04.04.2019 08:00 | SIG SAUER GmbH & Co. KG | Wirtschaft
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Urteil im Sig Sauer-Prozeß in Kiel - Richter: "Hätte auch Freispruch geben können" - Gericht sieht kein Umgehungsgeschäft
Kiel/Eckernförde (ots) - Bei der Urteilsverkündung im Sig
Sauer-Prozess um die Lieferung von Pistolen in die USA und nach
Kolumbien erklärte der Vorsitzende Richter der 3. Großen Strafkammer
des Landgerichtes Kiel: "In einem streitigen Verfahren" hätte es
durchaus zu einem Freispruch für die Angeklagten kommen können."
Zuvor hatten vom Gericht gehörte Zeuginnen klar dargelegt, dass die
Angeklagten nicht in die konkreten Genehmigungsvorgänge für die
Lieferung von Pistolen in die USA eingebunden waren und diese auch
keine Kenntnis vom Inhalt der Genehmigungsanträge hatten. Trotzdem
hatten die Angeklagten die Verantwortung übernommen, die ihnen
aufgrund ihrer formalen Stellung im Unternehmen im fraglichen
Zeitraum zukam und sich auf einen Kompromiss mit dem Gericht
eingelassen. Damit haben sie allen Beteiligten eine monatelange und
belastende Hauptverhandlung erspart. In Kiel verurteilte das Gericht
die Angeklagten im Zuge des Kompromisses zu Bewährungs- und
Geldstrafen, die unterhalb des von der Staatsanwaltschaft geforderten
Strafmaßes lagen.
Gegenstand des Verfahrens waren Lieferungen der Sig Sauer
Eckernförde an die US-amerikanische Schwesterfirma der Sig Sauer Inc,
die die Pistolen dann an die TACOM, eine Beschaffungsbehörde des
US-Verteidigungsministeriums weiterverkaufte. Durch diese Behörde des
NATO-Bündnispartners USA ist dann eine Lieferung an die
Nationalpolizei von Kolumbien zur Bekämpfung der Drogenkriminalität
erfolgt. Weil aber im Antrag als Endverbleib die USA eingetragen war,
deckte die erteilte Genehmigung die Ausfuhr formal nicht ab.
Das Gericht sah darin allerdings kein Umgehungsgeschäft, sondern
vielmehr eine Maßnahme zur Standortsicherung des Herstellerbetriebes
Sig Sauer in Eckernförde durch die übergeordnete Firmenleitung, die
angeordnet hatte, einen Teil der an die Sig Sauer Inc (USA) zu
liefernden Pistolen nicht in den USA, sondern im deutschen
Eckernförde herstellen zu lassen. Der Vorsitzende Richter in seiner
Urteilsbegründung: "Die Kammer geht davon aus, dass die in die USA
gelieferten Pistolen so oder so in Kolumbien gelandet wären"
Das Landgericht Kiel hat die Frage der Genehmigungsfähigkeit der
in Rede stehenden Ausfuhren von Pistolen in die USA für nicht
relevant gehalten. Nach dessen Auffassung kommt es nur darauf an, ob
eine Genehmigung hätte erteilt werden müssen, nicht aber darauf, ob
eine Genehmigung tatsächlich erteilt worden wäre. Rechtsvertreter der
Angeklagten halten die rechtlichen Konsequenzen, die die Kammer aus
der Genehmigungsfähigkeit der Ausfuhren gezogen hat, für falsch.
Dies ist eine Pressemitteilung der SIG SAUER GmbH & Co.
Eckernförde
Pressekontakt:
SIG SAUER GmbH & Co. Eckernförde
Tim Castagne - Geschäftsführer
Office: +49 4351 471 101
eMail: tim.castagne@sigsauer.de
Original-Content von: SIG SAUER GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell
Sauer-Prozess um die Lieferung von Pistolen in die USA und nach
Kolumbien erklärte der Vorsitzende Richter der 3. Großen Strafkammer
des Landgerichtes Kiel: "In einem streitigen Verfahren" hätte es
durchaus zu einem Freispruch für die Angeklagten kommen können."
Zuvor hatten vom Gericht gehörte Zeuginnen klar dargelegt, dass die
Angeklagten nicht in die konkreten Genehmigungsvorgänge für die
Lieferung von Pistolen in die USA eingebunden waren und diese auch
keine Kenntnis vom Inhalt der Genehmigungsanträge hatten. Trotzdem
hatten die Angeklagten die Verantwortung übernommen, die ihnen
aufgrund ihrer formalen Stellung im Unternehmen im fraglichen
Zeitraum zukam und sich auf einen Kompromiss mit dem Gericht
eingelassen. Damit haben sie allen Beteiligten eine monatelange und
belastende Hauptverhandlung erspart. In Kiel verurteilte das Gericht
die Angeklagten im Zuge des Kompromisses zu Bewährungs- und
Geldstrafen, die unterhalb des von der Staatsanwaltschaft geforderten
Strafmaßes lagen.
Gegenstand des Verfahrens waren Lieferungen der Sig Sauer
Eckernförde an die US-amerikanische Schwesterfirma der Sig Sauer Inc,
die die Pistolen dann an die TACOM, eine Beschaffungsbehörde des
US-Verteidigungsministeriums weiterverkaufte. Durch diese Behörde des
NATO-Bündnispartners USA ist dann eine Lieferung an die
Nationalpolizei von Kolumbien zur Bekämpfung der Drogenkriminalität
erfolgt. Weil aber im Antrag als Endverbleib die USA eingetragen war,
deckte die erteilte Genehmigung die Ausfuhr formal nicht ab.
Das Gericht sah darin allerdings kein Umgehungsgeschäft, sondern
vielmehr eine Maßnahme zur Standortsicherung des Herstellerbetriebes
Sig Sauer in Eckernförde durch die übergeordnete Firmenleitung, die
angeordnet hatte, einen Teil der an die Sig Sauer Inc (USA) zu
liefernden Pistolen nicht in den USA, sondern im deutschen
Eckernförde herstellen zu lassen. Der Vorsitzende Richter in seiner
Urteilsbegründung: "Die Kammer geht davon aus, dass die in die USA
gelieferten Pistolen so oder so in Kolumbien gelandet wären"
Das Landgericht Kiel hat die Frage der Genehmigungsfähigkeit der
in Rede stehenden Ausfuhren von Pistolen in die USA für nicht
relevant gehalten. Nach dessen Auffassung kommt es nur darauf an, ob
eine Genehmigung hätte erteilt werden müssen, nicht aber darauf, ob
eine Genehmigung tatsächlich erteilt worden wäre. Rechtsvertreter der
Angeklagten halten die rechtlichen Konsequenzen, die die Kammer aus
der Genehmigungsfähigkeit der Ausfuhren gezogen hat, für falsch.
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Schlagwörter
Sig Sauer Eckernförde , Sig Sauer Inc , Waffenlieferung , Wirtschaftsrecht , USA , Urteil , Rechtsprechung , Justiz , Handel , Wirtschaft ,
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