurf zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren. Hierzu erklärt die r...
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25. Oktober 2019 | Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Auto / Verkehr

Diesel-Abgasskandal: Klares Urteil des OLG München gegen VW

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Trotzdem ging die Justiz von dauerhafter Vermietungsabsicht aus / Es ist möglich, Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen. Eigentümer müssen allerdings die nachvollziehbare Absicht haben, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen. Was aber geschieht, wenn im Vertrag eine Eigenbedarfsklausel - also eine Begrenzung des Mietverhältnisses - eingebaut ist? Damit musste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung befassen. 
(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 2 K 151/17) / Der Fall: Ein Eigentümer ließ im Mietvertrag den Passus einfügen, dass zu einem bestimmten (vier Jahre entfernten) Zeitpunkt das Vertragsverhältnis ende, wenn ein konkret bezeichneter Eigenbedarf einer Nichte des Vermieters eintrete. Die Situation trat nicht ein, weil der Mieter vorzeitig auszog und das Objekt verkauft wurde. Das Finanzamt bezweifelte daraufhin die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht und wollte die Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht anerkennen.
Das Urteil: Es handle sich hier lediglich um eine Befristung für einen Eventualfall, entschieden die Richter. Außerdem sei auch bei der Nichte daran gedacht gewesen, einen angemessenen Mietzins zu verlangen. Dass sich unerwartet alles geändert habe (Auszug der Mieter, kein Einzug der Nichte, Verkauf des Objekts) habe sich erst im Laufe der Zeit ergeben und ändere nichts an der ursprünglichen Gewinnerzielungsabsicht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Lahr (ots) - Der Volkswagen-Konzern hat erstmals im Diesel-Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht München eine herbe Schlappe einstecken müssen. Das Gericht stellte in einem Urteil (AZ.: 24 U 797/19) die "vorsätzliche sittenwidrige" Schädigung fest und verurteilte den Autobauer zu Zahlung von Sch...
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23. Oktober 2019 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik

Winkelmeier-Becker: Modernisierung der Strafverfahren kommt

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Trotzdem ging die Justiz von dauerhafter Vermietungsabsicht aus / Es ist möglich, Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen. Eigentümer müssen allerdings die nachvollziehbare Absicht haben, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen. Was aber geschieht, wenn im Vertrag eine Eigenbedarfsklausel - also eine Begrenzung des Mietverhältnisses - eingebaut ist? Damit musste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung befassen. 
(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 2 K 151/17) / Der Fall: Ein Eigentümer ließ im Mietvertrag den Passus einfügen, dass zu einem bestimmten (vier Jahre entfernten) Zeitpunkt das Vertragsverhältnis ende, wenn ein konkret bezeichneter Eigenbedarf einer Nichte des Vermieters eintrete. Die Situation trat nicht ein, weil der Mieter vorzeitig auszog und das Objekt verkauft wurde. Das Finanzamt bezweifelte daraufhin die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht und wollte die Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht anerkennen.
Das Urteil: Es handle sich hier lediglich um eine Befristung für einen Eventualfall, entschieden die Richter. Außerdem sei auch bei der Nichte daran gedacht gewesen, einen angemessenen Mietzins zu verlangen. Dass sich unerwartet alles geändert habe (Auszug der Mieter, kein Einzug der Nichte, Verkauf des Objekts) habe sich erst im Laufe der Zeit ergeben und ändere nichts an der ursprünglichen Gewinnerzielungsabsicht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Langjährige Forderungen der CDU/CSU-Fraktion werden umgesetzt Am heutigen Mittwoch beschließt das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:...
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22. Oktober 2019 | SWR - Das Erste | Medien / Kultur

"Report Mainz" deckt rechtswidrige Nottötungen in großen deutschen Schweinemastbetrieben auf / Sendung 22.10.2019, 21:45 Uhr im Ersten

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Trotzdem ging die Justiz von dauerhafter Vermietungsabsicht aus / Es ist möglich, Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen. Eigentümer müssen allerdings die nachvollziehbare Absicht haben, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen. Was aber geschieht, wenn im Vertrag eine Eigenbedarfsklausel - also eine Begrenzung des Mietverhältnisses - eingebaut ist? Damit musste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung befassen. 
(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 2 K 151/17) / Der Fall: Ein Eigentümer ließ im Mietvertrag den Passus einfügen, dass zu einem bestimmten (vier Jahre entfernten) Zeitpunkt das Vertragsverhältnis ende, wenn ein konkret bezeichneter Eigenbedarf einer Nichte des Vermieters eintrete. Die Situation trat nicht ein, weil der Mieter vorzeitig auszog und das Objekt verkauft wurde. Das Finanzamt bezweifelte daraufhin die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht und wollte die Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht anerkennen.
Das Urteil: Es handle sich hier lediglich um eine Befristung für einen Eventualfall, entschieden die Richter. Außerdem sei auch bei der Nichte daran gedacht gewesen, einen angemessenen Mietzins zu verlangen. Dass sich unerwartet alles geändert habe (Auszug der Mieter, kein Einzug der Nichte, Verkauf des Objekts) habe sich erst im Laufe der Zeit ergeben und ändere nichts an der ursprünglichen Gewinnerzielungsabsicht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Mainz (ots) - Grausame Bilder zeigen: Mitarbeiter erschlagen Mastschweine mit einem Holzprügel oder setzen Bolzenschussgerät unsachgemäß ein Bilder, die dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" von der Tierrechtsvereinigung Animals Rights Watch e.V. (ARIWA) zugespielt wurden, zeigen, dass in zw...
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