29.08.2018 11:44 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Auto / Verkehr
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Tillmann/Tebroke: Auswirkungen des neuen Schadstoff-Messverfahrens auf KfZ-Steuer derzeit nicht bezifferbar
Berlin (ots) - Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich bei
der Kfz-Steuer nichts
Die weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der
Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (WLTP) wird für die
Kfz-Steuer für Neufahrzeuge mit Zulassung ab dem 1. September 2018
verbindlich. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige
Berichterstatter Hermann Tebroke:
"Die im Rahmen des neuen Testverfahrens ermittelten CO2-Werte sind
einheitlich für Neuzulassungen ab dem 1. September 2018 anzuwenden.
Für vor dem 1. September 2018 zugelassenen Fahrzeuge ändert sich bei
der Kfz-Steuer hingegen nichts. Hier bleibt es bei den zuvor
festgelegten Emissionswerten. Maßgeblich ist das Datum der
Erstzulassung.
Derzeit sind keine abschließenden Aussagen zu möglichen
Auswirkungen des neuen Messverfahrens auf die Kfz-Steuer möglich.
Deshalb werden wir die tatsächlichen Auswirkungen auf die Kfz-Steuer
12 Monate nach Anwendung der neuen Regelungen evaluieren. Sollten
sich hier systematische Steigerungen ergeben, werden wir durch
entsprechende Anpassungen reagieren. Denn systematische
Kfz-Steuermehrbelastungen allein durch die Umstellung des
Messverfahrens sind nicht zu rechtfertigen.
Wir erwarten, dass Hersteller im Hinblick auf das realitätsnähere
Verfahren handeln und ihre Fahrzeuge hinsichtlich des CO2-Ausstoßes
verbessern werden."
Hintergrund
Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes wurde bereits im April 2017 ein
einheitlicher Stichtag für die Anwendung des neuen Messverfahrens für
Zwecke der Kfz-Steuer auf den 1. September 2018 festgelegt.
Die verpflichtende Einführung einer weltweit harmonisierten
Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter
Kraftfahrzeuge (WLTP) ist in der EU für Neufahrzeuge schrittweise
vorgesehen. Sie begann mit der Verabschiedung der hierzu
erforderlichen europäischen Rechtsakte im Frühjahr 2017. Nach diesem
Testverfahren werden künftig auch die für die Besteuerung von PKW
relevanten Emissionen in Deutschland ermittelt. Für PKW müssen für
Zwecke der Kfz-Steuer ab dem 1.September 2018 die neuen Werte bei
Erstzulassung verwendet werden. Dabei werden individuelle
Ausstattungsmerkmale und die tatsächlichen CO2-Emmissionen in der
Praxis eine größere Rolle spielen als bisher.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
der Kfz-Steuer nichts
Die weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der
Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (WLTP) wird für die
Kfz-Steuer für Neufahrzeuge mit Zulassung ab dem 1. September 2018
verbindlich. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige
Berichterstatter Hermann Tebroke:
"Die im Rahmen des neuen Testverfahrens ermittelten CO2-Werte sind
einheitlich für Neuzulassungen ab dem 1. September 2018 anzuwenden.
Für vor dem 1. September 2018 zugelassenen Fahrzeuge ändert sich bei
der Kfz-Steuer hingegen nichts. Hier bleibt es bei den zuvor
festgelegten Emissionswerten. Maßgeblich ist das Datum der
Erstzulassung.
Derzeit sind keine abschließenden Aussagen zu möglichen
Auswirkungen des neuen Messverfahrens auf die Kfz-Steuer möglich.
Deshalb werden wir die tatsächlichen Auswirkungen auf die Kfz-Steuer
12 Monate nach Anwendung der neuen Regelungen evaluieren. Sollten
sich hier systematische Steigerungen ergeben, werden wir durch
entsprechende Anpassungen reagieren. Denn systematische
Kfz-Steuermehrbelastungen allein durch die Umstellung des
Messverfahrens sind nicht zu rechtfertigen.
Wir erwarten, dass Hersteller im Hinblick auf das realitätsnähere
Verfahren handeln und ihre Fahrzeuge hinsichtlich des CO2-Ausstoßes
verbessern werden."
Hintergrund
Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes wurde bereits im April 2017 ein
einheitlicher Stichtag für die Anwendung des neuen Messverfahrens für
Zwecke der Kfz-Steuer auf den 1. September 2018 festgelegt.
Die verpflichtende Einführung einer weltweit harmonisierten
Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter
Kraftfahrzeuge (WLTP) ist in der EU für Neufahrzeuge schrittweise
vorgesehen. Sie begann mit der Verabschiedung der hierzu
erforderlichen europäischen Rechtsakte im Frühjahr 2017. Nach diesem
Testverfahren werden künftig auch die für die Besteuerung von PKW
relevanten Emissionen in Deutschland ermittelt. Für PKW müssen für
Zwecke der Kfz-Steuer ab dem 1.September 2018 die neuen Werte bei
Erstzulassung verwendet werden. Dabei werden individuelle
Ausstattungsmerkmale und die tatsächlichen CO2-Emmissionen in der
Praxis eine größere Rolle spielen als bisher.
Pressekontakt:
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Schlagwörter
Gesetze , Auto / Verkehr , Politik , Umwelt , Wirtschaft , Steuern , Partei , Verkehr , CO2-Emmissionen , Kraftfahrzeugsteuergesetz , Schadstoff-Messverfahren , Kfz-Steuer , Auto , Berlin ,
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