26.06.2019 18:47 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
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Middelberg: Für einen Datenschutz mit Augenmaß
Berlin (ots) - Weitere Anpassung des Datenschutzrechts an die
Datenschutzgrundverordnung genutzt, um unverhältnismäßige Belastungen
für kleinere Unternehmen und Vereine abzustellen
Am morgigen Donnerstag wird in zweiter und dritter Lesung das
Zweite Datenschutzanpassungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Mathias Middelberg:
"Mit dem Zweiten Datenschutzanpassungsgesetz nehmen wir einen
weiteren Schritt zur Implementierung der Datenschutzgrundverordnung
vor. Diese gilt zwar seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar. Gleichwohl
war es erforderlich, unser bisheriges, in einer Vielzahl von Gesetzen
niedergelegtes, nationales Datenschutzrecht anzupassen.
Wir haben die parlamentarischen Beratungen genutzt, um drei
wesentlichen Anliegen, die insbesondere seitens der Wirtschaft und
des Mittelstandes an uns herangetragen wurden, Rechnung zu tragen.
So erleichtern wir die Voraussetzungen, unter denen im
Beschäftigungsverhältnis eine Einwilligung vom Arbeitgeber eingeholt
werden kann. Diese kann künftig auch elektronisch erfolgen, das
bisherige Schriftformerfordernis entfällt. Dies entspricht auch dem
Ziel des Koalitionsvertrages, alle Gesetze auf ihre
Digitaltauglichkeit hin zu überprüfen.
Darüber hinaus war es uns als Union ein wichtiges Anliegen,
unverhältnismäßige Belastungen zu verringern, die durch das
Erfordernis eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten insbesondere
für kleinere Unternehmen und Betriebe, aber auch Vereine entstehen.
Während nach geltendem Recht eine Pflicht zur Bestellung eines
Datenschutzbeauftragten besteht, wenn dort in der Regel mindestens
zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung
personenbezogener Daten beschäftigt sind, wird dies künftig erst ab
zwanzig Beschäftigten gelten. 90 Prozent unserer Unternehmen und
Handwerkbetriebe müssen damit keinen Datenschutzbeauftragten mehr
bestellen.
Ein weiteres wichtiges Thema war die Frage von Abmahnungen wegen
datenschutzrechtlicher Verstöße. Dies wird in Kürze in einem
gesonderten Gesetzgebungsvorhaben mit dem Ziel, ungerechtfertigte
Abmahnungen zu verhindern, geregelt.
Wir werden auch künftig für einen Datenschutz mit Augenmaß
eintreten."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Datenschutzgrundverordnung genutzt, um unverhältnismäßige Belastungen
für kleinere Unternehmen und Vereine abzustellen
Am morgigen Donnerstag wird in zweiter und dritter Lesung das
Zweite Datenschutzanpassungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Mathias Middelberg:
"Mit dem Zweiten Datenschutzanpassungsgesetz nehmen wir einen
weiteren Schritt zur Implementierung der Datenschutzgrundverordnung
vor. Diese gilt zwar seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar. Gleichwohl
war es erforderlich, unser bisheriges, in einer Vielzahl von Gesetzen
niedergelegtes, nationales Datenschutzrecht anzupassen.
Wir haben die parlamentarischen Beratungen genutzt, um drei
wesentlichen Anliegen, die insbesondere seitens der Wirtschaft und
des Mittelstandes an uns herangetragen wurden, Rechnung zu tragen.
So erleichtern wir die Voraussetzungen, unter denen im
Beschäftigungsverhältnis eine Einwilligung vom Arbeitgeber eingeholt
werden kann. Diese kann künftig auch elektronisch erfolgen, das
bisherige Schriftformerfordernis entfällt. Dies entspricht auch dem
Ziel des Koalitionsvertrages, alle Gesetze auf ihre
Digitaltauglichkeit hin zu überprüfen.
Darüber hinaus war es uns als Union ein wichtiges Anliegen,
unverhältnismäßige Belastungen zu verringern, die durch das
Erfordernis eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten insbesondere
für kleinere Unternehmen und Betriebe, aber auch Vereine entstehen.
Während nach geltendem Recht eine Pflicht zur Bestellung eines
Datenschutzbeauftragten besteht, wenn dort in der Regel mindestens
zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung
personenbezogener Daten beschäftigt sind, wird dies künftig erst ab
zwanzig Beschäftigten gelten. 90 Prozent unserer Unternehmen und
Handwerkbetriebe müssen damit keinen Datenschutzbeauftragten mehr
bestellen.
Ein weiteres wichtiges Thema war die Frage von Abmahnungen wegen
datenschutzrechtlicher Verstöße. Dies wird in Kürze in einem
gesonderten Gesetzgebungsvorhaben mit dem Ziel, ungerechtfertigte
Abmahnungen zu verhindern, geregelt.
Wir werden auch künftig für einen Datenschutz mit Augenmaß
eintreten."
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Fax: (030) 227-56660
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