25.04.2019 11:30 | AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg | Politik
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Umgang mit Kommunalwahl-Kandidaten ist schäbig - AfD-Bewerber werden durch Verweigerung von Auskunftssperren Gefahren ausgesetzt
Stuttgart (ots) - Der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Bernd
Gögel, ist über die Antworten der Landesregierung auf einen Antrag
seiner Fraktion entsetzt: "Einerseits wird die massive
Sachbeschädigung am Haus der Abgeordneten Carola Wolle und eines dort
abgestellten PKWs bedauert. Obwohl dies bei weitem nicht die einzige
derartige Attacke war, erkennt die Landesregierung aber dennoch nicht
den Sinn von Auskunftssperren für die Adressen von Kandidaten zur
Kommunalwahl an. Dies ist ein Skandal und geschieht sicherlich nicht
ohne Hintergedanken."
Landesregierung räumt "abstrakte funktionsimmanente Gefährdung"
der Kandidaten ein
Eine auf Antrag von den Kommunen vergebene Auskunftssperre im
Melderegister nach Paragraph 51 des Bundesmeldegesetzes erwirkt unter
anderem, dass die Adressen der Kandidaten nicht auf dem Wahlzettel
erscheinen, sondern durch eine Erreichbarkeitsadresse ersetzt werden
können. Nach den Erkenntnissen der AfD-Landtagsfraktion wurde diese
Auskunftssperre jedoch in den weitaus meisten Fällen nicht erteilt.
Dies gilt für einfache Mitglieder und parteilose Kandidaten ebenso
wie für den Personenkreis der AfD-Abgeordneten, obwohl die
Landesregierung bei diesen explizit von einer "abstrakten
funktionsimmanenten Gefährdung" spricht. Dennoch wird eingestanden,
dass die Regierungspräsidien den Städten und Gemeinden eine
Rechtsauslegung nahegelegt hätten, wonach die "Überschreitung der
maßgeblichen Gefahrenschwelle nur in Bezug auf eine konkrete Person
durch Darlegung ihrer Verhältnisse" gegeben sei.
Sachbeschädigungen oder Körperverletzungsdelikte
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion und
Initiator des Antrags, Anton Baron, kommentiert die Antworten
folgendermaßen: "Für niemanden wäre eine großzügigere Erteilung von
Auskunftssperren eine Last, und die körperliche und materielle
Unversehrtheit sind höher als die Wählerinformation zu gewichten.
Hingegen merken wir Abgeordneten in unseren Kreisverbänden sehr wohl,
dass zahlreiche Mitglieder wegen Nichterteilung der Sperre auf eine
Kandidatur verzichten. Die Landesregierung spricht in ihrer Antwort
sogar ausdrücklich von zu befürchtenden Sachbeschädigungen oder
Körperverletzungsdelikten. Der Verdacht, dass dies für einzelne
Kommunen und die Landesregierung ein nützliches Übel zur Sabotage von
AfD-Kandidaturen darstellt, liegt daher erschreckenderweise mehr als
nahe. Schließlich schmälern kürzere Kandidatenlisten empfindlich die
Wahlchancen der betroffenen Parteien", erläutert der Abgeordnete
Baron das Dilemma.
Pressekontakt:
Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ.
Pressereferent der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3 | 70173 Stuttgart
Telefon: +49 711-2063 5639 | Klaus-Peter.Kaschke@afd.landtag-bw.de
Original-Content von: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell
Gögel, ist über die Antworten der Landesregierung auf einen Antrag
seiner Fraktion entsetzt: "Einerseits wird die massive
Sachbeschädigung am Haus der Abgeordneten Carola Wolle und eines dort
abgestellten PKWs bedauert. Obwohl dies bei weitem nicht die einzige
derartige Attacke war, erkennt die Landesregierung aber dennoch nicht
den Sinn von Auskunftssperren für die Adressen von Kandidaten zur
Kommunalwahl an. Dies ist ein Skandal und geschieht sicherlich nicht
ohne Hintergedanken."
Landesregierung räumt "abstrakte funktionsimmanente Gefährdung"
der Kandidaten ein
Eine auf Antrag von den Kommunen vergebene Auskunftssperre im
Melderegister nach Paragraph 51 des Bundesmeldegesetzes erwirkt unter
anderem, dass die Adressen der Kandidaten nicht auf dem Wahlzettel
erscheinen, sondern durch eine Erreichbarkeitsadresse ersetzt werden
können. Nach den Erkenntnissen der AfD-Landtagsfraktion wurde diese
Auskunftssperre jedoch in den weitaus meisten Fällen nicht erteilt.
Dies gilt für einfache Mitglieder und parteilose Kandidaten ebenso
wie für den Personenkreis der AfD-Abgeordneten, obwohl die
Landesregierung bei diesen explizit von einer "abstrakten
funktionsimmanenten Gefährdung" spricht. Dennoch wird eingestanden,
dass die Regierungspräsidien den Städten und Gemeinden eine
Rechtsauslegung nahegelegt hätten, wonach die "Überschreitung der
maßgeblichen Gefahrenschwelle nur in Bezug auf eine konkrete Person
durch Darlegung ihrer Verhältnisse" gegeben sei.
Sachbeschädigungen oder Körperverletzungsdelikte
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion und
Initiator des Antrags, Anton Baron, kommentiert die Antworten
folgendermaßen: "Für niemanden wäre eine großzügigere Erteilung von
Auskunftssperren eine Last, und die körperliche und materielle
Unversehrtheit sind höher als die Wählerinformation zu gewichten.
Hingegen merken wir Abgeordneten in unseren Kreisverbänden sehr wohl,
dass zahlreiche Mitglieder wegen Nichterteilung der Sperre auf eine
Kandidatur verzichten. Die Landesregierung spricht in ihrer Antwort
sogar ausdrücklich von zu befürchtenden Sachbeschädigungen oder
Körperverletzungsdelikten. Der Verdacht, dass dies für einzelne
Kommunen und die Landesregierung ein nützliches Übel zur Sabotage von
AfD-Kandidaturen darstellt, liegt daher erschreckenderweise mehr als
nahe. Schließlich schmälern kürzere Kandidatenlisten empfindlich die
Wahlchancen der betroffenen Parteien", erläutert der Abgeordnete
Baron das Dilemma.
Pressekontakt:
Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ.
Pressereferent der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3 | 70173 Stuttgart
Telefon: +49 711-2063 5639 | Klaus-Peter.Kaschke@afd.landtag-bw.de
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