26.06.2019 11:43 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Politik
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Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Aufstellorten der Messstationen und Bestätigung der unbedingten Einhaltung des NO2-Grenzwerts
Berlin (ots) - Europäischer Gerichtshof stärkt Recht der Menschen
auf "Saubere Luft" - Diesel-Fahrverbote sind damit für viele der über
35 besonders hoch belasteten Städte in Deutschland einfacher
durchzusetzen - Bürger haben Rechtsanspruch auf Messung des
Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid an Orten mit der jeweils höchsten
Luftbelastung - Grenzwertüberschreitungen müssen auch an Stellen
höchster Belastung verhindert werden - Bildung eines Mittelwerts für
das gesamte Stadtgebiet ist nicht zulässig - Urteil bedeutet
Rückenwind für die Klagen für "Saubere Luft" der DUH - Als Resultat
des Urteils fordert die DUH die Bundesregierung dazu auf, endlich
Hardware-Nachrüstungen der insgesamt 11 Millionen Betrugs-Diesel in
Deutschland der Abgasstufen Euro 5 und 6 auf Kosten der
Autohersteller durchsetzen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Mittwoch, 26.
Juni 2019, das Recht der europäischen Bürger auf "Saubere Luft"
gestärkt (AZ: C-723/17). Demnach haben die Bürger einen
Rechtsanspruch darauf, dass an den Orten mit der höchsten
Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung gemessen wird. Außerdem müssen die
Grenzwerte auch an diesen Orten mit den höchsten Belastungen zwingend
eingehalten werden. Es kommt dementsprechend nicht auf einen
Mittelwert aller Messstationen in einer Stadt an. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) sieht sich durch die Entscheidung in ihrer
Rechtsauffassung bestätigt.
Gerichte müssen nun prüfen, ob die durch die Bundesländer und
Kommunen aufgestellten Messstationen tatsächlich die Orte der
höchsten Belastung abbilden. Ist dies nicht der Fall, können
entsprechende gerichtliche Verfahren erfolgreich geführt werden.
Dazu Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren für
"Saubere Luft" vertritt: "Alle deutschen Gerichte, die Klagen der DUH
stattgegeben haben, können sich bestätigt fühlen. Der EuGH hat heute
den hohen Wert der Luftgrenzwerte bestätigt. Der Versuch der
Brüsseler Behörden, nur wenig belastende Stellen in der Stadt in den
Blick zu nehmen und einen Mittelwert zu bilden, wurde
zurückgewiesen."
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der EuGH hat sich
heute erneut eindeutig für den Vorrang des Gesundheitsschutzes der
Menschen vor den Profitinteressen der Dieselkonzerne ausgesprochen.
Mit der heutigen Grundsatzentscheidung müssen die für die Einhaltung
der Luftqualitätswerte zuständigen Länder und Städte sofort handeln
und können nicht länger durch absurde Mittelwertbildungen die
tatsächliche Belastung ihrer innerstädtischen Atemluft schönrechnen.
Der EuGH stärkt dabei insbesondere die Gesundheit von Kindern, alten
und gesundheitlich vorbelasteten Menschen. Die Hoffnung der
Bundesregierung aber auch einiger Bundesländer, die Einhaltung des
NO2-Grenzwerts sowie die Standorte von Messstationen in Frage zu
stellen, ist endgültig gescheitert. Bundeskanzlerin Angela Merkel
muss sich endlich aus dem Würgegriff der Automobilindustrie befreien
und wirksame Maßnahmen ergreifen. Das heißt im ersten Schritt:
Hardware-Nachrüstungen für alle 11 Millionen Betrugsdiesel der
Abgasstufe Euro 5 und 6a-c auf Kosten der Autohersteller."
Das Urteil fiel im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen
einerseits der Stadt Brüssel und dem Brüsseler Institut für
Umweltmanagement sowie andererseits mehreren Einwohnern Brüssels und
der Umweltorganisation ClientEarth.
Links:
Zur PM des EuGH: http://l.duh.de/zq2k0
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger Berlin
030 8847280, 0171 2435459, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
auf "Saubere Luft" - Diesel-Fahrverbote sind damit für viele der über
35 besonders hoch belasteten Städte in Deutschland einfacher
durchzusetzen - Bürger haben Rechtsanspruch auf Messung des
Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid an Orten mit der jeweils höchsten
Luftbelastung - Grenzwertüberschreitungen müssen auch an Stellen
höchster Belastung verhindert werden - Bildung eines Mittelwerts für
das gesamte Stadtgebiet ist nicht zulässig - Urteil bedeutet
Rückenwind für die Klagen für "Saubere Luft" der DUH - Als Resultat
des Urteils fordert die DUH die Bundesregierung dazu auf, endlich
Hardware-Nachrüstungen der insgesamt 11 Millionen Betrugs-Diesel in
Deutschland der Abgasstufen Euro 5 und 6 auf Kosten der
Autohersteller durchsetzen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Mittwoch, 26.
Juni 2019, das Recht der europäischen Bürger auf "Saubere Luft"
gestärkt (AZ: C-723/17). Demnach haben die Bürger einen
Rechtsanspruch darauf, dass an den Orten mit der höchsten
Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung gemessen wird. Außerdem müssen die
Grenzwerte auch an diesen Orten mit den höchsten Belastungen zwingend
eingehalten werden. Es kommt dementsprechend nicht auf einen
Mittelwert aller Messstationen in einer Stadt an. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) sieht sich durch die Entscheidung in ihrer
Rechtsauffassung bestätigt.
Gerichte müssen nun prüfen, ob die durch die Bundesländer und
Kommunen aufgestellten Messstationen tatsächlich die Orte der
höchsten Belastung abbilden. Ist dies nicht der Fall, können
entsprechende gerichtliche Verfahren erfolgreich geführt werden.
Dazu Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren für
"Saubere Luft" vertritt: "Alle deutschen Gerichte, die Klagen der DUH
stattgegeben haben, können sich bestätigt fühlen. Der EuGH hat heute
den hohen Wert der Luftgrenzwerte bestätigt. Der Versuch der
Brüsseler Behörden, nur wenig belastende Stellen in der Stadt in den
Blick zu nehmen und einen Mittelwert zu bilden, wurde
zurückgewiesen."
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der EuGH hat sich
heute erneut eindeutig für den Vorrang des Gesundheitsschutzes der
Menschen vor den Profitinteressen der Dieselkonzerne ausgesprochen.
Mit der heutigen Grundsatzentscheidung müssen die für die Einhaltung
der Luftqualitätswerte zuständigen Länder und Städte sofort handeln
und können nicht länger durch absurde Mittelwertbildungen die
tatsächliche Belastung ihrer innerstädtischen Atemluft schönrechnen.
Der EuGH stärkt dabei insbesondere die Gesundheit von Kindern, alten
und gesundheitlich vorbelasteten Menschen. Die Hoffnung der
Bundesregierung aber auch einiger Bundesländer, die Einhaltung des
NO2-Grenzwerts sowie die Standorte von Messstationen in Frage zu
stellen, ist endgültig gescheitert. Bundeskanzlerin Angela Merkel
muss sich endlich aus dem Würgegriff der Automobilindustrie befreien
und wirksame Maßnahmen ergreifen. Das heißt im ersten Schritt:
Hardware-Nachrüstungen für alle 11 Millionen Betrugsdiesel der
Abgasstufe Euro 5 und 6a-c auf Kosten der Autohersteller."
Das Urteil fiel im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen
einerseits der Stadt Brüssel und dem Brüsseler Institut für
Umweltmanagement sowie andererseits mehreren Einwohnern Brüssels und
der Umweltorganisation ClientEarth.
Links:
Zur PM des EuGH: http://l.duh.de/zq2k0
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger Berlin
030 8847280, 0171 2435459, klinger@geulen.com
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Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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Schlagwörter
EuGH , Stickstoffdioxid , Messstation , Europäischer Gerichtshof , NO2-Grenzwert , Luftbelastung , Rechtsprechung , Bundesregierung , Auto , Politik , Umwelt ,
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