14.05.2019 10:08 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
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Frei: Reform des Strafprozessrechts ist wichtiger Schritt für schlagkräftigere Justiz in Deutschland
Berlin (ots) - Mit den Eckpunkten zur StPO-Reform wird die zweite
Säule des Paktes für den Rechtsstaat verabschiedet
Das Bundeskabinett verabschiedet am morgigen Mittwoch Eckpunkte
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
betreffend die Reform der Strafprozessordnung. Dazu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten
Frei:
"Der morgige Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Erfolg für die
CDU/CSU. Denn mit den Eckpunkten zur Reform der Strafprozessordnung
werden zentrale Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag auf den
Weg gebracht. Die Reform bildet die zweite Säule des Paktes für den
Rechtsstaat, den die Bundeskanzlerin im Januar mit den
Ministerpräsidenten der Länder geschlossen hat. In einem ersten
Schritt hatten sich die Bundesländer dazu bekannt, bis Ende 2021
insgesamt 2000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte einzustellen.
Nun müssen auch die Verfahrensvorschriften für den Strafprozess so
gefasst werden, dass das Mehr an Personal nicht durch ineffiziente
Verfahren aufgezehrt wird.
Insgesamt ist Union und SPD ein sehr gutes Ergebnis gelungen. So
sollen die DNA-Analyse ausgeweitet, die Gesichtsverhüllung vor
Gericht verboten und die Regeln zur Befangenheit, zu Beweisanträgen
und zu Besetzungsrügen im Strafverfahren künftig praxistauglicher
ausgestaltet werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass wichtige
prozessuale Instrumente zum Schutz des Angeklagten missbräuchlich
genutzt werden, um so die Justiz zu behindern. Dass Richter in
Zukunft die Telekommunikation von Verdächtigen überwachen lassen
können, um Wohnungseinbrüche aufzuklären, ist ebenfalls ein sehr
wichtiges und sehr gutes Signal. Denn wir müssen dafür sorgen, dass
wir Ermittlern wirksame Instrumente wie dieses an die Hand geben,
damit sie auch effizient für unser aller Sicherheit sorgen können.
Als nächsten Schritt muss die Bundesjustizministerin in Kürze
ihren Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Eckpunkte vorlegen. Denn nur
so wird diese Reform, auf die die Praxis dringend wartet, auch zügig
greifen können."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Säule des Paktes für den Rechtsstaat verabschiedet
Das Bundeskabinett verabschiedet am morgigen Mittwoch Eckpunkte
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
betreffend die Reform der Strafprozessordnung. Dazu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten
Frei:
"Der morgige Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Erfolg für die
CDU/CSU. Denn mit den Eckpunkten zur Reform der Strafprozessordnung
werden zentrale Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag auf den
Weg gebracht. Die Reform bildet die zweite Säule des Paktes für den
Rechtsstaat, den die Bundeskanzlerin im Januar mit den
Ministerpräsidenten der Länder geschlossen hat. In einem ersten
Schritt hatten sich die Bundesländer dazu bekannt, bis Ende 2021
insgesamt 2000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte einzustellen.
Nun müssen auch die Verfahrensvorschriften für den Strafprozess so
gefasst werden, dass das Mehr an Personal nicht durch ineffiziente
Verfahren aufgezehrt wird.
Insgesamt ist Union und SPD ein sehr gutes Ergebnis gelungen. So
sollen die DNA-Analyse ausgeweitet, die Gesichtsverhüllung vor
Gericht verboten und die Regeln zur Befangenheit, zu Beweisanträgen
und zu Besetzungsrügen im Strafverfahren künftig praxistauglicher
ausgestaltet werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass wichtige
prozessuale Instrumente zum Schutz des Angeklagten missbräuchlich
genutzt werden, um so die Justiz zu behindern. Dass Richter in
Zukunft die Telekommunikation von Verdächtigen überwachen lassen
können, um Wohnungseinbrüche aufzuklären, ist ebenfalls ein sehr
wichtiges und sehr gutes Signal. Denn wir müssen dafür sorgen, dass
wir Ermittlern wirksame Instrumente wie dieses an die Hand geben,
damit sie auch effizient für unser aller Sicherheit sorgen können.
Als nächsten Schritt muss die Bundesjustizministerin in Kürze
ihren Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Eckpunkte vorlegen. Denn nur
so wird diese Reform, auf die die Praxis dringend wartet, auch zügig
greifen können."
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