07.05.2019 14:20 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
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Hardt/Nick: Wiederholung der Istanbuler Bürgermeisterwahl nicht nachvollziehbar
Berlin (ots) - Türkei darf demokratische Grundprinzipien nicht
aufgeben
Am gestrigen Montag hat der Hohe Wahlrat der Türkei entschieden,
die Bürgermeisterwahlen in Istanbul zu wiederholen, bei denen am 31.
März der Kandidat der oppositionellen CHP gewonnen hatte. Hierzu
erklären der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Jürgen Hardt, und der zuständige Berichterstatter Andreas Nick:
Hardt: "Die Entscheidung des Hohen Wahlrats der Türkei, das
Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Istanbul nicht anzuerkennen,
ist in keiner Weise nachvollziehbar. Der Kandidat der oppositionellen
CHP hatte die Wahlen in einem transparenten und fairen Verfahren
gewonnen. Wenn die Türkei den offenkundigen Wählerwillen bei
demokratischen Wahlen nicht respektiert, entfernt sie sich von
elementaren rechtsstaatlichen Grundprinzipien. Dies gibt uns Anlass
zu größter Sorge, denn die Entscheidung schwächt das Vertrauen der
türkischen Bevölkerung in demokratische Strukturen und Prozesse
erheblich. Die notwendigen Bedingungen für freie und faire Wahlen
sind im Vorfeld von Wahlen sicherzustellen und nicht im Nachhinein."
Nick: "Ebenso kritisieren wir scharf die Entscheidung des Hohen
Wahlausschusses, jüngst gewählte Bürgermeister und Vertreter lokaler
Gremien im Südosten des Landes nicht für ihre Ämter zuzulassen,
obwohl diese vorher von der Wahlkommission auf ihre Wählbarkeit hin
überprüft worden waren. Wir fordern die türkische Regierung auf, den
Wählerwillen zu respektieren und das Ergebnis der Bürgermeisterwahlen
in Istanbul umzusetzen. Freie, faire und transparente Wahlen sind das
Herzstück jeder Demokratie. Mit ihrer Mitgliedschaft im Europarat und
der NATO hat sich die Türkei diesen Werten und Prozessen
verpflichtet. Sollte es dennoch zu Neuwahlen kommen, müssen diese
nach internationalen Standards und unter Wahlbeobachtung von OSZE,
deren Menschenrechtsinstitution ODIHR und dem Europarat stattfinden.
Die türkische Bevölkerung hat einen Anspruch auf Wahlen im Einklang
mit demokratischen Standards und geschützt durch einen stabilen und
verlässlichen Rechtsrahmen."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
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Am gestrigen Montag hat der Hohe Wahlrat der Türkei entschieden,
die Bürgermeisterwahlen in Istanbul zu wiederholen, bei denen am 31.
März der Kandidat der oppositionellen CHP gewonnen hatte. Hierzu
erklären der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Jürgen Hardt, und der zuständige Berichterstatter Andreas Nick:
Hardt: "Die Entscheidung des Hohen Wahlrats der Türkei, das
Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Istanbul nicht anzuerkennen,
ist in keiner Weise nachvollziehbar. Der Kandidat der oppositionellen
CHP hatte die Wahlen in einem transparenten und fairen Verfahren
gewonnen. Wenn die Türkei den offenkundigen Wählerwillen bei
demokratischen Wahlen nicht respektiert, entfernt sie sich von
elementaren rechtsstaatlichen Grundprinzipien. Dies gibt uns Anlass
zu größter Sorge, denn die Entscheidung schwächt das Vertrauen der
türkischen Bevölkerung in demokratische Strukturen und Prozesse
erheblich. Die notwendigen Bedingungen für freie und faire Wahlen
sind im Vorfeld von Wahlen sicherzustellen und nicht im Nachhinein."
Nick: "Ebenso kritisieren wir scharf die Entscheidung des Hohen
Wahlausschusses, jüngst gewählte Bürgermeister und Vertreter lokaler
Gremien im Südosten des Landes nicht für ihre Ämter zuzulassen,
obwohl diese vorher von der Wahlkommission auf ihre Wählbarkeit hin
überprüft worden waren. Wir fordern die türkische Regierung auf, den
Wählerwillen zu respektieren und das Ergebnis der Bürgermeisterwahlen
in Istanbul umzusetzen. Freie, faire und transparente Wahlen sind das
Herzstück jeder Demokratie. Mit ihrer Mitgliedschaft im Europarat und
der NATO hat sich die Türkei diesen Werten und Prozessen
verpflichtet. Sollte es dennoch zu Neuwahlen kommen, müssen diese
nach internationalen Standards und unter Wahlbeobachtung von OSZE,
deren Menschenrechtsinstitution ODIHR und dem Europarat stattfinden.
Die türkische Bevölkerung hat einen Anspruch auf Wahlen im Einklang
mit demokratischen Standards und geschützt durch einen stabilen und
verlässlichen Rechtsrahmen."
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