15.03.2019 10:07 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Stegemann/Thies: Redliche Lebensmittelunternehmer schützen
Berlin (ots) - Bundestag beschließt Änderung des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches
Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Erste
Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
(LFGB) beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Albert Stegemann, sowie der Berichterstatter Hans-Jürgen
Thies:
Albert Stegemann: "Wir haben heute klare Transparenzregeln im
Lebensmittelsektor beschlossen. Denn Hygieneverstöße durch schwarze
Schafe können wir nicht durchgehen lassen. Zugleich beweisen wir
Augenmaß, indem wir diejenigen Betriebe schützen, die ordentlich und
sauber arbeiten. Das stellen wir mit der Änderung des LFGB sicher.
Zugleich gewährleisten wir, dass Bagatellfälle ohne gesundheitlich
relevante Auswirkungen nicht veröffentlicht werden müssen. Damit
vermeiden wir unnötige Bürokratie.
Jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Länder die Voraussetzungen
für einen bundesweit einheitlichen Vollzug des Lebensmittelrechts
ermöglichen. Denn eine bundesweit einheitliche Vorgabe zum
Bußgeldrahmen für einzelne lebensmittelrechtliche Verstöße existiert
bisher nicht. Auf der Länderebene verfügt einzig der Freistaat
Sachsen über einen Bußgeldkatalog. Dies führt zu einer ungleichen
Behandlung von Betrieben - abhängig von ihrem Sitz. Darum fordern die
Koalitionsfraktionen Bund und Länder in einem Entschließungsantrag
mit Nachdruck auf, schnellstmöglich einen bundesweit einheitlichen
Bußgeldkatalog zu schaffen."
Hans-Jürgen Thies: "Mit der Änderung des LFGB setzen wir
fristgerecht einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts um und
schützen zugleich die redlichen Lebensmittelunternehmer in unserem
Land. Wir verankern erstmals eine konkrete Löschungsfrist für
behördliche Einträge, die aufgrund von Verstößen gegen das
Lebensmittelrecht im Internet erfolgt sind. Nach sechs Monaten müssen
die behördlichen Informationen gelöscht werden. Dies wird einerseits
dem Verbraucherinteresse nach Transparenz gerecht und andererseits
den Grundrechten der Lebensmittelbetriebe.
Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe haben wir wichtige
Verbesserungen gegenüber dem Gesetzentwurf erreicht, der ursprünglich
von der Bundesregierung vorgelegt wurde. So wird im LFGB
klargestellt, dass eine Veröffentlichung künftig auf
gesundheitsrelevante Verstöße beschränkt wird. Zudem ist der
betroffene Betrieb unverzüglich öffentlich zu entlasten, wenn der
Mangel abgestellt ist. Damit schützen wir unser regional verwurzeltes
mittelständisches Lebensmittelhandwerk vor übermäßigen bürokratischen
Lasten, unberechtigter öffentlicher Anprangerung und Skandalisierung
im Internet."
Hintergrund:
Mit der Vorschrift des § 40 Absatz 1a Lebensmittel-,
Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden die
Behörden verpflichtet, Verstöße gegen Hygienevorschriften oder den
Täuschungsschutz zu veröffentlichen, wenn ein Bußgeld von mindestens
350 Euro zu erwarten ist. Das Bundesverfassungsgericht entschied am
21. März 2018, dass diese Veröffentlichungen nur verfassungsgemäß
sind, wenn gesetzlich geregelte Löschungsfristen eingeführt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis
spätestens 30. April 2019 eine Regelung zur Dauer der
Veröffentlichung zu treffen. Dies erfolgt jetzt. Der Gesetzentwurf
zur Änderung des LFGB sieht eine Löschungsfrist von sechs Monaten
vor. Mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erfolgen
weitere Änderungen am LFGB.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Futtermittelgesetzbuches
Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Erste
Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
(LFGB) beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Albert Stegemann, sowie der Berichterstatter Hans-Jürgen
Thies:
Albert Stegemann: "Wir haben heute klare Transparenzregeln im
Lebensmittelsektor beschlossen. Denn Hygieneverstöße durch schwarze
Schafe können wir nicht durchgehen lassen. Zugleich beweisen wir
Augenmaß, indem wir diejenigen Betriebe schützen, die ordentlich und
sauber arbeiten. Das stellen wir mit der Änderung des LFGB sicher.
Zugleich gewährleisten wir, dass Bagatellfälle ohne gesundheitlich
relevante Auswirkungen nicht veröffentlicht werden müssen. Damit
vermeiden wir unnötige Bürokratie.
Jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Länder die Voraussetzungen
für einen bundesweit einheitlichen Vollzug des Lebensmittelrechts
ermöglichen. Denn eine bundesweit einheitliche Vorgabe zum
Bußgeldrahmen für einzelne lebensmittelrechtliche Verstöße existiert
bisher nicht. Auf der Länderebene verfügt einzig der Freistaat
Sachsen über einen Bußgeldkatalog. Dies führt zu einer ungleichen
Behandlung von Betrieben - abhängig von ihrem Sitz. Darum fordern die
Koalitionsfraktionen Bund und Länder in einem Entschließungsantrag
mit Nachdruck auf, schnellstmöglich einen bundesweit einheitlichen
Bußgeldkatalog zu schaffen."
Hans-Jürgen Thies: "Mit der Änderung des LFGB setzen wir
fristgerecht einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts um und
schützen zugleich die redlichen Lebensmittelunternehmer in unserem
Land. Wir verankern erstmals eine konkrete Löschungsfrist für
behördliche Einträge, die aufgrund von Verstößen gegen das
Lebensmittelrecht im Internet erfolgt sind. Nach sechs Monaten müssen
die behördlichen Informationen gelöscht werden. Dies wird einerseits
dem Verbraucherinteresse nach Transparenz gerecht und andererseits
den Grundrechten der Lebensmittelbetriebe.
Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe haben wir wichtige
Verbesserungen gegenüber dem Gesetzentwurf erreicht, der ursprünglich
von der Bundesregierung vorgelegt wurde. So wird im LFGB
klargestellt, dass eine Veröffentlichung künftig auf
gesundheitsrelevante Verstöße beschränkt wird. Zudem ist der
betroffene Betrieb unverzüglich öffentlich zu entlasten, wenn der
Mangel abgestellt ist. Damit schützen wir unser regional verwurzeltes
mittelständisches Lebensmittelhandwerk vor übermäßigen bürokratischen
Lasten, unberechtigter öffentlicher Anprangerung und Skandalisierung
im Internet."
Hintergrund:
Mit der Vorschrift des § 40 Absatz 1a Lebensmittel-,
Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden die
Behörden verpflichtet, Verstöße gegen Hygienevorschriften oder den
Täuschungsschutz zu veröffentlichen, wenn ein Bußgeld von mindestens
350 Euro zu erwarten ist. Das Bundesverfassungsgericht entschied am
21. März 2018, dass diese Veröffentlichungen nur verfassungsgemäß
sind, wenn gesetzlich geregelte Löschungsfristen eingeführt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis
spätestens 30. April 2019 eine Regelung zur Dauer der
Veröffentlichung zu treffen. Dies erfolgt jetzt. Der Gesetzentwurf
zur Änderung des LFGB sieht eine Löschungsfrist von sechs Monaten
vor. Mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erfolgen
weitere Änderungen am LFGB.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Unternehmen , Gesetze , LFGB , Hans-Jürgen Thies , Albert Stegemann , Agrar , Lebensmittel , Politik ,
Das könnte Sie auch interessieren
Bischofskonferenz lehnt Kandidatin für Bundeskurat*innenamt der DPSG ab
Mönchengladbach (ots) - In einer Abstimmung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat die Kandidatin für das Bundeskurat*innen Amt der DPSG, Viola Kohlberger, keine Mehrheit beko...Artikel lesenAtomausstieg: CSU-Fraktion fordert lückenlose Aufklärung von Habeck
München (ots) - Zu den Cicero-Recherchen zum Atomausstieg äußert sich die wirtschaftspolitische Sprecherin der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Kerstin Schreyer wie folgt: "Entweder hat Bundesw...Artikel lesen"hart aber fair", am Montag, 29. April 2024, 21:15 Uhr, live aus Berlin
München (ots) - Moderation: Louis Klamroth Das Thema: Rechtsruck oder Kurs der Mitte: Soll Deutschland konservativer werden? Direkt nach der Doku "Die Merz-Strategie": Welcher politische Kurs ist ...Artikel lesenJohanniter zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz / Auf die Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit im FSJ und BFD muss finanzielle Planungssicherheit für Freiwillige und Träger folgen
Berlin (ots) - Pünktlich zum 60-Jährigen Jubiläum des Freiwilligen Sozialen Jahres am kommenden Montag hat der Deutsche Bundestag heute dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz zugestimmt: "Wir begrüßen au...Artikel lesenMedien Camp 2024: Rund 500 junge Talente auf dem Weg in den Journalismus
Berlin (ots) - Wenn Bahn-Chef Richard Lutz, "Zeit Online"-Redakteurin Yasmine M'Barek und "Tagesschau"-Presenterin Amelie Marie Weber auf junge Talente treffen: Über 500 Menschen sind am heutigen Fr...Artikel lesenMeistgelesen
- Der goldene Hase in München (FOTO)
- Das Erste: "Verliebt in Kroatien" (FOTO)
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- DER BESTE EXPORT SEIT LEGO! / Standing Ovations für den LADYDOC aus Dänemark / Sensation beim 14. Internationalen Speaker Slam
- Masters of Dance: Perfekte Harmonie (FOTO)
Meist kommentiert
- Quietschgelber Bienenfutter Automat in Fischbachtal
- Stoppt die Überfischung in der Ostsee: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish fordern konsequente Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2022
- Der Hund ist, was er isst
- Das Erste: "Und wenn das fünfte Lichtlein brennt" (AT): Weihnachtliche Komödie mit Henning Baum, Elena Uhlig, Meike Droste, Michael Lott, Max von Pufendorf, Daniel Donskoy, Tim Kalkhof u.v.m. im Dreh (FOTO)
- Einzigartiges Quiz-Tainment am Vorabend: Ruth Moschner und Steven Gätjen moderieren neue Quiz-Shows in SAT.1 (FOTO)