02.04.2019 06:00 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Politik
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Senat ignoriert Urteil zur Durchsetzung der sauberen Luft in Berlin - Deutsche Umwelthilfe wirft Senatsspitze gezielte Verzögerungstaktik vor
Berlin (ots) - Berliner Senat ignoriert Frist zur Fortschreibung
des Luftreinhalteplans - Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht noch
länger auf die Durchsetzung der sauberen Luft warten - Deutsche
Umwelthilfe prüft Vollstreckungsantrag
Der Berliner Senat setzt das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 9.
Oktober 2018 zur Luftreinhaltung in der Hauptstadt nicht um. Der
Luftreinhalteplan wurde nicht wie gerichtlich verfügt fristgerecht
zum 31. März 2019 fortgeschrieben und wird wohl erst Monate später
vorliegen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert dieses Vorgehen
und wirft dem Senat mangelndes Engagement vor, den Bürgerinnen und
Bürgern schnellstmöglich ihr Recht auf saubere Luft zu gewähren. Die
DUH betont, dass Recht und Gesetz auch für die Berliner Verwaltung
gelten und fordert den Senat auf, den fortgeschriebenen
Luftreinhalteplan schnellstmöglich in die Öffentlichkeitsbeteiligung
zu geben.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte den Senat von Berlin mit
Urteil vom 9. Oktober 2018 verpflichtet, den Luftreinhalteplan für
Berlin bis zum 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser alle
erforderlichen Maßnahmen zur Unterschreitung des Grenzwerts für
Stickstoffdioxid (NO2) enthält. Jedoch hat der Senat den
fortgeschriebenen Luftreinhalteplan bisher nicht vorgelegt. Auf der
Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist
aktuell zu lesen, dass ein Entwurf des Luftreinhalteplans frühestens
Mitte April 2019 vorlegt werden soll, nachdem es in der letzten Woche
noch hieß, er werde Ende März vorgelegt.
Nach dem Urteil des VG Berlin müsste der Senat bereits viel weiter
sein. Um den Luftreinhalteplan fortschreiben zu können, ist eine
mindestens vierwöchige vorherige Öffentlichkeitsbeteiligung mit
nachträglicher Auswertung der Einwendungen vorgesehen. Um den
Zeitplan des Gerichts einzuhalten, hätte der Senat spätestens Anfang
Februar den Entwurf des Luftreinhalteplans in die
Öffentlichkeitsbeteiligung geben müssen. Bis heute ist noch nicht
einmal ein Entwurf fertig. Der Senat wird daher die vom Gericht
verbindlich gesetzte Frist um mindestens zwei Monate, wahrscheinlich
noch länger überschreiten.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "In dem Urteil
zum Luftreinhalteplan geht es um die Gesundheit der Bürgerinnen und
Bürger in Berlin. Dieses Anliegen scheint dem Senat so zweitrangig zu
sein, dass er meint, sogar bindende Entscheidungen der Gerichte
ignorieren zu können."
Resch wirft dem Senat ein anmaßendes Verhältnis zum Rechtsstaat
vor. "Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Umweltsenatorin
Regine Günther mögen erklären, warum sich die Bürgerinnen und Bürger
an Recht und Gesetz halten sollen, während die eigene Verwaltung
meint, Urteile schlicht ignorieren und Zeitpläne nach eigenem
Gutdünken erstellen zu können. Ich hätte nie geglaubt, dass es in
einer grün mitregierten Stadt wie Berlin mit einer vermutet modernen
Verwaltung soweit kommen würde. Unser Verfahren für die saubere Luft
belehrt uns eines Besseren."
"Wir werden die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens gegen
den Senat prüfen", sagt Rechtsanwalt Peter Kremer, der die DUH in dem
Verfahren vertritt. In einem solchen Vollstreckungsverfahren kann das
Gericht gegen den Senat bei Nichtbeachtung eines Urteils Bußgelder
verhängen und notfalls auch zu schärferen Maßnahmen greifen.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Peter Kremer, Rechtsanwalt, kremer | werner rechtsanwälte
030 28876783, kremer@kremer-werner.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
des Luftreinhalteplans - Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht noch
länger auf die Durchsetzung der sauberen Luft warten - Deutsche
Umwelthilfe prüft Vollstreckungsantrag
Der Berliner Senat setzt das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 9.
Oktober 2018 zur Luftreinhaltung in der Hauptstadt nicht um. Der
Luftreinhalteplan wurde nicht wie gerichtlich verfügt fristgerecht
zum 31. März 2019 fortgeschrieben und wird wohl erst Monate später
vorliegen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert dieses Vorgehen
und wirft dem Senat mangelndes Engagement vor, den Bürgerinnen und
Bürgern schnellstmöglich ihr Recht auf saubere Luft zu gewähren. Die
DUH betont, dass Recht und Gesetz auch für die Berliner Verwaltung
gelten und fordert den Senat auf, den fortgeschriebenen
Luftreinhalteplan schnellstmöglich in die Öffentlichkeitsbeteiligung
zu geben.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte den Senat von Berlin mit
Urteil vom 9. Oktober 2018 verpflichtet, den Luftreinhalteplan für
Berlin bis zum 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser alle
erforderlichen Maßnahmen zur Unterschreitung des Grenzwerts für
Stickstoffdioxid (NO2) enthält. Jedoch hat der Senat den
fortgeschriebenen Luftreinhalteplan bisher nicht vorgelegt. Auf der
Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist
aktuell zu lesen, dass ein Entwurf des Luftreinhalteplans frühestens
Mitte April 2019 vorlegt werden soll, nachdem es in der letzten Woche
noch hieß, er werde Ende März vorgelegt.
Nach dem Urteil des VG Berlin müsste der Senat bereits viel weiter
sein. Um den Luftreinhalteplan fortschreiben zu können, ist eine
mindestens vierwöchige vorherige Öffentlichkeitsbeteiligung mit
nachträglicher Auswertung der Einwendungen vorgesehen. Um den
Zeitplan des Gerichts einzuhalten, hätte der Senat spätestens Anfang
Februar den Entwurf des Luftreinhalteplans in die
Öffentlichkeitsbeteiligung geben müssen. Bis heute ist noch nicht
einmal ein Entwurf fertig. Der Senat wird daher die vom Gericht
verbindlich gesetzte Frist um mindestens zwei Monate, wahrscheinlich
noch länger überschreiten.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "In dem Urteil
zum Luftreinhalteplan geht es um die Gesundheit der Bürgerinnen und
Bürger in Berlin. Dieses Anliegen scheint dem Senat so zweitrangig zu
sein, dass er meint, sogar bindende Entscheidungen der Gerichte
ignorieren zu können."
Resch wirft dem Senat ein anmaßendes Verhältnis zum Rechtsstaat
vor. "Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Umweltsenatorin
Regine Günther mögen erklären, warum sich die Bürgerinnen und Bürger
an Recht und Gesetz halten sollen, während die eigene Verwaltung
meint, Urteile schlicht ignorieren und Zeitpläne nach eigenem
Gutdünken erstellen zu können. Ich hätte nie geglaubt, dass es in
einer grün mitregierten Stadt wie Berlin mit einer vermutet modernen
Verwaltung soweit kommen würde. Unser Verfahren für die saubere Luft
belehrt uns eines Besseren."
"Wir werden die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens gegen
den Senat prüfen", sagt Rechtsanwalt Peter Kremer, der die DUH in dem
Verfahren vertritt. In einem solchen Vollstreckungsverfahren kann das
Gericht gegen den Senat bei Nichtbeachtung eines Urteils Bußgelder
verhängen und notfalls auch zu schärferen Maßnahmen greifen.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Peter Kremer, Rechtsanwalt, kremer | werner rechtsanwälte
030 28876783, kremer@kremer-werner.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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