09.10.2019 12:08 | AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag | Politik
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Reusch: Uniformierte Öko-Aktivisten haben auf den Straßen Berlins nichts verloren
Berlin (ots) - Am Montag startete eine Aktivistengruppe namens
"Extinction Rebellion" ihre für die ganze Woche angekündigten
Aktionen namens "#BerlinBlockieren". Ziel ist es, den Verkehr in der
Hauptstadt an neuralgischen Punkten zu blockieren, um so auf den
angeblich menschengemachten Klimawandel und die angeblich
unzureichenden Gegenmaßnahmen aufmerksam zu machen. Infolgedessen kam
es zu örtlichen Behinderungen, auch wenn - vermutlich wegen der
Herbstferien in Berlin - das befürchtete oder evtl. von den
Organisatoren gewollte Chaos ausblieb.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Roman
Reusch beobachtet die Geschehnisse auch noch aus einem anderen Grund
mit Unbehagen:
"Seitens des Berliner Innensenators Geisel war zu vernehmen, dass
diese Aktionen von 'Extinction Rebellion' durchaus als spontane
Versammlungen gewertet werden können, die nach dem
Demonstrationsrecht zulässig seien. Abgesehen davon, dass eine
Spontaneität angesichts der Vorankündigungen wohl schwer zu begründen
sein dürfte, sollte der Innensenator dann aber, wenn er schon die
grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit bemüht, auch deren
Grenzen nicht aus den Augen verlieren.
So zog eine vermummte Aktivisteneinheit namens 'Red Rebels' in
einheitlicher, nämlich roter Kleidung in fast durchgängiger
Zweierreihe, wenn auch nicht im Gleichschritt, vom Potsdamer Platz
zum Großen Stern - ausgerechnet in Berlin, wo in unseliger
Vergangenheit schon so oft Uniformierte mit ihren 'Märschen' Angst
und Schrecken verbreitet haben.
Sowohl die Vermummung als auch das Tragen von Uniformen,
Uniformteilen oder auch nur gleichartigen Kleidungsstücken als
Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung in Versammlungen
sind zu recht verboten und erfüllen die jeweiligen Straftatbestände
nach dem Versammlungsgesetz.
Da davon ausgegangen werden kann, dass der Innensenator
diesbezüglich nichts unternimmt, wird von hier aus eine entsprechende
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft samt Beweisen zur weiteren
Prüfung eingereicht werden. Hier ist entschlossenes Handeln im Sinne
eines 'Wehret den Anfängen!' gefragt - denn wer in einer Demokratie
schläft, läuft Gefahr, in einer, ggf. Öko-, Diktatur aufzuwachen."
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel.: 030 22757225
Original-Content von: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, übermittelt durch news aktuell
"Extinction Rebellion" ihre für die ganze Woche angekündigten
Aktionen namens "#BerlinBlockieren". Ziel ist es, den Verkehr in der
Hauptstadt an neuralgischen Punkten zu blockieren, um so auf den
angeblich menschengemachten Klimawandel und die angeblich
unzureichenden Gegenmaßnahmen aufmerksam zu machen. Infolgedessen kam
es zu örtlichen Behinderungen, auch wenn - vermutlich wegen der
Herbstferien in Berlin - das befürchtete oder evtl. von den
Organisatoren gewollte Chaos ausblieb.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Roman
Reusch beobachtet die Geschehnisse auch noch aus einem anderen Grund
mit Unbehagen:
"Seitens des Berliner Innensenators Geisel war zu vernehmen, dass
diese Aktionen von 'Extinction Rebellion' durchaus als spontane
Versammlungen gewertet werden können, die nach dem
Demonstrationsrecht zulässig seien. Abgesehen davon, dass eine
Spontaneität angesichts der Vorankündigungen wohl schwer zu begründen
sein dürfte, sollte der Innensenator dann aber, wenn er schon die
grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit bemüht, auch deren
Grenzen nicht aus den Augen verlieren.
So zog eine vermummte Aktivisteneinheit namens 'Red Rebels' in
einheitlicher, nämlich roter Kleidung in fast durchgängiger
Zweierreihe, wenn auch nicht im Gleichschritt, vom Potsdamer Platz
zum Großen Stern - ausgerechnet in Berlin, wo in unseliger
Vergangenheit schon so oft Uniformierte mit ihren 'Märschen' Angst
und Schrecken verbreitet haben.
Sowohl die Vermummung als auch das Tragen von Uniformen,
Uniformteilen oder auch nur gleichartigen Kleidungsstücken als
Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung in Versammlungen
sind zu recht verboten und erfüllen die jeweiligen Straftatbestände
nach dem Versammlungsgesetz.
Da davon ausgegangen werden kann, dass der Innensenator
diesbezüglich nichts unternimmt, wird von hier aus eine entsprechende
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft samt Beweisen zur weiteren
Prüfung eingereicht werden. Hier ist entschlossenes Handeln im Sinne
eines 'Wehret den Anfängen!' gefragt - denn wer in einer Demokratie
schläft, läuft Gefahr, in einer, ggf. Öko-, Diktatur aufzuwachen."
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Christian Lüth
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