21.09.2018 11:33 | Deutsches Institut für Menschenrechte | Politik
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Deutschland muss menschenrechtliche Selbstverpflichtungen in die Tat umsetzen
Berlin/Genf (ots) - Gestern hat sich der UN-Menschenrechtsrat
abschließend mit der Überprüfung der Menschenrechtslage in
Deutschland befasst. Aus diesem Anlass erklärt Beate Rudolf,
Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Wir begrüßen, dass die Bundesregierung gestern in Genf
umfangreiche politische Selbstverpflichtungen zum Schutz der
Menschenrechte in Deutschland eingegangen ist. Nun muss sie die
Umsetzung ihrer Verpflichtungen konkretisieren. Das Deutsche Institut
für Menschenrechte sieht dabei folgende Prioritäten:
- Dem klaren und selbstkritischen Bekenntnis der Bundesregierung
zur Bekämpfung von Rassismus vor dem UN-Menschenrechtsrat müssen
nun Taten folgen. Alle politisch Verantwortlichen müssen sich
klar gegen rassistischen Hass und rassistische Gewalt
positionieren und dürfen Rassismus nicht herunterspielen. Die
Regierung sollte zudem darauf achten, dass ihre Politik
gegenüber Schutzsuchenden keine rassistischen Stereotype stärkt.
- Die Bundesregierung hat sich in Genf zur Bekämpfung von
geschlechtsspezifischer Gewalt bekannt. Jetzt erwarten wir einen
umfassenden nationalen Aktionsplan zur wirksamen Umsetzung der
Istanbul-Konvention des Europarats.
- Wir begrüßen die Zusage Deutschlands, das Sonderschulsystem
schrittweise aufzulösen. Inklusive Bildung muss endlich
flächendeckend umgesetzt und rückschrittlichen Tendenzen auf
Länderebene entgegengewirkt werden.
- Wir fordern die Bundesregierung auf, die strukturelle
Diskriminierung von Schülern mit Migrationsgeschichte
anzuerkennen und bildungspolitische Maßnahmen für
Chancengleichheit auf der Grundlage von empirischen Befunden zu
entwickeln.
- Im Bereich der Sicherheitsgesetzgebung sind wir erstaunt, dass
die Regierung die in den letzten Jahren erlassenen Gesetze nicht
durch eine unabhängige Stelle evaluieren lassen will. Eine
solche Überprüfung sollte für einen Rechtsstaat eine
Selbstverständlichkeit sein.
Im bisherigen Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren
(Universal Periodic Review, UPR) des UN-Menschenrechtsrats hat sich
die Bundesregierung in international vorbildlicher Weise um einen
Austausch mit Parlament und Zivilgesellschaft bemüht. Wir erwarten
dieselbe Ernsthaftigkeit bei dem nun zentralen Schritt der Umsetzung
der angenommenen Selbstverpflichtungen. Der Bundesregierung sollte
sich aktiv in die vollständige Umsetzung der im UPR-Verfahren
eingegangenen Verpflichtungen einschalten. Die Bundesregierung muss
auch die Bundesländer bei allen Empfehlungen, die in die deren
Zuständigkeit fallen in die Pflicht nehmen. Außerdem sollte sie
innerhalb eines Jahres einen mit der Zivilgesellschaft konsultierten
Umsetzungsplan mit spezifischen Maßnahmen vorlegen."
Weitere Informationen zur Überprüfung der Menschenrechtslage in
Deutschland durch den UN-Menschenrechtsrat (Universal Periodic Review
- UPR, Deutsch "Allgemeine regelmäßige Überprüfung")
http://ots.de/CTLa4B
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
2. Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-453
sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
abschließend mit der Überprüfung der Menschenrechtslage in
Deutschland befasst. Aus diesem Anlass erklärt Beate Rudolf,
Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Wir begrüßen, dass die Bundesregierung gestern in Genf
umfangreiche politische Selbstverpflichtungen zum Schutz der
Menschenrechte in Deutschland eingegangen ist. Nun muss sie die
Umsetzung ihrer Verpflichtungen konkretisieren. Das Deutsche Institut
für Menschenrechte sieht dabei folgende Prioritäten:
- Dem klaren und selbstkritischen Bekenntnis der Bundesregierung
zur Bekämpfung von Rassismus vor dem UN-Menschenrechtsrat müssen
nun Taten folgen. Alle politisch Verantwortlichen müssen sich
klar gegen rassistischen Hass und rassistische Gewalt
positionieren und dürfen Rassismus nicht herunterspielen. Die
Regierung sollte zudem darauf achten, dass ihre Politik
gegenüber Schutzsuchenden keine rassistischen Stereotype stärkt.
- Die Bundesregierung hat sich in Genf zur Bekämpfung von
geschlechtsspezifischer Gewalt bekannt. Jetzt erwarten wir einen
umfassenden nationalen Aktionsplan zur wirksamen Umsetzung der
Istanbul-Konvention des Europarats.
- Wir begrüßen die Zusage Deutschlands, das Sonderschulsystem
schrittweise aufzulösen. Inklusive Bildung muss endlich
flächendeckend umgesetzt und rückschrittlichen Tendenzen auf
Länderebene entgegengewirkt werden.
- Wir fordern die Bundesregierung auf, die strukturelle
Diskriminierung von Schülern mit Migrationsgeschichte
anzuerkennen und bildungspolitische Maßnahmen für
Chancengleichheit auf der Grundlage von empirischen Befunden zu
entwickeln.
- Im Bereich der Sicherheitsgesetzgebung sind wir erstaunt, dass
die Regierung die in den letzten Jahren erlassenen Gesetze nicht
durch eine unabhängige Stelle evaluieren lassen will. Eine
solche Überprüfung sollte für einen Rechtsstaat eine
Selbstverständlichkeit sein.
Im bisherigen Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren
(Universal Periodic Review, UPR) des UN-Menschenrechtsrats hat sich
die Bundesregierung in international vorbildlicher Weise um einen
Austausch mit Parlament und Zivilgesellschaft bemüht. Wir erwarten
dieselbe Ernsthaftigkeit bei dem nun zentralen Schritt der Umsetzung
der angenommenen Selbstverpflichtungen. Der Bundesregierung sollte
sich aktiv in die vollständige Umsetzung der im UPR-Verfahren
eingegangenen Verpflichtungen einschalten. Die Bundesregierung muss
auch die Bundesländer bei allen Empfehlungen, die in die deren
Zuständigkeit fallen in die Pflicht nehmen. Außerdem sollte sie
innerhalb eines Jahres einen mit der Zivilgesellschaft konsultierten
Umsetzungsplan mit spezifischen Maßnahmen vorlegen."
Weitere Informationen zur Überprüfung der Menschenrechtslage in
Deutschland durch den UN-Menschenrechtsrat (Universal Periodic Review
- UPR, Deutsch "Allgemeine regelmäßige Überprüfung")
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Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
2. Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-453
sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
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