15.04.2024 16:37 | Kölner Stadt-Anzeiger | Presseschau
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Geldbuße für Claudia Pechstein wegen Auftritt in Uniform bei CDU - Disziplinarverfahren gegen Bundespolizistin eingestellt
Köln. (ots) -
Das Disziplinarverfahren gegen Bundespolizistin und Eisschnellläuferin Claudia Pechstein (52) wegen ihres Auftritts in Uniform beim Grundsatzkonvent der CDU im Juni 2023 ist
gegen eine Geldbuße von 500 Euro eigestellt worden. Dies erfuhr der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe) aus gut unterrichteten Kreisen. Zwar sei es Bundespolizisten verboten, auf politischen Veranstaltungen im Uniform Vorträge zu halten, hieß es in der Einstellungsverfügung. Insofern stelle die Rede Pechsteins auf dem CDU-Konvent ein Dienstvergehen gegen die gebotene Mäßigungspflicht dar. Zugute hielten die Disziplinarermittler der Polizeihauptmeisterin, dass sie seit Jahrzehnten als Beamtin der Bundespolizei große sportliche Verdienste errungen habe. Zudem berücksichtigten sie, dass Pechstein ihren Dienstverstoß zutiefst bereue. Die Geldbuße sei angemessen, wenn es sich um ein einmaliges Vergehen handele.
Die fünffache Olympiasiegerin hatte im Anhörungsverfahren über ihren Anwalt Christoph Arnold beteuert, dass sie nicht über das Uniformverbot im Bilde gewesen sei. Folglich habe sie ihren Vorgesetzten auch nicht vor der CDU-Veranstaltung über ihren Auftritt im Dienstanzug informiert. Weder Pechstein noch ihr Anwalt waren für eine Stellungnahme zu erreichen. Auf Anfrage wollte sich auch die Bundespolizei mit dem Hinweis auf den Mitarbeiter- und Datenschutz nicht zu der Verfügung äußern. Der Fall war zum Politikum geworden. Pechstein hatte sich auf dem CDU-Konvent kritisch zur Asylpolitik in Deutschland geäußert.
https://www.ksta.de/panorama/disziplinarverfahren-claudia-pechstein-kommt-mit-geldstrafe-davon-776348
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
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Telefon: 0221 224 2080
Original-Content von: Kölner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell
Das Disziplinarverfahren gegen Bundespolizistin und Eisschnellläuferin Claudia Pechstein (52) wegen ihres Auftritts in Uniform beim Grundsatzkonvent der CDU im Juni 2023 ist
gegen eine Geldbuße von 500 Euro eigestellt worden. Dies erfuhr der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe) aus gut unterrichteten Kreisen. Zwar sei es Bundespolizisten verboten, auf politischen Veranstaltungen im Uniform Vorträge zu halten, hieß es in der Einstellungsverfügung. Insofern stelle die Rede Pechsteins auf dem CDU-Konvent ein Dienstvergehen gegen die gebotene Mäßigungspflicht dar. Zugute hielten die Disziplinarermittler der Polizeihauptmeisterin, dass sie seit Jahrzehnten als Beamtin der Bundespolizei große sportliche Verdienste errungen habe. Zudem berücksichtigten sie, dass Pechstein ihren Dienstverstoß zutiefst bereue. Die Geldbuße sei angemessen, wenn es sich um ein einmaliges Vergehen handele.
Die fünffache Olympiasiegerin hatte im Anhörungsverfahren über ihren Anwalt Christoph Arnold beteuert, dass sie nicht über das Uniformverbot im Bilde gewesen sei. Folglich habe sie ihren Vorgesetzten auch nicht vor der CDU-Veranstaltung über ihren Auftritt im Dienstanzug informiert. Weder Pechstein noch ihr Anwalt waren für eine Stellungnahme zu erreichen. Auf Anfrage wollte sich auch die Bundespolizei mit dem Hinweis auf den Mitarbeiter- und Datenschutz nicht zu der Verfügung äußern. Der Fall war zum Politikum geworden. Pechstein hatte sich auf dem CDU-Konvent kritisch zur Asylpolitik in Deutschland geäußert.
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