12.09.2018 13:16 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Politik
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Kritik des Europäischen Rechnungshofs an der EU-Luftreinhaltepolitik bestätigt Forderungen der Deutschen Umwelthilfe nach wirksamen Maßnahmen und strengeren Grenzwerten
Berlin (ots) - Der Europäische Rechnungshof fordert die
Verschärfung der 20 Jahre alten und viel zu laxen
Luftqualitätsgrenzwerte - Gesundheitliche und ökonomische Schäden
durch Luftverschmutzung werden bislang nicht ausreichend
berücksichtigt - Vernichtende Kritik der europäischen
Rechnungsprüfer: Luftreinhaltepläne der Mitgliedsstaaten sind
insgesamt zu unkonkret und damit wirkungslos - Deutsche Umwelthilfe
fordert Bundes- wie Landesregierungen auf, Diesel-Fahrverbote in
allen 115 mit hohen NO2-Werten belasteten Städten ab 2019
auszusprechen und die Dieselkonzerne zur Hardware-Nachrüstung von elf
Millionen Diesel-Pkw mit illegalen Abschalteinrichtungen zu zwingen
Mit dem am 11. September 2018 veröffentlichten Sonderbericht zur
Luftreinhaltung in der EU stützt der Europäische Rechnungshof die
Forderungen der Deutsche Umwelthilfe (DUH) nach wirksamen
Luftreinhaltungsmaßnahmen sowie einer deutlichen Absenkung der
Grenzwerte für Luftschadstoffe. Für Feinstaub, Schwefeldioxid und
Ozon empfiehlt der Rechnungshof, die Grenzwerte im Einklang mit den
Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu senken. Mit
Blick auf Stickstoffdioxid (NO2) kritisiert der Rechnungshof die
vielerorts zu unkonkreten und damit unwirksamen Luftreinhaltepläne,
die eine Einhaltung des seit 2010 geltenden Jahresmittelwerts so
nicht gewährleisten.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Europäische
Rechnungshof bestätigt mit seinem 'Weckruf' die Fernsteuerung vieler
Regierungen durch eine kriminell agierende Automobilindustrie. Wie
schlimm es um die Luftqualität steht wird auch an daran deutlich,
dass nun die europäischen Rechnungsprüfer Alarm schlagen. Es darf
nicht akzeptiert werden, dass beispielsweise in Deutschland 12.860
Menschen jedes Jahr am Dieselabgasgift NO2 vorzeitig sterben und
800.000 erkranken. Bund und Länder müssen endlich in den 115
besonders belasteten Städten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge noch in
2019 durchsetzen. Von Bundeskanzlerin Merkel erwarten wir ein
Machtwort zur Hardware-Nachrüstung aller Betrugsdiesel auf Kosten der
Hersteller."
Seit 2005 setzt sich die DUH dafür ein, die "Saubere Luft" in den
Städten durchzusetzen. "Messungen der Luftqualität durch uns und
andere zeigen, dass die Belastung mit dem Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid ein flächendeckendes Problem ist, doch keiner der
bislang vorliegenden Luftreinhaltepläne in Deutschland beinhaltet
Maßnahmen, die eine schnellstmögliche Einhaltung des geltenden Rechts
sicherstellen. Wie kann es sein, dass sich Ministerpräsidenten wie
Armin Laschet aus NRW und Markus Söder in Bayern trotz
rechtskräftiger Urteile weigern, die zur Luftreinhaltung in den
Städten notwendigen Diesel-Fahrverbote auch umzusetzen?", kritisiert
Resch.
Der Europäische Rechnungshof hat geprüft, ob die Aktivitäten der
EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Luftverschmutzung
wirksam sind, ob die Gesetze ausreichen und von den Mitgliedstaaten
effektiv umgesetzt werden. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die
erheblichen gesundheitlichen und ökonomischen Schäden durch
Luftverschmutzung bislang nicht ausreichend adressiert werden. Die
aktuellen Grenzwerte für Feinstaub, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid
und Ozon, vor knapp 20 Jahren festgelegt, entsprächen nicht dem Stand
der Forschung und seien zum Teil deutlich schwächer als die
Empfehlungen der WHO. Die DUH hatte anlässlich der Veröffentlichung
ihrer ersten Citizen-Science-Aktion "Decke auf, wo Atmen krank macht"
zur Ermittlung von NO2-Konzentration abseits offizieller
Messstationen die Forderung erhoben, den Jahresmittelwert für NO2 von
40 auf 20 µg /m³ abzusenken. Dabei berief sich die DUH unter anderem
auf eine Studie des Umweltbundesamtes, welche die gesundheitlichen
Schäden insbesondere bei Konzentrationen unterhalb des derzeitigen
NO2-Grenzwerts hervorhebt. Im Nachbarland Schweiz gilt bereits seit
1986 ein Grenzwert von 30µg NO2/m³ im Jahresmittel.
Weiterhin bemängelt der Europäische Rechnungshof die ungenügende
Überwachung der Luftqualitätswerte. Die reale Belastung werde
vielerorts unterschätzt, da Anforderungen, beispielsweise an
Messstationen, zu unkonkret formuliert sind. Obwohl insgesamt ein
Rückgang der Emissionen von Feinstaub, Stickoxiden und Schwefeldioxid
zu beobachten sei, finden sich vielerorts zu hohe Konzentrationen
dieser Schadstoffe. Dem zunehmenden Engagement der Bürger stehe zudem
ein bislang unzureichender Zugang zur Gerichtsbarkeit gegenüber.
Der Rechnungshof merkt an, dass die Bereiche Holzfeuerung und
Landwirtschaft bislang zu wenig beachtet und zu schwach reguliert
werden. Hier müssten rechtliche Rahmenbedingungen stärker als bislang
auch den Aspekt Luftreinhaltung berücksichtigen.
Die EU-Kommission führt derzeit einen sogenannten "Fitnesscheck"
zur Luftreinhalterichtlinie (2008/50/EG) durch. "Die noch amtierende
Kommission sollte die Initiative ergreifen und deutlich strengere
Grenzwerte auf den Weg bringen", so Resch.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-72, saar@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Verschärfung der 20 Jahre alten und viel zu laxen
Luftqualitätsgrenzwerte - Gesundheitliche und ökonomische Schäden
durch Luftverschmutzung werden bislang nicht ausreichend
berücksichtigt - Vernichtende Kritik der europäischen
Rechnungsprüfer: Luftreinhaltepläne der Mitgliedsstaaten sind
insgesamt zu unkonkret und damit wirkungslos - Deutsche Umwelthilfe
fordert Bundes- wie Landesregierungen auf, Diesel-Fahrverbote in
allen 115 mit hohen NO2-Werten belasteten Städten ab 2019
auszusprechen und die Dieselkonzerne zur Hardware-Nachrüstung von elf
Millionen Diesel-Pkw mit illegalen Abschalteinrichtungen zu zwingen
Mit dem am 11. September 2018 veröffentlichten Sonderbericht zur
Luftreinhaltung in der EU stützt der Europäische Rechnungshof die
Forderungen der Deutsche Umwelthilfe (DUH) nach wirksamen
Luftreinhaltungsmaßnahmen sowie einer deutlichen Absenkung der
Grenzwerte für Luftschadstoffe. Für Feinstaub, Schwefeldioxid und
Ozon empfiehlt der Rechnungshof, die Grenzwerte im Einklang mit den
Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu senken. Mit
Blick auf Stickstoffdioxid (NO2) kritisiert der Rechnungshof die
vielerorts zu unkonkreten und damit unwirksamen Luftreinhaltepläne,
die eine Einhaltung des seit 2010 geltenden Jahresmittelwerts so
nicht gewährleisten.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Europäische
Rechnungshof bestätigt mit seinem 'Weckruf' die Fernsteuerung vieler
Regierungen durch eine kriminell agierende Automobilindustrie. Wie
schlimm es um die Luftqualität steht wird auch an daran deutlich,
dass nun die europäischen Rechnungsprüfer Alarm schlagen. Es darf
nicht akzeptiert werden, dass beispielsweise in Deutschland 12.860
Menschen jedes Jahr am Dieselabgasgift NO2 vorzeitig sterben und
800.000 erkranken. Bund und Länder müssen endlich in den 115
besonders belasteten Städten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge noch in
2019 durchsetzen. Von Bundeskanzlerin Merkel erwarten wir ein
Machtwort zur Hardware-Nachrüstung aller Betrugsdiesel auf Kosten der
Hersteller."
Seit 2005 setzt sich die DUH dafür ein, die "Saubere Luft" in den
Städten durchzusetzen. "Messungen der Luftqualität durch uns und
andere zeigen, dass die Belastung mit dem Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid ein flächendeckendes Problem ist, doch keiner der
bislang vorliegenden Luftreinhaltepläne in Deutschland beinhaltet
Maßnahmen, die eine schnellstmögliche Einhaltung des geltenden Rechts
sicherstellen. Wie kann es sein, dass sich Ministerpräsidenten wie
Armin Laschet aus NRW und Markus Söder in Bayern trotz
rechtskräftiger Urteile weigern, die zur Luftreinhaltung in den
Städten notwendigen Diesel-Fahrverbote auch umzusetzen?", kritisiert
Resch.
Der Europäische Rechnungshof hat geprüft, ob die Aktivitäten der
EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Luftverschmutzung
wirksam sind, ob die Gesetze ausreichen und von den Mitgliedstaaten
effektiv umgesetzt werden. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die
erheblichen gesundheitlichen und ökonomischen Schäden durch
Luftverschmutzung bislang nicht ausreichend adressiert werden. Die
aktuellen Grenzwerte für Feinstaub, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid
und Ozon, vor knapp 20 Jahren festgelegt, entsprächen nicht dem Stand
der Forschung und seien zum Teil deutlich schwächer als die
Empfehlungen der WHO. Die DUH hatte anlässlich der Veröffentlichung
ihrer ersten Citizen-Science-Aktion "Decke auf, wo Atmen krank macht"
zur Ermittlung von NO2-Konzentration abseits offizieller
Messstationen die Forderung erhoben, den Jahresmittelwert für NO2 von
40 auf 20 µg /m³ abzusenken. Dabei berief sich die DUH unter anderem
auf eine Studie des Umweltbundesamtes, welche die gesundheitlichen
Schäden insbesondere bei Konzentrationen unterhalb des derzeitigen
NO2-Grenzwerts hervorhebt. Im Nachbarland Schweiz gilt bereits seit
1986 ein Grenzwert von 30µg NO2/m³ im Jahresmittel.
Weiterhin bemängelt der Europäische Rechnungshof die ungenügende
Überwachung der Luftqualitätswerte. Die reale Belastung werde
vielerorts unterschätzt, da Anforderungen, beispielsweise an
Messstationen, zu unkonkret formuliert sind. Obwohl insgesamt ein
Rückgang der Emissionen von Feinstaub, Stickoxiden und Schwefeldioxid
zu beobachten sei, finden sich vielerorts zu hohe Konzentrationen
dieser Schadstoffe. Dem zunehmenden Engagement der Bürger stehe zudem
ein bislang unzureichender Zugang zur Gerichtsbarkeit gegenüber.
Der Rechnungshof merkt an, dass die Bereiche Holzfeuerung und
Landwirtschaft bislang zu wenig beachtet und zu schwach reguliert
werden. Hier müssten rechtliche Rahmenbedingungen stärker als bislang
auch den Aspekt Luftreinhaltung berücksichtigen.
Die EU-Kommission führt derzeit einen sogenannten "Fitnesscheck"
zur Luftreinhalterichtlinie (2008/50/EG) durch. "Die noch amtierende
Kommission sollte die Initiative ergreifen und deutlich strengere
Grenzwerte auf den Weg bringen", so Resch.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-72, saar@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
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