10.01.2019 15:31 | Deutsches Institut für Menschenrechte | Politik
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Abweisung der Klage gegen das Textilunternehmen KiK: Deutsche Unternehmen müssen für Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten gerichtlich belangt werden können
Berlin (ots) - Das Landgericht Dortmund hat heute die Zivilklage
von pakistanischen Angehörigen und Überlebenden eines Brands in einer
Zulieferfabrik des deutschen Textilunternehmens KiK abgewiesen. Grund
für die Abweisung war Verjährung nach pakistanischem Recht. Dazu
erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen
Instituts für Menschenrechte:
"Die Abweisung der Klage steht exemplarisch für die
Schwierigkeiten, vor denen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen
stehen, wenn sie ihre Rechte in den Herkunftsländern transnationaler
Unternehmen durchsetzen wollen.
Deutschland muss im Rahmen seiner Schutzpflicht Zugang zu
wirksamer gerichtlicher Abhilfe gewähren und Hürden abbauen, die die
Rechtsdurchsetzung für Betroffene aus dem Ausland erschweren. Deshalb
kommt es jetzt darauf an, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung
des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte die
Voraussetzungen dafür schafft, dass Betroffene von
Menschenrechtsverletzungen entlang der Liefer- und
Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen in Deutschland leichter
effektiven Rechtschutz erhalten können.
In Deutschland gibt es bislang eine Vielzahl
materiell-rechtlicher, verfahrensrechtlicher und praktischer Hürden,
die die Rechtsdurchsetzung für Betroffene aus dem Ausland erschweren.
Dazu zählen der große finanzielle und zeitliche Aufwand, Fragen der
gerichtlichen Zuständigkeit, Schwierigkeiten beim Zugang zu
Informationen und Beweisen, die sich häufig auf Unternehmensseite
befinden, fehlende kollektive Abhilfemechanismen und das Fehlen eines
gesetzlichen Rahmens für unternehmerische Sorgfaltspflichten mit
entsprechenden Haftungsregeln. Zusätzlich sollte sich Deutschland für
das derzeit bei den Vereinten Nationen in Genf verhandelte Abkommen
im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte einsetzen, bei dem der
Zugang zu gerichtlicher Abhilfe ebenfalls einen Schwerpunkt bildet."
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
2. Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-453
sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
von pakistanischen Angehörigen und Überlebenden eines Brands in einer
Zulieferfabrik des deutschen Textilunternehmens KiK abgewiesen. Grund
für die Abweisung war Verjährung nach pakistanischem Recht. Dazu
erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen
Instituts für Menschenrechte:
"Die Abweisung der Klage steht exemplarisch für die
Schwierigkeiten, vor denen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen
stehen, wenn sie ihre Rechte in den Herkunftsländern transnationaler
Unternehmen durchsetzen wollen.
Deutschland muss im Rahmen seiner Schutzpflicht Zugang zu
wirksamer gerichtlicher Abhilfe gewähren und Hürden abbauen, die die
Rechtsdurchsetzung für Betroffene aus dem Ausland erschweren. Deshalb
kommt es jetzt darauf an, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung
des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte die
Voraussetzungen dafür schafft, dass Betroffene von
Menschenrechtsverletzungen entlang der Liefer- und
Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen in Deutschland leichter
effektiven Rechtschutz erhalten können.
In Deutschland gibt es bislang eine Vielzahl
materiell-rechtlicher, verfahrensrechtlicher und praktischer Hürden,
die die Rechtsdurchsetzung für Betroffene aus dem Ausland erschweren.
Dazu zählen der große finanzielle und zeitliche Aufwand, Fragen der
gerichtlichen Zuständigkeit, Schwierigkeiten beim Zugang zu
Informationen und Beweisen, die sich häufig auf Unternehmensseite
befinden, fehlende kollektive Abhilfemechanismen und das Fehlen eines
gesetzlichen Rahmens für unternehmerische Sorgfaltspflichten mit
entsprechenden Haftungsregeln. Zusätzlich sollte sich Deutschland für
das derzeit bei den Vereinten Nationen in Genf verhandelte Abkommen
im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte einsetzen, bei dem der
Zugang zu gerichtlicher Abhilfe ebenfalls einen Schwerpunkt bildet."
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
2. Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-453
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