31.01.2024 08:15 | Deutsches Institut für Menschenrechte | Politik
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Menschenrechtsinstitut: Bundesregierung sollte der EU-Lieferkettenrichtlinie zustimmen
Berlin (ots) -
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ermutigt die Bundesregierung, der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bei der finalen Abstimmung Anfang Februar zuzustimmen, statt sich zu enthalten. Die EU-Richtlinie soll der Ausbeutung von Menschen und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten entgegenwirken. Nach langwierigen Verhandlungen droht sie nun am Widerstand der FDP und einzelner Wirtschaftsverbände zu scheitern. Dabei hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für die Unterstützung eines wirksamen EU-Lieferkettengesetzes ausgesprochen, das auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basiert.
"Eine europaweite Regelung wird die Achtung der Menschen- und Umweltrechte entlang der globalen Wertschöpfungsketten verbessern. Sie wird auch deutschen Unternehmen helfen, denn sie beendet die unfaire Konkurrenz zwischen Unternehmen, die die Menschenrechte achten, und solchen, die aus ihrer Missachtung Wettbewerbsvorteile ziehen", sagt Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Instituts.
Die europäische Lieferkettenrichtlinie soll nationale Gesetzgebungen harmonisieren. "Gelingt dieser Schritt nicht, droht Unternehmen in Europa künftig ein Flickenteppich an nationalen Sorgfaltspflichtenregulierungen, verbunden mit dann größerem bürokratischem Aufwand", so Windfuhr weiter. Weitere EU-Mitgliedstaaten und europäische Nachbarländer haben bereits Regulierungen der Lieferketten auf nationaler Ebene vorangebracht, beispielsweise Frankreich und Norwegen, oder sind im Begriff dies zu tun, etwa die Niederlande.
Gerade bei der Erarbeitung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes betonten deutsche Wirtschaftsverbände und Unternehmen, dass es einer entsprechenden europäischen Regulierung bedürfe, um gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer in der EU herzustellen. Eine europaweite Regelung macht es Unternehmen leichter, die Einhaltung der Standards in Wertschöpfungsketten von Lieferanten einzufordern. Vor diesem Hintergrund wäre es nun schwer verständlich, wenn sich ausgerechnet Deutschland, das seit 2023 ein eigenes nationales Sorgfaltspflichtengesetz hat, auf europäischer Ebene enthalten würde.
Laut einer repräsentativen Umfrage des Handelsblatt Research Institutes im Auftrag von Creditreform bei 2.000 Unternehmen in Deutschland lehnen nur sieben Prozent der Betriebe eine Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten ab.
Auf EU-Ebene tritt ab 2024 zudem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in Kraft, die zunächst große Unternehmen verpflichtet, einheitlich und überprüfbar über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Dieser Berichtsstandard, den Unternehmen ohnehin erfüllen müssen, wird auch für Unternehmen unter der EU-Lieferkettenrichtlinie gelten, d.h. der zusätzliche Berichtsaufwand für die neue Lieferkettenrichtlinie wird nicht überbordend sein.
WEITERE INFORMATIONEN
https://ots.de/Xu55NP
German Institute for Human Rights (2023): Position Paper "Access to justice under the CSDD Directive" https://ots.de/NSE9Kf
European Network of National Human Rights Institutions, ENNHRI (2023): Statement in the Context of the EU Trilogue Concerning the EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive https://ots.de/1rMuBN
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Bluesky | LinkedIn | Mastodon | YouTube
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ermutigt die Bundesregierung, der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bei der finalen Abstimmung Anfang Februar zuzustimmen, statt sich zu enthalten. Die EU-Richtlinie soll der Ausbeutung von Menschen und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten entgegenwirken. Nach langwierigen Verhandlungen droht sie nun am Widerstand der FDP und einzelner Wirtschaftsverbände zu scheitern. Dabei hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für die Unterstützung eines wirksamen EU-Lieferkettengesetzes ausgesprochen, das auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basiert.
"Eine europaweite Regelung wird die Achtung der Menschen- und Umweltrechte entlang der globalen Wertschöpfungsketten verbessern. Sie wird auch deutschen Unternehmen helfen, denn sie beendet die unfaire Konkurrenz zwischen Unternehmen, die die Menschenrechte achten, und solchen, die aus ihrer Missachtung Wettbewerbsvorteile ziehen", sagt Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Instituts.
Die europäische Lieferkettenrichtlinie soll nationale Gesetzgebungen harmonisieren. "Gelingt dieser Schritt nicht, droht Unternehmen in Europa künftig ein Flickenteppich an nationalen Sorgfaltspflichtenregulierungen, verbunden mit dann größerem bürokratischem Aufwand", so Windfuhr weiter. Weitere EU-Mitgliedstaaten und europäische Nachbarländer haben bereits Regulierungen der Lieferketten auf nationaler Ebene vorangebracht, beispielsweise Frankreich und Norwegen, oder sind im Begriff dies zu tun, etwa die Niederlande.
Gerade bei der Erarbeitung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes betonten deutsche Wirtschaftsverbände und Unternehmen, dass es einer entsprechenden europäischen Regulierung bedürfe, um gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer in der EU herzustellen. Eine europaweite Regelung macht es Unternehmen leichter, die Einhaltung der Standards in Wertschöpfungsketten von Lieferanten einzufordern. Vor diesem Hintergrund wäre es nun schwer verständlich, wenn sich ausgerechnet Deutschland, das seit 2023 ein eigenes nationales Sorgfaltspflichtengesetz hat, auf europäischer Ebene enthalten würde.
Laut einer repräsentativen Umfrage des Handelsblatt Research Institutes im Auftrag von Creditreform bei 2.000 Unternehmen in Deutschland lehnen nur sieben Prozent der Betriebe eine Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten ab.
Auf EU-Ebene tritt ab 2024 zudem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in Kraft, die zunächst große Unternehmen verpflichtet, einheitlich und überprüfbar über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Dieser Berichtsstandard, den Unternehmen ohnehin erfüllen müssen, wird auch für Unternehmen unter der EU-Lieferkettenrichtlinie gelten, d.h. der zusätzliche Berichtsaufwand für die neue Lieferkettenrichtlinie wird nicht überbordend sein.
WEITERE INFORMATIONEN
https://ots.de/Xu55NP
German Institute for Human Rights (2023): Position Paper "Access to justice under the CSDD Directive" https://ots.de/NSE9Kf
European Network of National Human Rights Institutions, ENNHRI (2023): Statement in the Context of the EU Trilogue Concerning the EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive https://ots.de/1rMuBN
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Bluesky | LinkedIn | Mastodon | YouTube
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Das könnte Sie auch interessieren
Monport stellt hochmoderne Faserlaser-Markierungsmaschinen vor: GA-Faser vs. GP-Faser
Berlin (ots/PRNewswire) - Monport, ein Pionier in der Lasermarkierungstechnologie, freut sich, die Einführung zweier bahnbrechender Faserlaser (https://www.monportlaser.de/collections/faserlaser-gra...Artikel lesen3. Liga live bei MagentaSport: letzte Chance für den MSV am Freitag vs Absteiger Lübeck / Löwen lassen sich in Haching vorführen, Ulm baut mit Flunker-Tor die Spitze aus, RWE will wirklich aufsteigen
München (ots) - Ulm bleibt die Nummer 1 der Liga, auch wenn ein "Flunker-Tor" in Freiburg den Ausbau der Tabellenführung auf nunmehr 6 Punkte auf den Zweiten Regensburg und 7 Punkte auf den Dritten ...Artikel lesenFDP-Parteitag: Richtige Botschaft / Kommentar von Tobias Peter
Freiburg (ots) - It's the economy, Olaf! Herr Bundeskanzler, die Regierung muss dringend etwas für mehr Wirtschaftswachstum in diesem Land tun! Das ist die Botschaft, die vom FDP-Parteitag ausgeht. ...Artikel lesenKommentar "nd.DerTag" zu den Beschlüssen der FDP: Opposition in der Koalition
nd.DerTag (ots) - Natürlich stichelten die Unionsparteien beim liberalen Parteitag und legten der FDP einmal mehr nahe, doch endlich aus der Ampel-Koalition auszutreten. Die Unionsparteien können vo...Artikel lesenNebensächliche Debatte
Frankfurt (ots) - So klar, wie nach der angekündigten US-Lieferung von Atacams-Raketen an die Ukraine die Forderung folgte, Deutschland möge dem überfallenen Land Taurus-Marschflugkörper schicken, s...Artikel lesenMeistgelesen
- Der goldene Hase in München (FOTO)
- Das Erste: "Verliebt in Kroatien" (FOTO)
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- DER BESTE EXPORT SEIT LEGO! / Standing Ovations für den LADYDOC aus Dänemark / Sensation beim 14. Internationalen Speaker Slam
- Masters of Dance: Perfekte Harmonie (FOTO)
Meist kommentiert
- Quietschgelber Bienenfutter Automat in Fischbachtal
- Stoppt die Überfischung in der Ostsee: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish fordern konsequente Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2022
- Der Hund ist, was er isst
- Initiative "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass" zieht erste Bilanz / Demokratie und Meinungsfreiheit schützen / Hass und Hetze konsequent verfolgen (FOTO)