15.02.2019 19:11 | Albert Schweitzer Stiftung f. u. Mitwelt | Politik
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Verfassungsbeschwerde von Stallfilmer Jonathan Steinhauser gegen folgenschwere Verurteilung
Berlin (ots) - Bleibt es bei der Meinung des Landgerichts
Heilbronn: Kein Tierschutzrecht mehr in deutschen Massentierställen?
Eine Beschwerde ist jetzt beim Verfassungsgerichtshof des Landes
Baden-Württemberg anhängig (1 Vb 72/18).
Der Stallfilmer Jonathan Steinhauser hat gegen seine Verurteilung
wegen Hausfriedensbruchs im sogenannten »Putenstallprozess«
Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie stellt vor allem die skandalöse
Begründung des Urteils des Landgerichts Heilbronn und den
nachfolgenden »Schweigebeschluss« des Oberlandesgerichts
nachdrücklich in Frage. Danach wäre künftig jede Form von Schmerz-
und Leidenszufügung im Bereich der Massentierhaltung erlaubt. Das
Landgericht Heilbronn glaubt in seinem Urteil vom 23. Mai 2017 so den
Willen des Gesetzgebers verwirklicht zu sehen, weil »die schlimmen
Zustände in Massentiermästereien [...] wie z.B. bei den Puten
Federpicken, zu wenig Auslauf, Deformationen aufgrund des großen
Gewichts, die allgemein bekannte Folge« seien. Diese seien somit
»zumindest derzeit noch als sozial adäquat« und im
Spannungsverhältnis zwischen Tierwohl und Nahrungsmittelproduktion
hinnehmbar. Laut Urteilsbegründung geschehen sie also mit
»vernünftigem Grund« und damit in Übereinstimmung mit dem
Tierschutzgesetz.
Dazu Mahi Klosterhalfen, geschäftsführender Vorstand der Albert
Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt: »In der sogenannten
Nutztierhaltung wird laufend gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Das darf nicht aufgelöst werden, indem man die Massentierhaltung zum
tierschutzrechtsfreien Raum erklärt. Stattdessen brauchen wir endlich
einen funktionierenden Vollzug.«
Der Tierschützer Jonathan Steinhauser entdeckte und filmte 2015
zusammen mit zwei Mitstreitern in einem Putenstall in
Baden-Württemberg schlimme, von Sachverständigen bestätigte Zustände.
Er wurde zunächst vom Landgericht Heilbronn, dann bestätigend vom
Oberlandesgericht Stuttgart rechtskräftig verurteilt.
Federführend bei der Verfassungsbeschwerde ist die Albert
Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. Gemeinsam mit der
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz unterstützt sie den Tierschützer
schon seit längerem mit dem Ziel der Urteilsaufhebung.
Die Argumentation des Landgerichts Heilbronn hat folgerichtig die
Auswirkung, dass geltendes Tierschutzrecht in der Massentierhaltung
nicht angewendet wird und Veterinärämter keinerlei Möglichkeiten der
Einflussnahme oder Korrektur zum Schutz der Tiere in den
Mastbetrieben haben. Das setzt das Tierschutzgesetz in weiten Teilen
außer Kraft und macht es zu einem wirkungslosen Symbolgesetz. Dies
ist aus tierschützerischer Sicht nicht hinzunehmen. Es widerspricht
zudem der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der bereits 1987
entschieden hat, dass das Tierschutzgesetz auch in der
Massentierhaltung anzuwenden ist (- 2 StR 159/86 -).
Hier finden sie die Verfassungsbeschwerde zum Nachlesen:
http://ots.de/czj6Jf
In der Stuttgarter Zeitung und in den Stuttgarter Nachrichten
werden mehrseitige Beiträge auf der Basis von Hintergrundgesprächen
u.a. mit Jonathan Steinhauser veröffentlicht. Der SWR hat heute
berichtet.
Pressekontakt:
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Mahi Klosterhalfen
Tel.: 030 - 400 54 68 0
presse@albert-schweitzer-stiftung.de
Original-Content von: Albert Schweitzer Stiftung f. u. Mitwelt, übermittelt durch news aktuell
Heilbronn: Kein Tierschutzrecht mehr in deutschen Massentierställen?
Eine Beschwerde ist jetzt beim Verfassungsgerichtshof des Landes
Baden-Württemberg anhängig (1 Vb 72/18).
Der Stallfilmer Jonathan Steinhauser hat gegen seine Verurteilung
wegen Hausfriedensbruchs im sogenannten »Putenstallprozess«
Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie stellt vor allem die skandalöse
Begründung des Urteils des Landgerichts Heilbronn und den
nachfolgenden »Schweigebeschluss« des Oberlandesgerichts
nachdrücklich in Frage. Danach wäre künftig jede Form von Schmerz-
und Leidenszufügung im Bereich der Massentierhaltung erlaubt. Das
Landgericht Heilbronn glaubt in seinem Urteil vom 23. Mai 2017 so den
Willen des Gesetzgebers verwirklicht zu sehen, weil »die schlimmen
Zustände in Massentiermästereien [...] wie z.B. bei den Puten
Federpicken, zu wenig Auslauf, Deformationen aufgrund des großen
Gewichts, die allgemein bekannte Folge« seien. Diese seien somit
»zumindest derzeit noch als sozial adäquat« und im
Spannungsverhältnis zwischen Tierwohl und Nahrungsmittelproduktion
hinnehmbar. Laut Urteilsbegründung geschehen sie also mit
»vernünftigem Grund« und damit in Übereinstimmung mit dem
Tierschutzgesetz.
Dazu Mahi Klosterhalfen, geschäftsführender Vorstand der Albert
Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt: »In der sogenannten
Nutztierhaltung wird laufend gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Das darf nicht aufgelöst werden, indem man die Massentierhaltung zum
tierschutzrechtsfreien Raum erklärt. Stattdessen brauchen wir endlich
einen funktionierenden Vollzug.«
Der Tierschützer Jonathan Steinhauser entdeckte und filmte 2015
zusammen mit zwei Mitstreitern in einem Putenstall in
Baden-Württemberg schlimme, von Sachverständigen bestätigte Zustände.
Er wurde zunächst vom Landgericht Heilbronn, dann bestätigend vom
Oberlandesgericht Stuttgart rechtskräftig verurteilt.
Federführend bei der Verfassungsbeschwerde ist die Albert
Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. Gemeinsam mit der
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz unterstützt sie den Tierschützer
schon seit längerem mit dem Ziel der Urteilsaufhebung.
Die Argumentation des Landgerichts Heilbronn hat folgerichtig die
Auswirkung, dass geltendes Tierschutzrecht in der Massentierhaltung
nicht angewendet wird und Veterinärämter keinerlei Möglichkeiten der
Einflussnahme oder Korrektur zum Schutz der Tiere in den
Mastbetrieben haben. Das setzt das Tierschutzgesetz in weiten Teilen
außer Kraft und macht es zu einem wirkungslosen Symbolgesetz. Dies
ist aus tierschützerischer Sicht nicht hinzunehmen. Es widerspricht
zudem der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der bereits 1987
entschieden hat, dass das Tierschutzgesetz auch in der
Massentierhaltung anzuwenden ist (- 2 StR 159/86 -).
Hier finden sie die Verfassungsbeschwerde zum Nachlesen:
http://ots.de/czj6Jf
In der Stuttgarter Zeitung und in den Stuttgarter Nachrichten
werden mehrseitige Beiträge auf der Basis von Hintergrundgesprächen
u.a. mit Jonathan Steinhauser veröffentlicht. Der SWR hat heute
berichtet.
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Tel.: 030 - 400 54 68 0
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Schlagwörter
Gesetze , Stiftung , Massentierhaltung , Tierschutzgesetz , Tierhaltung , Umwelt , Verfassungsbeschwerde , Justiz , Agrar , Lebensmittel , Jonathan Steinhauser , Politik ,
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