26.02.2024 10:20 | AUB e.V. | Politik
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AUB fordert mehr Freiheiten für die digitale Betriebsratsarbeit: Eine Reform ist überfällig!
Nürnberg (ots) -
Webmeetings und Online-Seminare stellen im Unternehmensalltag heute eine Selbstverständlichkeit dar. Die einzige Ausnahme bildet derzeit noch die Betriebsratsarbeit: Enge rechtliche Vorgaben bremsen hier alle Freiheiten aus. Die unabhängige Arbeitnehmervertretung AUB e.V. fordert daher den Gesetzgeber zum Handeln auf.
Die Position der AUB ist eindeutig: Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung sollte es auch Betriebsräten möglich sein, ihre Arbeit digitaler und somit flexibler zu organisieren - von Betriebsratssitzungen per Videocall über Online-Betriebsversammlungen bis hin zur Möglichkeit für Mitarbeitende, bei der Betriebsratswahl nicht nur persönlich, sondern auch digital das Recht zur Mitbestimmung ausüben zu können.
Angesichts der rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt sei es nicht zu verstehen, dass Betriebsräte ihre Arbeit noch wie vor 30 oder 40 Jahren organisieren müssten, erklärt Rainer Knoob, selbst Betriebsrat bei Airbus mit langjähriger Erfahrung und AUB-Vorstandsvorsitzender: "In den Unternehmen, bei den Betriebsräten, aber insbesondere in der Politik ist ein Umdenken dringend geboten. Ist es nicht erstaunlich, dass Unternehmen ihre Geschäftsprozesse immer weiter digitalisieren - und Betriebsräte weiterhin im analogen Zeitalter verharren sollen?"
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das am 18. Juni 2021 in Kraft getreten ist, hat zwar einige Neuerungen mit sich gebracht, doch Digitalisierung wird weiterhin als Ausnahme betrachtet. Die Präsenzsitzung bleibt demnach der Regelfall, zudem sei es für Betriebsräte sehr aufwendig, ihre Geschäftsordnungen anzupassen. Auch die Durchführung digitaler Betriebsratswahlen ist nach aktuellem Stand des Betriebsverfassungsgesetzes nicht zulässig.
Die AUB hofft auf eine Meinungsänderung im politischen Raum und ein schnelles Handeln des Gesetzgebers. Rainer Knoob fordert abschließend: "Der Spielraum, den das geltende Recht den Betriebsräten lässt, ist viel zu eng und sollte dringlich den heutigen Zeiten angepasst werden. Eine Reform ist überfällig!"
Unter www.aub.de finden sich ausführliche Informationen.
Pressekontakt:
Ute Herzog
0911 / 28708-0
service@aub.de
Original-Content von: AUB e.V., übermittelt durch news aktuell
Webmeetings und Online-Seminare stellen im Unternehmensalltag heute eine Selbstverständlichkeit dar. Die einzige Ausnahme bildet derzeit noch die Betriebsratsarbeit: Enge rechtliche Vorgaben bremsen hier alle Freiheiten aus. Die unabhängige Arbeitnehmervertretung AUB e.V. fordert daher den Gesetzgeber zum Handeln auf.
Die Position der AUB ist eindeutig: Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung sollte es auch Betriebsräten möglich sein, ihre Arbeit digitaler und somit flexibler zu organisieren - von Betriebsratssitzungen per Videocall über Online-Betriebsversammlungen bis hin zur Möglichkeit für Mitarbeitende, bei der Betriebsratswahl nicht nur persönlich, sondern auch digital das Recht zur Mitbestimmung ausüben zu können.
Angesichts der rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt sei es nicht zu verstehen, dass Betriebsräte ihre Arbeit noch wie vor 30 oder 40 Jahren organisieren müssten, erklärt Rainer Knoob, selbst Betriebsrat bei Airbus mit langjähriger Erfahrung und AUB-Vorstandsvorsitzender: "In den Unternehmen, bei den Betriebsräten, aber insbesondere in der Politik ist ein Umdenken dringend geboten. Ist es nicht erstaunlich, dass Unternehmen ihre Geschäftsprozesse immer weiter digitalisieren - und Betriebsräte weiterhin im analogen Zeitalter verharren sollen?"
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das am 18. Juni 2021 in Kraft getreten ist, hat zwar einige Neuerungen mit sich gebracht, doch Digitalisierung wird weiterhin als Ausnahme betrachtet. Die Präsenzsitzung bleibt demnach der Regelfall, zudem sei es für Betriebsräte sehr aufwendig, ihre Geschäftsordnungen anzupassen. Auch die Durchführung digitaler Betriebsratswahlen ist nach aktuellem Stand des Betriebsverfassungsgesetzes nicht zulässig.
Die AUB hofft auf eine Meinungsänderung im politischen Raum und ein schnelles Handeln des Gesetzgebers. Rainer Knoob fordert abschließend: "Der Spielraum, den das geltende Recht den Betriebsräten lässt, ist viel zu eng und sollte dringlich den heutigen Zeiten angepasst werden. Eine Reform ist überfällig!"
Unter www.aub.de finden sich ausführliche Informationen.
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