29.08.2018 15:47 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
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Connemann/Stegemann: Erzeugung von saisonalen Lebensmitteln bleibt auch in Deutschland möglich
Berlin (ots) - 70-Tage-Regelung bei Saisonarbeit wird unbefristet
verlängert
Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat gestern Abend
beschlossen, die 70-Tage-Regelung bei der Saisonarbeit unbefristet zu
verlängern. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann:
Gitta Connemann: "Diese Entscheidung ist für die betroffenen
Branchen ein Befreiungsschlag. Der Beschluss des
Koalitionsausschusses ist ein Erfolg der Unionsfraktion und unserer
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Wir wissen: Seit 2015
hat sich die 70-Tage-Regelung insbesondere im Obst-, Gemüse-, Wein-
und Gartenbau bewährt. Davon profitieren alle. Die
Saisonarbeitskräfte stellen sich sozialversicherungsrechtlich nicht
schlechter. Und die Saisonbetriebe haben die Chance, ihren saisonalen
Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Ohne diese Saisonarbeitskräfte
könnten Betriebe mit arbeitsintensiven Kulturen dicht machen. Denn
der Bedarf kann nicht durch Mitarbeiter aus Deutschland gedeckt
werden. Für Saisonbetriebe in der Landwirtschaft und im Gartenbau
sind Saisonarbeitskräfte aus Polen, Rumänien etc. und zukünftig
möglicherweise auch aus der Ukraine unverzichtbar.
Gewinner ist am Ende auch der Verbraucher. Er will Erzeugnisse aus
deutschen Landen. Zu Recht. Denn hier wird nach höchsten Standards
produziert. Und nun sind die Weichen für die Erzeugung von saisonalen
Lebensmitteln auch in Deutschland dauerhaft gestellt."
Albert Stegemann: "Wir freuen uns, dass die Union sich nach
intensiven Verhandlungen durchgesetzt hat. Wir haben seit 2015 sehr
gute Erfahrungen mit der 70-Tage-Regelung in der Landwirtschaft
gemacht. Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige
Beschäftigung von 2 auf 3 Monate und von 50 auf 70 Arbeitstage hat
sich positiv auf die Betriebe und ihre Saison-arbeitskräfte
ausgewirkt. Die Entfristung der 70-Tage-Regelung ist notwendig, weil
vor allem Sonderkulturbetriebe aufgrund des hohen
Arbeitskostenanteils weiterhin vor der Herausforderung stehen, die
nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gestiegenen Lohnkosten
am Markt zu erwirtschaften. Deshalb ist es gut und richtig, die
sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von Saisonkräften
dauerhaft zu verankern. Das gibt den Höfen Planungssicherheit und
Flexibilität. Wir wollen, dass unsere Landwirte weiterhin in
Deutschland regionale Produkte anbauen und ernten können. Dafür sind
sie auf den unbürokratischen Einsatz von Saison-arbeitskräften
angewiesen - ob bei der Obst- und Gemüseernte oder bei der Weinlese."
Hintergrund:
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wurden die
Zeitgrenzen für eine kurzfristige sozialversicherungsfreie
Beschäftigung zunächst befristet bis Ende 2018 erweitert. Laut
Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28. August 2018 soll diese
Regelung künftig unbefristet gelten.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
verlängert
Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat gestern Abend
beschlossen, die 70-Tage-Regelung bei der Saisonarbeit unbefristet zu
verlängern. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann:
Gitta Connemann: "Diese Entscheidung ist für die betroffenen
Branchen ein Befreiungsschlag. Der Beschluss des
Koalitionsausschusses ist ein Erfolg der Unionsfraktion und unserer
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Wir wissen: Seit 2015
hat sich die 70-Tage-Regelung insbesondere im Obst-, Gemüse-, Wein-
und Gartenbau bewährt. Davon profitieren alle. Die
Saisonarbeitskräfte stellen sich sozialversicherungsrechtlich nicht
schlechter. Und die Saisonbetriebe haben die Chance, ihren saisonalen
Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Ohne diese Saisonarbeitskräfte
könnten Betriebe mit arbeitsintensiven Kulturen dicht machen. Denn
der Bedarf kann nicht durch Mitarbeiter aus Deutschland gedeckt
werden. Für Saisonbetriebe in der Landwirtschaft und im Gartenbau
sind Saisonarbeitskräfte aus Polen, Rumänien etc. und zukünftig
möglicherweise auch aus der Ukraine unverzichtbar.
Gewinner ist am Ende auch der Verbraucher. Er will Erzeugnisse aus
deutschen Landen. Zu Recht. Denn hier wird nach höchsten Standards
produziert. Und nun sind die Weichen für die Erzeugung von saisonalen
Lebensmitteln auch in Deutschland dauerhaft gestellt."
Albert Stegemann: "Wir freuen uns, dass die Union sich nach
intensiven Verhandlungen durchgesetzt hat. Wir haben seit 2015 sehr
gute Erfahrungen mit der 70-Tage-Regelung in der Landwirtschaft
gemacht. Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige
Beschäftigung von 2 auf 3 Monate und von 50 auf 70 Arbeitstage hat
sich positiv auf die Betriebe und ihre Saison-arbeitskräfte
ausgewirkt. Die Entfristung der 70-Tage-Regelung ist notwendig, weil
vor allem Sonderkulturbetriebe aufgrund des hohen
Arbeitskostenanteils weiterhin vor der Herausforderung stehen, die
nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gestiegenen Lohnkosten
am Markt zu erwirtschaften. Deshalb ist es gut und richtig, die
sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von Saisonkräften
dauerhaft zu verankern. Das gibt den Höfen Planungssicherheit und
Flexibilität. Wir wollen, dass unsere Landwirte weiterhin in
Deutschland regionale Produkte anbauen und ernten können. Dafür sind
sie auf den unbürokratischen Einsatz von Saison-arbeitskräften
angewiesen - ob bei der Obst- und Gemüseernte oder bei der Weinlese."
Hintergrund:
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wurden die
Zeitgrenzen für eine kurzfristige sozialversicherungsfreie
Beschäftigung zunächst befristet bis Ende 2018 erweitert. Laut
Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28. August 2018 soll diese
Regelung künftig unbefristet gelten.
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