06.03.2020 10:28 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Politik
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Bundesumweltministerin erlaubt klima- und umweltbelastende Entsorgung von Kühlschränken
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe kritisiert Entwurf zur Neuregelung der
Kühlgeräteentsorgung als wirkungslos - Unsachgemäßes Kühlgeräterecycling
verursacht vermeidbare Klimagasemissionen von umgerechnet bis zu 600.000 Tonnen
CO2 pro Jahr - Unwirksame Neuregelung der
Abfallbehandlungs-Verwaltungsvorschrift zum Kühlgeräterecyclings erlaubt
Recyclern weiterhin klimaschädlichen Umgang mit ausgedienten Kühlgeräten-
Festlegung Europäischer Entsorgungsstandards per Gesetz notwendig
Die neue von Bundesumweltministerin Svenja Schulze geplante Regelung zur
Kühlgeräteentsorgung beendet weder unsachgemäße Entsorgungspraktiken, noch die
dadurch resultierende Freisetzung von bis zu 600.000 Tonnen unnötiger
CO2-Äquivalente pro Jahr. Die Verwaltungsvorschrift zur Abfallbehandlung
(Abfallbehandlungs-VwV) kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) daher als
wirkungslos. In kaum einem anderen EU-Staat sind die Anforderungen an das
Kühlgeräterecycling derart niedrig und die Spielräume zum Betrügen so groß wie
in Deutschland. In alten Kühlgeräten schlummern extrem klimaschädliche
FCKW-Gase, die bei ungemäßer Entsorgung in die Atmosphäre entweichen.
"Wenn Umweltministerin Svenja Schulze die eigenen Klimaschutzziele ernst nimmt,
muss sie die Vorschriften für die Kühlgeräteentsorgung in Deutschland auf ein
europäisches Qualitätsniveau heben. Wir unterstützen Verfassungsbeschwerden für
mehr Klimaschutz, um genau solche untragbaren Zustände zu ändern. Das
Kühlgeräterecycling mit vielen Ausnahmen in einer durchsetzungsschwachen
Verwaltungsvorschrift regeln zu wollen, ist ein Skandal und schreibt einen
Entsorgungsnotstand auf Kosten des Klimas fest", kritisiert die Stellvertretende
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 3 Millionen Kühlschränke ausgemustert.
Knapp die Hälfte dieser Geräte enthalten noch immer FCKW oder andere F-Gase,
obwohl diese wegen ihrer Schädlichkeit für die Ozonschicht und das Klima bereits
verboten sind. Da die im Kühlmittel und der Isolierung enthaltenen FCKW eines
Kühlschranks ein Treibhauspotential von 2,7 Tonnen CO2 besitzen, kommt es hier
zu enormen Klimagasemissionen, wenn bei der Entsorgung nicht sachgemäß
vorgegangen wird.
Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf der Abfallbehandlungs-VwV
sieht trotzdem erst fünf Jahre nach Inkrafttreten eine Verschärfung der
aktuellen Regeln für alte und damit besonders bedenkliche Entsorgungsanlagen
vor. Damit würde die bisherige zweifelhafte und klimaschädliche
Entsorgungspraxis von Altanlagen jahrelang fortgesetzt. Moderne
Entsorgungsanforderungen werden in der Verwaltungsvorschrift nur bruchstückhaft
übernommen, sodass weiterhin große Spielräume für unsachgemäße Praktiken
bestehen.
Länder wie Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Irland und die Schweiz
sind Vorzeigebeispiele und haben die wirksamen europäischen Mindeststandards EN
50625-2-3 und TS 50625-3-4 zum Kühlgeräterecycling gesetzlich festgelegt oder
über ihre nationalen Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben. Die DUH fordert
auch in Deutschland eine gesetzliche Festschreibung der europäischen
Recyclingstandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4. Nur dies kann die
katastrophale Entsorgungssituation von Kühlgeräten und die unnötige Freisetzung
klimaschädlicher FCKW-Gase beenden. Schnell umsetzbar wäre das beispielsweise im
Elektrogerätegesetz oder in der geplanten Behandlungsverordnung.
"Entnimmt eine Recyclinganlage weniger klimaschädliche Gase als gesetzlich
vorgegeben, wird nach der geplanten Verwaltungsvorschrift vom Anlagenbetreiber
lediglich eine Erklärung für die schlechten Werte erwartet, ohne eine
Verbesserung in einem vorgegebenen Zeitraum zu fordern. Notwendig wäre jedoch,
die Anlage sofort außer Betrieb zu nehmen und sie erst wieder arbeiten zu
lassen, wenn nachweislich sichergestellt wird, dass die Klimagase korrekt
zurückgewonnen und zerstört werden", sagt der Stellvertretende DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer.
Aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzverbands ist es nicht
nachvollziehbar, warum nach dem Willen von Umweltministerin Schulze in der
geplanten Behandlungsverordnung detaillierte Entsorgungsstandards für andere
problematische Elektrogeräte wie Bildschirme und Lampen festgelegt werden
sollen, aber ausgerechnet nicht für die besonders klimaschädlichen Kühlgeräte.
Nach Einschätzung der DUH ist es besonders bedenklich, dass nach der
Abfallbehandlungs-VwV lokale Behörden jederzeit Ausnahmen bei den
Entsorgungsanforderungen zulassen können. Zudem kann keine neutrale Überprüfung
von Kühlgeräteentsorgungsanlagen sichergestellt werden, wenn die
Anlagenbetreiber selbst den Prüfer auswählen und bezahlen. Aus Sicht der DUH
sollten die Prüfer auf keinen Fall durch die überprüften Anlagenbetreiber,
sondern durch die Behörden beauftragt werden. Zudem sollten Prüfer eine Anlage
nur zwei Mal in Folge kontrollieren dürfen und ihre Berichte veröffentlichen
müssen.
Links:
DUH-Stellungnahme zum Entwurf der Abfallbehandlungs-VwV zur Neuregelung der
Kühlgerätentsorgung sowie weitere Informationen zur Entsorgung von Kühlgeräten:
https://www.duh.de/kuehlgeraete/
Weitere Informationen zu den von der DUH unterstützten Klimaklagen:
https://www.duh.de/klimaklage/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, sommer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4539357
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Kühlgeräteentsorgung als wirkungslos - Unsachgemäßes Kühlgeräterecycling
verursacht vermeidbare Klimagasemissionen von umgerechnet bis zu 600.000 Tonnen
CO2 pro Jahr - Unwirksame Neuregelung der
Abfallbehandlungs-Verwaltungsvorschrift zum Kühlgeräterecyclings erlaubt
Recyclern weiterhin klimaschädlichen Umgang mit ausgedienten Kühlgeräten-
Festlegung Europäischer Entsorgungsstandards per Gesetz notwendig
Die neue von Bundesumweltministerin Svenja Schulze geplante Regelung zur
Kühlgeräteentsorgung beendet weder unsachgemäße Entsorgungspraktiken, noch die
dadurch resultierende Freisetzung von bis zu 600.000 Tonnen unnötiger
CO2-Äquivalente pro Jahr. Die Verwaltungsvorschrift zur Abfallbehandlung
(Abfallbehandlungs-VwV) kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) daher als
wirkungslos. In kaum einem anderen EU-Staat sind die Anforderungen an das
Kühlgeräterecycling derart niedrig und die Spielräume zum Betrügen so groß wie
in Deutschland. In alten Kühlgeräten schlummern extrem klimaschädliche
FCKW-Gase, die bei ungemäßer Entsorgung in die Atmosphäre entweichen.
"Wenn Umweltministerin Svenja Schulze die eigenen Klimaschutzziele ernst nimmt,
muss sie die Vorschriften für die Kühlgeräteentsorgung in Deutschland auf ein
europäisches Qualitätsniveau heben. Wir unterstützen Verfassungsbeschwerden für
mehr Klimaschutz, um genau solche untragbaren Zustände zu ändern. Das
Kühlgeräterecycling mit vielen Ausnahmen in einer durchsetzungsschwachen
Verwaltungsvorschrift regeln zu wollen, ist ein Skandal und schreibt einen
Entsorgungsnotstand auf Kosten des Klimas fest", kritisiert die Stellvertretende
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 3 Millionen Kühlschränke ausgemustert.
Knapp die Hälfte dieser Geräte enthalten noch immer FCKW oder andere F-Gase,
obwohl diese wegen ihrer Schädlichkeit für die Ozonschicht und das Klima bereits
verboten sind. Da die im Kühlmittel und der Isolierung enthaltenen FCKW eines
Kühlschranks ein Treibhauspotential von 2,7 Tonnen CO2 besitzen, kommt es hier
zu enormen Klimagasemissionen, wenn bei der Entsorgung nicht sachgemäß
vorgegangen wird.
Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf der Abfallbehandlungs-VwV
sieht trotzdem erst fünf Jahre nach Inkrafttreten eine Verschärfung der
aktuellen Regeln für alte und damit besonders bedenkliche Entsorgungsanlagen
vor. Damit würde die bisherige zweifelhafte und klimaschädliche
Entsorgungspraxis von Altanlagen jahrelang fortgesetzt. Moderne
Entsorgungsanforderungen werden in der Verwaltungsvorschrift nur bruchstückhaft
übernommen, sodass weiterhin große Spielräume für unsachgemäße Praktiken
bestehen.
Länder wie Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Irland und die Schweiz
sind Vorzeigebeispiele und haben die wirksamen europäischen Mindeststandards EN
50625-2-3 und TS 50625-3-4 zum Kühlgeräterecycling gesetzlich festgelegt oder
über ihre nationalen Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben. Die DUH fordert
auch in Deutschland eine gesetzliche Festschreibung der europäischen
Recyclingstandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4. Nur dies kann die
katastrophale Entsorgungssituation von Kühlgeräten und die unnötige Freisetzung
klimaschädlicher FCKW-Gase beenden. Schnell umsetzbar wäre das beispielsweise im
Elektrogerätegesetz oder in der geplanten Behandlungsverordnung.
"Entnimmt eine Recyclinganlage weniger klimaschädliche Gase als gesetzlich
vorgegeben, wird nach der geplanten Verwaltungsvorschrift vom Anlagenbetreiber
lediglich eine Erklärung für die schlechten Werte erwartet, ohne eine
Verbesserung in einem vorgegebenen Zeitraum zu fordern. Notwendig wäre jedoch,
die Anlage sofort außer Betrieb zu nehmen und sie erst wieder arbeiten zu
lassen, wenn nachweislich sichergestellt wird, dass die Klimagase korrekt
zurückgewonnen und zerstört werden", sagt der Stellvertretende DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer.
Aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzverbands ist es nicht
nachvollziehbar, warum nach dem Willen von Umweltministerin Schulze in der
geplanten Behandlungsverordnung detaillierte Entsorgungsstandards für andere
problematische Elektrogeräte wie Bildschirme und Lampen festgelegt werden
sollen, aber ausgerechnet nicht für die besonders klimaschädlichen Kühlgeräte.
Nach Einschätzung der DUH ist es besonders bedenklich, dass nach der
Abfallbehandlungs-VwV lokale Behörden jederzeit Ausnahmen bei den
Entsorgungsanforderungen zulassen können. Zudem kann keine neutrale Überprüfung
von Kühlgeräteentsorgungsanlagen sichergestellt werden, wenn die
Anlagenbetreiber selbst den Prüfer auswählen und bezahlen. Aus Sicht der DUH
sollten die Prüfer auf keinen Fall durch die überprüften Anlagenbetreiber,
sondern durch die Behörden beauftragt werden. Zudem sollten Prüfer eine Anlage
nur zwei Mal in Folge kontrollieren dürfen und ihre Berichte veröffentlichen
müssen.
Links:
DUH-Stellungnahme zum Entwurf der Abfallbehandlungs-VwV zur Neuregelung der
Kühlgerätentsorgung sowie weitere Informationen zur Entsorgung von Kühlgeräten:
https://www.duh.de/kuehlgeraete/
Weitere Informationen zu den von der DUH unterstützten Klimaklagen:
https://www.duh.de/klimaklage/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, sommer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4539357
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