28.02.2020 10:48 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Politik
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Entwurf des Batteriegesetzes ist Bankrotterklärung an den Umweltschutz
Berlin (ots) - Mehr als die Hälfte der ausgedienten Batterien in Deutschland
wird illegal entsorgt, doch der Entwurf des Bundesumweltministeriums für das
neue Batteriegesetz löst das Problem nicht - Sammelquote für Gerätebatterien
muss deutlich erhöht werden - Berechnung der Sammelquote enthält Schlupfloch und
konterkariert Sammelbemühungen - Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus wegen Brandgefahr
notwendig
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet die vom Bundesumweltministerium
vorgeschlagenen Änderungen des Batteriegesetzes (BattG) als eine
Bankrotterklärung an den Umweltschutz. Nach Einschätzung des Umwelt- und
Verbraucherschutzverbandes setzt der Entwurf der überwiegend illegalen
Entsorgung von Gerätebatterien, dem wachsenden Ressourcenbedarf und der
zunehmenden Brandproblematik von Lithium-Ionen-Batterien nichts entgegen.
Die DUH kritisiert, dass durch eine viel zu geringe Sammelquote von nur 45
Prozent das bisherige niedrige Niveau der Erfassung von Gerätebatterien
beibehalten wird. Die gesetzliche Sammelquote muss nicht nur dringend erhöht,
sondern auch für verschiedene Batterietypen separat vorgegeben werden.
Andernfalls würden weiterhin verstärkt schwere Blei-Säure-Batterien anstelle von
beispielsweise Nickel-Cadmium- oder Lithium-Ionen-Batterien gesammelt. Zudem
enthält das Batteriegesetz ein Schlupfloch bei der Berechnung der Sammelquote,
sodass im schlimmsten Fall nur 15 Prozent der in Verkehr gebrachten
Gerätebatterien gesammelt werden müssen. Ebenso fehlen verpflichtende
Ökodesignvorgaben für alle Batterien und konkrete Sammelziele für
Industriebatterien. Der Brandgefahr durch Hochenergieakkus muss mit einem Pfand
begegnet werden, was im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wird.
"Die Bundesregierung verpasst es, im Batteriegesetz festzulegen, dass diejenigen
Unternehmen, die Batterien verkaufen und damit viel Geld verdienen, dafür sorgen
müssen, dass möglichst viele Batterien auch wieder eingesammelt werden. Mehr als
jede zweite Altbatterie in Smartphones, Spielzeug und anderen Elektrogeräten
wird falsch entsorgt und landet zum Beispiel im Restmüll. Nach dem Willen von
Bundesumweltministerin Svenja Schulze soll das künftig so bleiben. Frau Schulze
akzeptiert mit dieser Regelung ohne Not, dass die in Batterien enthaltenen
Schadstoffe und Schwermetalle die Gesundheit der Menschen und die Umwelt durch
unsachgemäße Entsorgung schädigen", kritisiert die Stellvertretende
Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz.
Die DUH fordert eine Anhebung der gesetzlichen Sammelquote für Gerätebatterien
auf 65 Prozent ab 2021 und 85 Prozent ab 2023. Belgien erreichte bereits 2017
eine Sammelquote von 60,6 Prozent und Polen eine Quote von 66 Prozent.
"Die niedrige gesetzliche Sammelquote von nur 45 Prozent wird in Deutschland mit
47,7 Prozent knapp übererfüllt, sodass zukünftig keine Anreize für
Rücknahmesysteme bestehen, mehr Batterien von den Sammelstellen abzuholen. Jede
über der gesetzlichen Mindestquote abgeholte Batterie kostet die
Rücknahmesysteme unnötig viel Geld. Deshalb werden Sammelstellen bewusst
schlecht bedient und bleiben im Zweifelsfall sogar auf den Batterien sitzen. Da
im Batteriegesetz kein Kostenausgleich zwischen den Rücknahmesystemen für 'zu
viel' gesammelte Batterien vorgesehen ist, entsteht ein absurder Wettbewerb um
geringstmögliche Sammelmengen zu Lasten der Verbraucher und des Umweltschutzes",
kritisiert Metz.
Philipp Sommer, Stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft warnt: "Die
im aktuellen Gesetzentwurf vorgeschlagene Berechnungsmethode gefährdet durch
Schlupflöcher selbst die Einhaltung des niedrigen gesetzlichen Sammelziels von
nur 45 Prozent. So könnten neu gegründete Rücknahmesysteme, die nach Ablauf
einer Übergangsregelung aktiv werden und im Folgejahr den Markt wieder
verlassen, ihre faktische Rücknahmeverpflichtung auf 15 Prozent reduzieren.
Tricksereien werden Tür und Tor geöffnet."
Nach den Plänen des Bundesumweltministeriums soll beim Wechsel eines Herstellers
zu einem anderen Rücknahmesystem nur die vom Hersteller ab dem Zeitpunkt des
Wechsels in Verkehr gebrachte Menge dem neuen System zugerechnet werden. Die
Rücknahmeverpflichtung für die in den beiden Vorjahren vom Hersteller in Verkehr
gebrachte Menge verbleibt beim vorherigen Rücknahmesystem. Tritt dieses jedoch
aus dem Markt aus, entfällt auch die Rücknahmeverpflichtung für diese Mengen.
Deshalb ist es dringend erforderlich, dass beim Wechsel eines Herstellers zu
einem anderen Rücknahmesystem auch die in den Vorjahren in Verkehr gebrachten
Mengen beim neuen System angerechnet werden.
Falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien führen mittlerweile regelmäßig zu
Bränden in Entsorgungsanlagen mit hohem Sachschaden und gravierenden
Umweltauswirkungen. Für Lithiumbatterien mit hoher Speicherkapazität, wie etwa
Akkus aus Laptops, Elektrowerkzeug und E-Scootern, sollte ein Pfandsystem
eingeführt werden. Eine Pfandhöhe von 50 Euro setzt nach Einschätzung der DUH
einen ausreichenden Anreiz zur gesonderten Rückgabe.
Auch muss das Ökodesign von Batterien dringend durch verbindliche Vorgaben
verbessert werden. So sollten gesetzliche Mindeststandards die Langlebigkeit,
den Einsatz von Rezyklaten und die problemlose Entnahme von Batterien
sicherstellen. Das vom Bundesumweltministerium vorgesehene Anreizmodell zur
Stärkung der ökologischen Gestaltung von Batterien durch Rücknahmesysteme, die
in einem Wettbewerb untereinanderstehen, wird nicht funktionieren. Der
finanzielle Spielraum zur Belohnung eines umweltfreundlichen Produktdesigns wird
aus Wettbewerbsgründen zu gering sein. Zudem können Batteriehersteller die
Rücknahmesysteme nach Belieben wechseln.
"Der Ausbau der Elektromobilität führt zu immer größeren Mengen an
Industriebatterien. Für diese existiert derzeit weder eine amtliche
Sammelstatistik noch ein Sammelziel. Deshalb sollte für Industriebatterien, die
in E-Scootern, E-Bikes und E-Autos verbaut werden, eine verpflichtende
Sammelquote festgelegt werden", sagt Metz. Zudem sollte die Nutzung ausgedienter
Akkus der Elektromobilität als stationäre Energiespeicher durch verbindliche
Vorgaben zur Wiederverwendung gefördert werden.
Links:
Mehr zum Thema Batterien: https://www.duh.de/projekte/batterien/
DUH-Stellungnahme zur Änderung des Batteriegesetzes http://l.duh.de/p200228
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, sommer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe,
www.instagram.com/umwelthilfe
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4533206
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
wird illegal entsorgt, doch der Entwurf des Bundesumweltministeriums für das
neue Batteriegesetz löst das Problem nicht - Sammelquote für Gerätebatterien
muss deutlich erhöht werden - Berechnung der Sammelquote enthält Schlupfloch und
konterkariert Sammelbemühungen - Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus wegen Brandgefahr
notwendig
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet die vom Bundesumweltministerium
vorgeschlagenen Änderungen des Batteriegesetzes (BattG) als eine
Bankrotterklärung an den Umweltschutz. Nach Einschätzung des Umwelt- und
Verbraucherschutzverbandes setzt der Entwurf der überwiegend illegalen
Entsorgung von Gerätebatterien, dem wachsenden Ressourcenbedarf und der
zunehmenden Brandproblematik von Lithium-Ionen-Batterien nichts entgegen.
Die DUH kritisiert, dass durch eine viel zu geringe Sammelquote von nur 45
Prozent das bisherige niedrige Niveau der Erfassung von Gerätebatterien
beibehalten wird. Die gesetzliche Sammelquote muss nicht nur dringend erhöht,
sondern auch für verschiedene Batterietypen separat vorgegeben werden.
Andernfalls würden weiterhin verstärkt schwere Blei-Säure-Batterien anstelle von
beispielsweise Nickel-Cadmium- oder Lithium-Ionen-Batterien gesammelt. Zudem
enthält das Batteriegesetz ein Schlupfloch bei der Berechnung der Sammelquote,
sodass im schlimmsten Fall nur 15 Prozent der in Verkehr gebrachten
Gerätebatterien gesammelt werden müssen. Ebenso fehlen verpflichtende
Ökodesignvorgaben für alle Batterien und konkrete Sammelziele für
Industriebatterien. Der Brandgefahr durch Hochenergieakkus muss mit einem Pfand
begegnet werden, was im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wird.
"Die Bundesregierung verpasst es, im Batteriegesetz festzulegen, dass diejenigen
Unternehmen, die Batterien verkaufen und damit viel Geld verdienen, dafür sorgen
müssen, dass möglichst viele Batterien auch wieder eingesammelt werden. Mehr als
jede zweite Altbatterie in Smartphones, Spielzeug und anderen Elektrogeräten
wird falsch entsorgt und landet zum Beispiel im Restmüll. Nach dem Willen von
Bundesumweltministerin Svenja Schulze soll das künftig so bleiben. Frau Schulze
akzeptiert mit dieser Regelung ohne Not, dass die in Batterien enthaltenen
Schadstoffe und Schwermetalle die Gesundheit der Menschen und die Umwelt durch
unsachgemäße Entsorgung schädigen", kritisiert die Stellvertretende
Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz.
Die DUH fordert eine Anhebung der gesetzlichen Sammelquote für Gerätebatterien
auf 65 Prozent ab 2021 und 85 Prozent ab 2023. Belgien erreichte bereits 2017
eine Sammelquote von 60,6 Prozent und Polen eine Quote von 66 Prozent.
"Die niedrige gesetzliche Sammelquote von nur 45 Prozent wird in Deutschland mit
47,7 Prozent knapp übererfüllt, sodass zukünftig keine Anreize für
Rücknahmesysteme bestehen, mehr Batterien von den Sammelstellen abzuholen. Jede
über der gesetzlichen Mindestquote abgeholte Batterie kostet die
Rücknahmesysteme unnötig viel Geld. Deshalb werden Sammelstellen bewusst
schlecht bedient und bleiben im Zweifelsfall sogar auf den Batterien sitzen. Da
im Batteriegesetz kein Kostenausgleich zwischen den Rücknahmesystemen für 'zu
viel' gesammelte Batterien vorgesehen ist, entsteht ein absurder Wettbewerb um
geringstmögliche Sammelmengen zu Lasten der Verbraucher und des Umweltschutzes",
kritisiert Metz.
Philipp Sommer, Stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft warnt: "Die
im aktuellen Gesetzentwurf vorgeschlagene Berechnungsmethode gefährdet durch
Schlupflöcher selbst die Einhaltung des niedrigen gesetzlichen Sammelziels von
nur 45 Prozent. So könnten neu gegründete Rücknahmesysteme, die nach Ablauf
einer Übergangsregelung aktiv werden und im Folgejahr den Markt wieder
verlassen, ihre faktische Rücknahmeverpflichtung auf 15 Prozent reduzieren.
Tricksereien werden Tür und Tor geöffnet."
Nach den Plänen des Bundesumweltministeriums soll beim Wechsel eines Herstellers
zu einem anderen Rücknahmesystem nur die vom Hersteller ab dem Zeitpunkt des
Wechsels in Verkehr gebrachte Menge dem neuen System zugerechnet werden. Die
Rücknahmeverpflichtung für die in den beiden Vorjahren vom Hersteller in Verkehr
gebrachte Menge verbleibt beim vorherigen Rücknahmesystem. Tritt dieses jedoch
aus dem Markt aus, entfällt auch die Rücknahmeverpflichtung für diese Mengen.
Deshalb ist es dringend erforderlich, dass beim Wechsel eines Herstellers zu
einem anderen Rücknahmesystem auch die in den Vorjahren in Verkehr gebrachten
Mengen beim neuen System angerechnet werden.
Falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien führen mittlerweile regelmäßig zu
Bränden in Entsorgungsanlagen mit hohem Sachschaden und gravierenden
Umweltauswirkungen. Für Lithiumbatterien mit hoher Speicherkapazität, wie etwa
Akkus aus Laptops, Elektrowerkzeug und E-Scootern, sollte ein Pfandsystem
eingeführt werden. Eine Pfandhöhe von 50 Euro setzt nach Einschätzung der DUH
einen ausreichenden Anreiz zur gesonderten Rückgabe.
Auch muss das Ökodesign von Batterien dringend durch verbindliche Vorgaben
verbessert werden. So sollten gesetzliche Mindeststandards die Langlebigkeit,
den Einsatz von Rezyklaten und die problemlose Entnahme von Batterien
sicherstellen. Das vom Bundesumweltministerium vorgesehene Anreizmodell zur
Stärkung der ökologischen Gestaltung von Batterien durch Rücknahmesysteme, die
in einem Wettbewerb untereinanderstehen, wird nicht funktionieren. Der
finanzielle Spielraum zur Belohnung eines umweltfreundlichen Produktdesigns wird
aus Wettbewerbsgründen zu gering sein. Zudem können Batteriehersteller die
Rücknahmesysteme nach Belieben wechseln.
"Der Ausbau der Elektromobilität führt zu immer größeren Mengen an
Industriebatterien. Für diese existiert derzeit weder eine amtliche
Sammelstatistik noch ein Sammelziel. Deshalb sollte für Industriebatterien, die
in E-Scootern, E-Bikes und E-Autos verbaut werden, eine verpflichtende
Sammelquote festgelegt werden", sagt Metz. Zudem sollte die Nutzung ausgedienter
Akkus der Elektromobilität als stationäre Energiespeicher durch verbindliche
Vorgaben zur Wiederverwendung gefördert werden.
Links:
Mehr zum Thema Batterien: https://www.duh.de/projekte/batterien/
DUH-Stellungnahme zur Änderung des Batteriegesetzes http://l.duh.de/p200228
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, sommer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe,
www.instagram.com/umwelthilfe
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4533206
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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