06.06.2019 14:48 | Deutsches Institut für Menschenrechte | Politik
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Vertiefte Diskussion des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes erforderlich
Berlin (ots) - Anlässlich der für morgen im Bundestag aufgesetzten
2. und 3. Lesung des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes erklärt das Deutsche
Institut für Menschenrechte:
"Das morgen zur Verabschiedung im Bundestag aufgesetzte
Geordnete-Rückkehr-Gesetz sieht weitreichende Einschnitte in die
Grund- und Menschenrechte von Geflüchteten und Migranten vor: So
werden etwa die Voraussetzungen für Freiheitsentzug im Rahmen einer
Abschiebung erheblich abgesenkt, das Trennungsgebot zwischen Straf-
und Abschiebungsgefangen aufgehoben und die Gewährleistung des
menschenwürdigen Existenzminimums für eine Gruppe von Geflüchteten in
Frage gestellt. Auch Kinder werden von diesen Verschärfungen
betroffen sein. Die Änderungen schließen an eine Serie von
restriktiven Rechtsänderungen aus den letzten Jahren an.
Die enorme Beschleunigung und Verdichtung der
Gesetzgebungsverfahren im Asyl- und Migrationsbereich sowohl in der
Phase der Ressortabstimmung als auch jetzt im parlamentarischen
Verfahren führen zu einer unzureichenden Einbeziehung des
Sachverstandes aus den Verbänden, der Zivilgesellschaft und der
Verwaltungspraxis. Damit ist auch eine der Schwere der
Grundrechtseingriffe angemessene parlamentarische Auseinandersetzung
mit den Gesetzentwürfen nicht möglich. Bereits der Nationale
Normenkontrollrat hatte in seiner Stellungnahme zum Entwurf der
Bundesregierung darauf hingewiesen, dass keine akute Krisensituation
vorliegt, die eine derartige Beschleunigung der Gesetzgebung
notwendig macht, und dass ein solches Vorgehen des Gesetzgebers zu
Lasten einer transparenten Gesetzesfolgenabschätzung und der Qualität
der Gesetze geht.
Deshalb empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte dem
Bundestag, die Lesung von der morgigen Sitzung abzusetzen. Auf einer
soliden Faktengrundlage sollte das Parlament dann vertieft über die
menschenrechtlichen Auswirkungen der Änderungen sowie über die Frage,
ob die Regelungen überhaupt die gesetzgeberischen Ziele erreichen
können, diskutieren.
Ohnehin liegen die größten Herausforderungen für einen
funktionierenden Flüchtlingsschutz derzeit auf der europäischen
Ebene: Es gilt, eine solidarische und menschenrechtskonforme Lösung
für die Verteilung von Geflüchteten in der Europäischen Union und für
die Beendigung der katastrophalen Zustände in den Flüchtlingslagern
auf den griechischen Inseln zu finden sowie die Seenotrettung im
Mittelmeer sicherzustellen. Hierauf sollte die Bundesregierung ihr
Handeln konzentrieren."
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand
Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-14
Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
2. und 3. Lesung des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes erklärt das Deutsche
Institut für Menschenrechte:
"Das morgen zur Verabschiedung im Bundestag aufgesetzte
Geordnete-Rückkehr-Gesetz sieht weitreichende Einschnitte in die
Grund- und Menschenrechte von Geflüchteten und Migranten vor: So
werden etwa die Voraussetzungen für Freiheitsentzug im Rahmen einer
Abschiebung erheblich abgesenkt, das Trennungsgebot zwischen Straf-
und Abschiebungsgefangen aufgehoben und die Gewährleistung des
menschenwürdigen Existenzminimums für eine Gruppe von Geflüchteten in
Frage gestellt. Auch Kinder werden von diesen Verschärfungen
betroffen sein. Die Änderungen schließen an eine Serie von
restriktiven Rechtsänderungen aus den letzten Jahren an.
Die enorme Beschleunigung und Verdichtung der
Gesetzgebungsverfahren im Asyl- und Migrationsbereich sowohl in der
Phase der Ressortabstimmung als auch jetzt im parlamentarischen
Verfahren führen zu einer unzureichenden Einbeziehung des
Sachverstandes aus den Verbänden, der Zivilgesellschaft und der
Verwaltungspraxis. Damit ist auch eine der Schwere der
Grundrechtseingriffe angemessene parlamentarische Auseinandersetzung
mit den Gesetzentwürfen nicht möglich. Bereits der Nationale
Normenkontrollrat hatte in seiner Stellungnahme zum Entwurf der
Bundesregierung darauf hingewiesen, dass keine akute Krisensituation
vorliegt, die eine derartige Beschleunigung der Gesetzgebung
notwendig macht, und dass ein solches Vorgehen des Gesetzgebers zu
Lasten einer transparenten Gesetzesfolgenabschätzung und der Qualität
der Gesetze geht.
Deshalb empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte dem
Bundestag, die Lesung von der morgigen Sitzung abzusetzen. Auf einer
soliden Faktengrundlage sollte das Parlament dann vertieft über die
menschenrechtlichen Auswirkungen der Änderungen sowie über die Frage,
ob die Regelungen überhaupt die gesetzgeberischen Ziele erreichen
können, diskutieren.
Ohnehin liegen die größten Herausforderungen für einen
funktionierenden Flüchtlingsschutz derzeit auf der europäischen
Ebene: Es gilt, eine solidarische und menschenrechtskonforme Lösung
für die Verteilung von Geflüchteten in der Europäischen Union und für
die Beendigung der katastrophalen Zustände in den Flüchtlingslagern
auf den griechischen Inseln zu finden sowie die Seenotrettung im
Mittelmeer sicherzustellen. Hierauf sollte die Bundesregierung ihr
Handeln konzentrieren."
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand
Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-14
Mobil: 0160 966 500 83
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