18.12.2018 11:00 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Politik
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Deutsche Umwelthilfe kritisiert Bundesregierung für sinkenden Stellenwert der Umweltpolitik und abhandengekommenes Rechtsstaatsverständnis
Berlin (ots) - Jahresbilanz des Umwelt- und
Verbraucherschutzverbandes für 2018 fällt ernüchternd aus -
Umweltpolitik ist weiter auf Talfahrt und von Mutlosigkeit
gekennzeichnet - Ob Klimaschutz, Luftreinhaltung oder Naturschutz:
Bundesregierung setzt sich über eigene gesteckte Ziele hinweg und
opfert den Umweltschutz zu Gunsten der Industrieinteressen - DUH
setzt weiter auf den Rechtsweg, um geltende Umwelt- und
Verbraucherschutzvorschriften gegen Industrie und Regierungen
durchzusetzen - Zivilgesellschaftliches Engagement für den
Umweltschutz wächst
Die umweltpolitische Jahresbilanz der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
fällt für 2018 erneut ernüchternd aus. Die Umweltpolitik unter der
neuen Bundesregierung befindet sich auf Talfahrt während die
Industrie weiter den Takt vorgibt. Die DUH sieht daher verstärkt die
Zivilgesellschaft in der Pflicht, auf die Umsetzung von Recht und
Gesetz auch im Umwelt- und Naturschutz zu drängen. Die DUH wird den
erfolgreichen Weg über die Gerichte fortsetzen, um bestehende
Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern durchzusetzen.
Im Mai 2018 hat die DUH Klage gegen die Bundesrepublik, vertreten
durch das Bundeslandwirtschaftsministerium, eingereicht. Ziel ist,
das Recht auf sauberes Wasser durchzusetzen. "Unter allen 28
EU-Staaten weist Deutschland die zweithöchste Belastung des
Grundwassers durch Nitrat auf. Seit 1991 gibt die EU-Richtlinie Ziele
vor, um die Nitratbelastung zu verringern, sogar die EU hat
Deutschland deswegen schon Strafzahlungen angedroht - doch der
Grenzwert für Nitrat wird noch immer gerissen. Auch das neue
Düngerecht schafft hier keine Abhilfe. Unsere Geduld ist am Ende, die
Gefahr für Trinkwasser, Gesundheit und Artenvielfalt ist zu groß. Wir
werden daher auch in 2019 mit rechtlichen Mitteln für den Grund- und
Trinkwasserschutz kämpfen", sagt Sascha Müller-Kraenner,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die DUH fordert die Bundesregierung auf, ein Aktionsprogramm zum
Schutz von Gewässern gegen Nitrateinträge aus der Landwirtschaft zu
verabschieden. Hauptursache des Nitrateintrags ist die industrielle
Massentierhaltung. Doch nicht nur die Qualität der Gewässer leidet,
auch die biologische Vielfalt im ländlichen Raum geht dramatisch
zurück. Daher setzt sich die DUH für eine naturnahe Landwirtschaft
ein und fordert dazu ein umfassendes Pestizid-Reduktionsprogramm.
Mit dem Hitzesommer 2018 ist der Klimawandel als "Heißzeit" im
Bewusstsein der Menschen angekommen, jedoch nicht bei der
Bundesregierung. "Deutschland hängt bei seinen nationalen und
internationalen Zielen weit hinterher, auf warme Worte auf der
internationalen Bühne wie zuletzt beim Weltklimagipfel in Kattowitz
folgen keine Taten. In der EU drückt die Bundesregierung bei der
Ausgestaltung der Richtlinien für Erneuerbare Energien und
Energieeffizienz auf die Bremse. Die Kohle-Kommission ist mit ihrem
Fahrplan zum Kohleausstieg weiter im Verzug", kritisiert
Müller-Kraenner weiter. Die DUH fordert ein nationales
Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Zielen für alle Sektoren.
Barbara Metz, Stellvertretende Geschäftsführerin der DUH, ergänzt:
"Es fehlt eine klare Botschaft der Bundesregierung pro Wärmewende und
zwar über Legislaturperioden hinweg, denn nur so kann Planbarkeit und
Sicherheit erzeugt werden. Energieeffizienzmaßnahmen dürfen nicht
länger zum Sündenbock für steigende Mieten und Preise gemacht und
ausgebremst werden. Die Bundesregierung sollte endlich aufhören, sich
von den Hiobsbotschaften der Immobilienwirtschaft leiten zu lassen,
die nur an das Klingeln im eigenen Geldbeutel denkt. Stattdessen
sollte die Bundesregierung die Bürger und das Klimaschutzpotenzial im
Gebäudesektor in den Blick nehmen."
Die DUH ist davon überzeugt, dass Sozialverträglichkeit und
Klimaschutz im Gebäudebereich Hand in Hand gehen können. Dafür bedarf
es jedoch unter anderem eines zeitgemäßen Mietrechts, das die Kosten
zwischen Eigentümern, Mietern und Staat gerecht verteilt. Die
Bundesregierung muss zudem endlich ihre Blockadehaltung gegenüber der
steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen
aufgeben, anstatt mit Symbolmaßnahmen, wie dem nicht zielführenden
Baukindergeld, zu reagieren.
Auch das neue Verpackungsgesetz muss mehr als Symbolpolitik sein.
Einen Beitrag dazu konnte die DUH leisten, indem sie erfolgreich eine
Mehrwegquote im Verpackungsgesetz erkämpfte. "Die bisherige
Abfallpolitik hat das Prinzip der Vermeidung nicht umgesetzt und ist
krachend gescheitert, dies zeigen die immer größer werdenden Mengen
an Plastikmüll. Das ab dem 1. Januar 2019 in Kraft tretende neue
Verpackungsgesetz setzt den riesigen Müllbergen aber kaum etwas
entgegen, da es sich fast nur auf das Recycling konzentriert, wodurch
der Abfall aber nicht weniger wird. Daher ist es umso wichtiger, die
wenigen Maßnahmen umzusetzen, die wirklich Potenzial zur Vermeidung
haben. Dazu zählt die Mehrwegquote von 70 Prozent für
Getränkeverpackungen und deren Einhaltung. Mehrweg statt Einweg muss
sich als Leitsatz auch bei anderen Gütern des alltäglichen Konsums
durchsetzen", sagt Metz.
Dass Plastik nicht mehr im Trend ist, zeigt sich für die DUH an
dem Rückenwind, den sie beispielsweise durch ihre Kampagnenarbeit
gegen Plastik im Meer erhalten hat - fast 500.000 Menschen
unterzeichneten bereits die Petition an Bundeskanzlerin Angela
Merkel. Aber auch beim Protest gegen die Überfischung der Meere sowie
im Bereich der "Sauberen Luft" zeigt sich für die DUH, wie groß das
Engagement der Bürger ist. Im Rahmen ihrer Citizen Science Messaktion
"Decke auf, wo Atmen krank macht" konnte die DUH mittlerweile durch
Unterstützung zahlreicher Freiwilliger über die 65 amtlich bekannten
Städte hinaus 50 weitere Städte mit Überschreitungen des
NO2-Grenzwertes identifizieren.
"Anstatt die Bürger vor der krankmachenden Luft zu schützen und
die Hersteller endlich zur Hardware-Nachrüstung der Betrugs-Diesel
auf Kosten der Automobilhersteller zu verpflichten und 5.000 Euro
Bußgeld zu verlangen, setzt sich diese von den Autokonzernen
ferngesteuerte Bundesregierung für erhöhte NOx-Grenzwerte von
Diesel-Pkw ein und will die NO2-Grenzwerte für die Atemluft anheben.
In beiden Fällen haben dies europäische wie nationale Gerichte
eindrucksvoll als illegal abgelehnt", sagt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
Aktuell klagt die DUH in 34 Städten für "Saubere Luft", weil der
zum Schutz der Gesundheit erlassene Grenzwert der EU für das
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) seit seiner Gültigkeit 2010 in
vielen Orten noch immer nicht eingehalten wird. Mit der
Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar
2018 steht allen Bürgern spätestens ab 2019 an allen Orten ihr Recht
auf "Saubere Luft" zu. Der Grenzwert für das Dieselabgasgift NO2 im
Jahresmittel muss in allen Städten eingehalten werden.
Am Freitag, 14. Dezember 2018, konnte erstmals eine
außergerichtliche Einigung mit einer Landesregierung für die "Saubere
Luft" in Darmstadt erreicht werden. "Damit verbinden wir die Hoffnung
eines Politikwechsels in der Luftreinhaltepolitik. Auch die
Landesregierung von Rheinland-Pfalz für Mainz und das Land Berlin
haben erklärt, die von der DUH erstrittenen Urteile zu akzeptieren
und Diesel-Fahrverbote sowie den Umbau des innerstädtischen Verkehrs
im Frühjahr 2019 umzusetzen. Was fehlt sind die verbindlich
angeordneten Hardware-Updates der Bundesregierung, die weiter ihre
Bürger buchstäblich im Dieseldunst stehen lässt", so Resch.
"Wir erleben eine Regierung im Panikmodus, die sich in Anbiederung
an die Dieselkonzerne sogar über geltende Gesetze und Gerichtsurteile
hinwegsetzt. Wie es um das Rechtsstaatsverständnis steht, führt die
Bayerische Staatsregierung seit vier Jahren mit ihrer Missachtung
eines rechtskräftigen Urteils für "Saubere Luft" und
Diesel-Fahrverbote in der BMW-Metropole München vor. Auf Antrag des
höchsten bayerischen Gerichts soll nun der Europäische Gerichtshof
bestätigen, dass in diesem Fall Zwangshaft gegen Ministerpräsident
Markus Söder und weitere Minister beziehungsweise Behördenchefs
verfügt werden muss. Wir haben eine Rechtsstaatskrise, um deren
Beseitigung sich nicht die Politik kümmert, sondern die
Selbstheilungskräfte der Justiz", sagt Resch.
Die DUH beobachtet auch bei Teilen der Industrie und des Handels
eine Tendenz zu Verstößen insbesondere gegen umweltbezogene
Verbraucherschutzvorschriften. "Als qualifizierte Einrichtung
kontrollierte die DUH auch 2018 in circa 25 Rechtsgebieten die
Einhaltung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften und
verfolgte stichprobenhaft Verstöße. Eine Aufgabe, die in praktisch
allen übrigen EU-Staaten von Behörden wahrgenommen wird", so Resch.
Zwei wesentliche Grundsatzentscheidungen konnte die DUH erwirken:
der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof gaben der DUH
im Rechtsstreit mit Peugeot Recht: Autokonzerne müssen auch bei
Werbevideos auf sozialen Plattformen korrekte Angaben zu CO2- und
Spritverbrauch machen. Ebenso wesentlich ist ein weiteres von der DUH
erstrittenes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das
Immobilienmakler - und nicht nur Verkäufer und Vermieter - dazu
verpflichtet, über Energieverbrauch und Effizienz einer Wohnung oder
eines Hauses zu informieren.
Links:
Jahresbericht 2018: http://l.duh.de/p181218
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Verbraucherschutzverbandes für 2018 fällt ernüchternd aus -
Umweltpolitik ist weiter auf Talfahrt und von Mutlosigkeit
gekennzeichnet - Ob Klimaschutz, Luftreinhaltung oder Naturschutz:
Bundesregierung setzt sich über eigene gesteckte Ziele hinweg und
opfert den Umweltschutz zu Gunsten der Industrieinteressen - DUH
setzt weiter auf den Rechtsweg, um geltende Umwelt- und
Verbraucherschutzvorschriften gegen Industrie und Regierungen
durchzusetzen - Zivilgesellschaftliches Engagement für den
Umweltschutz wächst
Die umweltpolitische Jahresbilanz der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
fällt für 2018 erneut ernüchternd aus. Die Umweltpolitik unter der
neuen Bundesregierung befindet sich auf Talfahrt während die
Industrie weiter den Takt vorgibt. Die DUH sieht daher verstärkt die
Zivilgesellschaft in der Pflicht, auf die Umsetzung von Recht und
Gesetz auch im Umwelt- und Naturschutz zu drängen. Die DUH wird den
erfolgreichen Weg über die Gerichte fortsetzen, um bestehende
Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern durchzusetzen.
Im Mai 2018 hat die DUH Klage gegen die Bundesrepublik, vertreten
durch das Bundeslandwirtschaftsministerium, eingereicht. Ziel ist,
das Recht auf sauberes Wasser durchzusetzen. "Unter allen 28
EU-Staaten weist Deutschland die zweithöchste Belastung des
Grundwassers durch Nitrat auf. Seit 1991 gibt die EU-Richtlinie Ziele
vor, um die Nitratbelastung zu verringern, sogar die EU hat
Deutschland deswegen schon Strafzahlungen angedroht - doch der
Grenzwert für Nitrat wird noch immer gerissen. Auch das neue
Düngerecht schafft hier keine Abhilfe. Unsere Geduld ist am Ende, die
Gefahr für Trinkwasser, Gesundheit und Artenvielfalt ist zu groß. Wir
werden daher auch in 2019 mit rechtlichen Mitteln für den Grund- und
Trinkwasserschutz kämpfen", sagt Sascha Müller-Kraenner,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die DUH fordert die Bundesregierung auf, ein Aktionsprogramm zum
Schutz von Gewässern gegen Nitrateinträge aus der Landwirtschaft zu
verabschieden. Hauptursache des Nitrateintrags ist die industrielle
Massentierhaltung. Doch nicht nur die Qualität der Gewässer leidet,
auch die biologische Vielfalt im ländlichen Raum geht dramatisch
zurück. Daher setzt sich die DUH für eine naturnahe Landwirtschaft
ein und fordert dazu ein umfassendes Pestizid-Reduktionsprogramm.
Mit dem Hitzesommer 2018 ist der Klimawandel als "Heißzeit" im
Bewusstsein der Menschen angekommen, jedoch nicht bei der
Bundesregierung. "Deutschland hängt bei seinen nationalen und
internationalen Zielen weit hinterher, auf warme Worte auf der
internationalen Bühne wie zuletzt beim Weltklimagipfel in Kattowitz
folgen keine Taten. In der EU drückt die Bundesregierung bei der
Ausgestaltung der Richtlinien für Erneuerbare Energien und
Energieeffizienz auf die Bremse. Die Kohle-Kommission ist mit ihrem
Fahrplan zum Kohleausstieg weiter im Verzug", kritisiert
Müller-Kraenner weiter. Die DUH fordert ein nationales
Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Zielen für alle Sektoren.
Barbara Metz, Stellvertretende Geschäftsführerin der DUH, ergänzt:
"Es fehlt eine klare Botschaft der Bundesregierung pro Wärmewende und
zwar über Legislaturperioden hinweg, denn nur so kann Planbarkeit und
Sicherheit erzeugt werden. Energieeffizienzmaßnahmen dürfen nicht
länger zum Sündenbock für steigende Mieten und Preise gemacht und
ausgebremst werden. Die Bundesregierung sollte endlich aufhören, sich
von den Hiobsbotschaften der Immobilienwirtschaft leiten zu lassen,
die nur an das Klingeln im eigenen Geldbeutel denkt. Stattdessen
sollte die Bundesregierung die Bürger und das Klimaschutzpotenzial im
Gebäudesektor in den Blick nehmen."
Die DUH ist davon überzeugt, dass Sozialverträglichkeit und
Klimaschutz im Gebäudebereich Hand in Hand gehen können. Dafür bedarf
es jedoch unter anderem eines zeitgemäßen Mietrechts, das die Kosten
zwischen Eigentümern, Mietern und Staat gerecht verteilt. Die
Bundesregierung muss zudem endlich ihre Blockadehaltung gegenüber der
steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen
aufgeben, anstatt mit Symbolmaßnahmen, wie dem nicht zielführenden
Baukindergeld, zu reagieren.
Auch das neue Verpackungsgesetz muss mehr als Symbolpolitik sein.
Einen Beitrag dazu konnte die DUH leisten, indem sie erfolgreich eine
Mehrwegquote im Verpackungsgesetz erkämpfte. "Die bisherige
Abfallpolitik hat das Prinzip der Vermeidung nicht umgesetzt und ist
krachend gescheitert, dies zeigen die immer größer werdenden Mengen
an Plastikmüll. Das ab dem 1. Januar 2019 in Kraft tretende neue
Verpackungsgesetz setzt den riesigen Müllbergen aber kaum etwas
entgegen, da es sich fast nur auf das Recycling konzentriert, wodurch
der Abfall aber nicht weniger wird. Daher ist es umso wichtiger, die
wenigen Maßnahmen umzusetzen, die wirklich Potenzial zur Vermeidung
haben. Dazu zählt die Mehrwegquote von 70 Prozent für
Getränkeverpackungen und deren Einhaltung. Mehrweg statt Einweg muss
sich als Leitsatz auch bei anderen Gütern des alltäglichen Konsums
durchsetzen", sagt Metz.
Dass Plastik nicht mehr im Trend ist, zeigt sich für die DUH an
dem Rückenwind, den sie beispielsweise durch ihre Kampagnenarbeit
gegen Plastik im Meer erhalten hat - fast 500.000 Menschen
unterzeichneten bereits die Petition an Bundeskanzlerin Angela
Merkel. Aber auch beim Protest gegen die Überfischung der Meere sowie
im Bereich der "Sauberen Luft" zeigt sich für die DUH, wie groß das
Engagement der Bürger ist. Im Rahmen ihrer Citizen Science Messaktion
"Decke auf, wo Atmen krank macht" konnte die DUH mittlerweile durch
Unterstützung zahlreicher Freiwilliger über die 65 amtlich bekannten
Städte hinaus 50 weitere Städte mit Überschreitungen des
NO2-Grenzwertes identifizieren.
"Anstatt die Bürger vor der krankmachenden Luft zu schützen und
die Hersteller endlich zur Hardware-Nachrüstung der Betrugs-Diesel
auf Kosten der Automobilhersteller zu verpflichten und 5.000 Euro
Bußgeld zu verlangen, setzt sich diese von den Autokonzernen
ferngesteuerte Bundesregierung für erhöhte NOx-Grenzwerte von
Diesel-Pkw ein und will die NO2-Grenzwerte für die Atemluft anheben.
In beiden Fällen haben dies europäische wie nationale Gerichte
eindrucksvoll als illegal abgelehnt", sagt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
Aktuell klagt die DUH in 34 Städten für "Saubere Luft", weil der
zum Schutz der Gesundheit erlassene Grenzwert der EU für das
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) seit seiner Gültigkeit 2010 in
vielen Orten noch immer nicht eingehalten wird. Mit der
Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar
2018 steht allen Bürgern spätestens ab 2019 an allen Orten ihr Recht
auf "Saubere Luft" zu. Der Grenzwert für das Dieselabgasgift NO2 im
Jahresmittel muss in allen Städten eingehalten werden.
Am Freitag, 14. Dezember 2018, konnte erstmals eine
außergerichtliche Einigung mit einer Landesregierung für die "Saubere
Luft" in Darmstadt erreicht werden. "Damit verbinden wir die Hoffnung
eines Politikwechsels in der Luftreinhaltepolitik. Auch die
Landesregierung von Rheinland-Pfalz für Mainz und das Land Berlin
haben erklärt, die von der DUH erstrittenen Urteile zu akzeptieren
und Diesel-Fahrverbote sowie den Umbau des innerstädtischen Verkehrs
im Frühjahr 2019 umzusetzen. Was fehlt sind die verbindlich
angeordneten Hardware-Updates der Bundesregierung, die weiter ihre
Bürger buchstäblich im Dieseldunst stehen lässt", so Resch.
"Wir erleben eine Regierung im Panikmodus, die sich in Anbiederung
an die Dieselkonzerne sogar über geltende Gesetze und Gerichtsurteile
hinwegsetzt. Wie es um das Rechtsstaatsverständnis steht, führt die
Bayerische Staatsregierung seit vier Jahren mit ihrer Missachtung
eines rechtskräftigen Urteils für "Saubere Luft" und
Diesel-Fahrverbote in der BMW-Metropole München vor. Auf Antrag des
höchsten bayerischen Gerichts soll nun der Europäische Gerichtshof
bestätigen, dass in diesem Fall Zwangshaft gegen Ministerpräsident
Markus Söder und weitere Minister beziehungsweise Behördenchefs
verfügt werden muss. Wir haben eine Rechtsstaatskrise, um deren
Beseitigung sich nicht die Politik kümmert, sondern die
Selbstheilungskräfte der Justiz", sagt Resch.
Die DUH beobachtet auch bei Teilen der Industrie und des Handels
eine Tendenz zu Verstößen insbesondere gegen umweltbezogene
Verbraucherschutzvorschriften. "Als qualifizierte Einrichtung
kontrollierte die DUH auch 2018 in circa 25 Rechtsgebieten die
Einhaltung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften und
verfolgte stichprobenhaft Verstöße. Eine Aufgabe, die in praktisch
allen übrigen EU-Staaten von Behörden wahrgenommen wird", so Resch.
Zwei wesentliche Grundsatzentscheidungen konnte die DUH erwirken:
der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof gaben der DUH
im Rechtsstreit mit Peugeot Recht: Autokonzerne müssen auch bei
Werbevideos auf sozialen Plattformen korrekte Angaben zu CO2- und
Spritverbrauch machen. Ebenso wesentlich ist ein weiteres von der DUH
erstrittenes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das
Immobilienmakler - und nicht nur Verkäufer und Vermieter - dazu
verpflichtet, über Energieverbrauch und Effizienz einer Wohnung oder
eines Hauses zu informieren.
Links:
Jahresbericht 2018: http://l.duh.de/p181218
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
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Schlagwörter
Klimaschutz , Naturschutz , Verpackung , Industrie , Abfall , Bundesregierung , Jahresbericht , Auto , Umwelt , Politik ,
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