07.12.2018 15:26 | Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Auto / Verkehr
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VW-Skandal - Urteil gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung rechtskräftig nach Berufung vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht
Lahr (ots) - Ein von der Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführtes Verfahren vor dem
Brandenburgischen Oberlandesgericht, 2 U 114/18 ist zwischenzeitlich
rechtskräftig abgeschlossen worden. In diesem Verfahren wurde die
Volkswagen AG aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung
verurteilt. Dies steht nunmehr rechtskräftig fest. Die Volkswagen AG
akzeptiert, dass ein Geschädigter vorsätzlich sittenwidrig geschädigt
wurde.
Nachdem der Geschädigte feststellte, dass sein Fahrzeug, ein VW
Golf, vom Abgasskandal betroffen ist, erhob er vor dem Landgericht
Frankfurt (Oder) eine Klage gegen die Volkswagen AG wegen Betrugs und
wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Das Landgericht
Frankfurt (Oder), 12 O 106/17 verurteilte die Volkswagen AG am
12.10.2018. Es wurde festgestellt, dass die Volkswagen AG
verpflichtet ist, der Klägerin Schadensersatz zu leisten für Schäden
die aus der Manipulation des VW Golf resultieren. Begründet wurde das
mit einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch VW. Das
Landgericht stellte außerdem fest, dass von einer Kenntnis der
verfassungsmäßig berufenen Vertreter der Volkswagen AG von der
Manipulation der Motorsteuerungssoftware auszugehen ist. Dies
bedeutet nichts anderes, als dass das Landgericht von einem Wissen
des Vorstandes aufgrund von prozessualen Gründen ausging. Das
Landgericht führt dazu wörtlich aus:
"Mangels wirksamen Bestreitens durch die Beklagte ist von einer
Kenntnis der verfassungsmäßig berufenen Vertreter der Beklagten von
der Manipulation der Motorsteuerungssoftware auszugehen, denn die
Klägerin hat eine solche Kenntnis hinreichend substantiiert behauptet
und ist der Darlegungspflicht insoweit nachgekommen."
Gegen dieses Urteil legte VW zunächst Berufung zum
Brandenburgischen Oberlandesgericht ein. Nunmehr hat VW die Berufung
gegen dieses Urteil zurückgenommen. Damit akzeptiert VW
offensichtlich den Richterspruch in der 1. Instanz und die Tatsache,
dass ein Golffahrer durch die Manipulation bewusst geschädigt wurde.
VW akzeptiert außerdem die Ausführungen des Gerichts, dass der
Vorstand Kenntnis von der Manipulation gehabt habe.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
teilt mit: "Es handelt sich um einen herausragenden Sieg gegen VW. VW
akzeptiert offensichtlich, dass unsere Mandantin bewusst geschädigt
wurde. Weiterhin akzeptiert VW auch, dass das Gericht, wenn auch nur
aus prozessualen Gründen, von einer Kenntnis des Vorstandes ausgeht.
Dies ist zumindest in unseren Verfahren neu. Damit steigen die
Chancen für die Geschädigten weiter, Schadensersatz zu erhalten.
Aufgrund einer möglichen Verjährung sollten sich die Geschädigten
dringend anwaltliche Hilfe suchen."
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.vw-schaden.de/
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführtes Verfahren vor dem
Brandenburgischen Oberlandesgericht, 2 U 114/18 ist zwischenzeitlich
rechtskräftig abgeschlossen worden. In diesem Verfahren wurde die
Volkswagen AG aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung
verurteilt. Dies steht nunmehr rechtskräftig fest. Die Volkswagen AG
akzeptiert, dass ein Geschädigter vorsätzlich sittenwidrig geschädigt
wurde.
Nachdem der Geschädigte feststellte, dass sein Fahrzeug, ein VW
Golf, vom Abgasskandal betroffen ist, erhob er vor dem Landgericht
Frankfurt (Oder) eine Klage gegen die Volkswagen AG wegen Betrugs und
wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Das Landgericht
Frankfurt (Oder), 12 O 106/17 verurteilte die Volkswagen AG am
12.10.2018. Es wurde festgestellt, dass die Volkswagen AG
verpflichtet ist, der Klägerin Schadensersatz zu leisten für Schäden
die aus der Manipulation des VW Golf resultieren. Begründet wurde das
mit einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch VW. Das
Landgericht stellte außerdem fest, dass von einer Kenntnis der
verfassungsmäßig berufenen Vertreter der Volkswagen AG von der
Manipulation der Motorsteuerungssoftware auszugehen ist. Dies
bedeutet nichts anderes, als dass das Landgericht von einem Wissen
des Vorstandes aufgrund von prozessualen Gründen ausging. Das
Landgericht führt dazu wörtlich aus:
"Mangels wirksamen Bestreitens durch die Beklagte ist von einer
Kenntnis der verfassungsmäßig berufenen Vertreter der Beklagten von
der Manipulation der Motorsteuerungssoftware auszugehen, denn die
Klägerin hat eine solche Kenntnis hinreichend substantiiert behauptet
und ist der Darlegungspflicht insoweit nachgekommen."
Gegen dieses Urteil legte VW zunächst Berufung zum
Brandenburgischen Oberlandesgericht ein. Nunmehr hat VW die Berufung
gegen dieses Urteil zurückgenommen. Damit akzeptiert VW
offensichtlich den Richterspruch in der 1. Instanz und die Tatsache,
dass ein Golffahrer durch die Manipulation bewusst geschädigt wurde.
VW akzeptiert außerdem die Ausführungen des Gerichts, dass der
Vorstand Kenntnis von der Manipulation gehabt habe.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
teilt mit: "Es handelt sich um einen herausragenden Sieg gegen VW. VW
akzeptiert offensichtlich, dass unsere Mandantin bewusst geschädigt
wurde. Weiterhin akzeptiert VW auch, dass das Gericht, wenn auch nur
aus prozessualen Gründen, von einer Kenntnis des Vorstandes ausgeht.
Dies ist zumindest in unseren Verfahren neu. Damit steigen die
Chancen für die Geschädigten weiter, Schadensersatz zu erhalten.
Aufgrund einer möglichen Verjährung sollten sich die Geschädigten
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Schlagwörter
Urteil , Sittenwidrige Schädigung , Unternehmen , Abgasskandal , VW , VW-Skandal , Justiz , Auto , Rechtsprechung , Panorama , Auto / Verkehr ,
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