05.02.2020 12:00 | bpa Arbeitgeberverband | Politik
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Brüderle: Hört die Signale aus Karlsruhe / bpa Arbeitgeberverband zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen
Berlin (ots) - Zur heutigen Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts über einen
Beschluss zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und deren möglichen
Folgerungen für die Diskussion in der Altenpflege erklärt der Präsident des bpa
Arbeitgeberverbands Rainer Brüderle:
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss erneut die
Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz gestärkt und deutlich gemacht,
dass die vom Bundesarbeitsgericht gesetzten Grenzen und Anforderungen an die
Repräsentativität der Akteure einzuhalten sind. Das ist ein eindeutiges
Warnsignal an alle, die glauben, dass ein Tarifvertrag, der zwischen einer
Kleinstgewerkschaft und einem Miniarbeitgeberverband in der Altenpflege
ausgehandelt wird, für allgemeinverbindlich erklärt werden kann.
Auch das in der Altenpflege relevante Arbeitnehmerentsendegesetz muss den
rechtlichen Ansprüchen, die das Bundesarbeitsgericht und das
Bundesverfassungsgericht einfordern, genügen. Nicht-repräsentative Tarifverträge
können von der Bundesregierung nicht einfach durchgewunken werden. Das gilt auch
und erst recht, wenn die beteiligten Organisationen, nämlich die
Arbeiterwohlfahrt und die Verdi, einer Regierungspartei besonders nahestehen
mögen. Was Repräsentativität ist, regelt das Grundgesetz und daraus abgeleitete
Rechte. Spätestens jetzt muss der Bundesregierung klar sein, dass
Mini-Minderheiten-Tarifverträge nicht allgemeinverbindlich erklärt werden
können. Tut sie es doch, wird sie damit spätestens vor Gericht krachend
scheitern."
Die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier: https://www.bundes
verfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-008.html
Der bpa Arbeitgeberverband e.V. vertritt als größter Arbeitgeberverband in der
Pflegebranche sowohl die großen, bundesweit tätigen Trägergruppen wie auch die
mittleren und kleinen Familienunternehmen. Der bpa Arbeitgeberverband tritt für
die tarif- und arbeitsmarktpolitischen Interessen von aktuell mehr als 4.000
Mitgliedsbetrieben ein, die über 190.000 Mitarbeiter beschäftigen. Der bpa
Arbeitgeberverband wurde 2015 von Einrichtungen und Diensten der privaten
Arbeitgeber in der Altenpflege, Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe gegründet
+++ Folgen Sie uns auf Twitter unter https://twitter.com/bpa_agv
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Olaf Bentlage, Tel. 0173/7445529
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/118969/4511912
OTS: bpa Arbeitgeberverband
Original-Content von: bpa Arbeitgeberverband, übermittelt durch news aktuell
Beschluss zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und deren möglichen
Folgerungen für die Diskussion in der Altenpflege erklärt der Präsident des bpa
Arbeitgeberverbands Rainer Brüderle:
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss erneut die
Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz gestärkt und deutlich gemacht,
dass die vom Bundesarbeitsgericht gesetzten Grenzen und Anforderungen an die
Repräsentativität der Akteure einzuhalten sind. Das ist ein eindeutiges
Warnsignal an alle, die glauben, dass ein Tarifvertrag, der zwischen einer
Kleinstgewerkschaft und einem Miniarbeitgeberverband in der Altenpflege
ausgehandelt wird, für allgemeinverbindlich erklärt werden kann.
Auch das in der Altenpflege relevante Arbeitnehmerentsendegesetz muss den
rechtlichen Ansprüchen, die das Bundesarbeitsgericht und das
Bundesverfassungsgericht einfordern, genügen. Nicht-repräsentative Tarifverträge
können von der Bundesregierung nicht einfach durchgewunken werden. Das gilt auch
und erst recht, wenn die beteiligten Organisationen, nämlich die
Arbeiterwohlfahrt und die Verdi, einer Regierungspartei besonders nahestehen
mögen. Was Repräsentativität ist, regelt das Grundgesetz und daraus abgeleitete
Rechte. Spätestens jetzt muss der Bundesregierung klar sein, dass
Mini-Minderheiten-Tarifverträge nicht allgemeinverbindlich erklärt werden
können. Tut sie es doch, wird sie damit spätestens vor Gericht krachend
scheitern."
Die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier: https://www.bundes
verfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-008.html
Der bpa Arbeitgeberverband e.V. vertritt als größter Arbeitgeberverband in der
Pflegebranche sowohl die großen, bundesweit tätigen Trägergruppen wie auch die
mittleren und kleinen Familienunternehmen. Der bpa Arbeitgeberverband tritt für
die tarif- und arbeitsmarktpolitischen Interessen von aktuell mehr als 4.000
Mitgliedsbetrieben ein, die über 190.000 Mitarbeiter beschäftigen. Der bpa
Arbeitgeberverband wurde 2015 von Einrichtungen und Diensten der privaten
Arbeitgeber in der Altenpflege, Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe gegründet
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Schlagwörter
Gesundheit , Gewerkschaften , Arbeit , Innenpolitik , Beruf , Rechtsprechung , Gesundheitspolitik , Ausbildung ,
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