29.04.2019 13:48 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Auto / Verkehr
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Deutsche Umwelthilfe erwirkt Zwangsgeldbeschluss des VG Stuttgart: Diesel-Fahrverbote für Euro 5 müssen bis 1. Juli 2019 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden
Berlin (ots) - Aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für
Stuttgart verstößt gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -
Fahrverbote für Euro 5 Diesel-Fahrzeuge müssen zum 1. Juli 2019 in
den Luftreinhalteplan aufgenommen werden - DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch fordert Ministerpräsident Kretschmann zur Durchsetzung
der "Sauberen Luft" und damit Einhaltung des NO2-Grenzwerts von 40
Mikrogramm NO2/m3 bis Ende 2019 auf - Zwangsgeld in Höhe von 10.000
Euro angedroht
Durch einen heute zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts
Stuttgart vom 26. April 2019 hat dieses dem Land Baden-Württemberg
ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht, wenn es nicht bis zum 1.
Juli 2019 Fahrverbote für Euro 5 in den Luftreinhalteplan aufnimmt.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018,
welches eine schnellstmögliche Einhaltung des Stickstoffdioxid
(NO2)-Grenzwerts von 40 µg/m3 fordert, ist - so das Gericht - zu
erfüllen. Weitere geplante Maßnahmen wie der Aufbau von
Luftfiltersäulen seien in ihrer Wirkung nicht ansatzweise
vergleichbar mit denen eines zonalen Fahrverbots für Euro
5-Diesel-Fahrzeuge.
Mit Blick auf die beschlossene Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes stellt das Gericht fest: "(...) der
neuen Vorschrift lässt sich nicht entnehmen, dass ein Verkehrsverbot
grundsätzlich ausgeschlossen wäre. (...) Vor diesem Hintergrund
rechtfertigt die Einführung des § 47 Abs. 4a BImschG in Verbindung
mit den vorgelegten Prognosen auch nicht das Absehen von Fahrverboten
von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 in der gesamten
Umweltzone."
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wann endlich
versteht die grün-schwarze Landesregierung, dass Recht und Gesetz
auch dann einzuhalten sind, wenn die schwäbischen Autokonzerne damit
nicht einverstanden sind? Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat
zugesagt, rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte zu beachten. Das
fordert die Deutsche Umwelthilfe nun für die Menschen in Stuttgart
ein. Die heutige Gerichtsentscheidung ist erneut eine schallende
Ohrfeige für die grün-schwarze Landesregierung, die sich bisher
weigert, die weiterhin betrügerisch agierende Autoindustrie in die
Pflicht zu nehmen. Diese muss nun den betroffenen Diesel-Fahrern
helfen und über die Sommermonate eine Hardware-Nachrüstung für alle
betroffenen Diesel-Fahrzeuge durchführen."
Da das Bundesverwaltungsgericht die Euro-5-Fahrverbote ab dem 1.
September 2019 als zulässig und bei Belastungen wie in Stuttgart als
unverzichtbar angesehen hat, müssen die Fahrverbote für die
Fahrzeugklasse Euro 5 aus Sicht der DUH spätestens zum 1. September
2019 in Kraft treten.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertreten
hat, ergänzt: "Recht bleibt Recht. Das Verwaltungsgericht weicht von
diesem Grundsatz auch in neuer Besetzung der Richterbank nicht ab.
Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit. Angesichts der unnötig
emotionalen Debatte in Stuttgart ist es ein gleichwohl wichtiges
Signal."
Links:
Beschluss des VG Stuttgart: http://l.duh.de/p190429b
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger Berlin
030 8847280, 0171 2435459, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Stuttgart verstößt gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -
Fahrverbote für Euro 5 Diesel-Fahrzeuge müssen zum 1. Juli 2019 in
den Luftreinhalteplan aufgenommen werden - DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch fordert Ministerpräsident Kretschmann zur Durchsetzung
der "Sauberen Luft" und damit Einhaltung des NO2-Grenzwerts von 40
Mikrogramm NO2/m3 bis Ende 2019 auf - Zwangsgeld in Höhe von 10.000
Euro angedroht
Durch einen heute zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts
Stuttgart vom 26. April 2019 hat dieses dem Land Baden-Württemberg
ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht, wenn es nicht bis zum 1.
Juli 2019 Fahrverbote für Euro 5 in den Luftreinhalteplan aufnimmt.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018,
welches eine schnellstmögliche Einhaltung des Stickstoffdioxid
(NO2)-Grenzwerts von 40 µg/m3 fordert, ist - so das Gericht - zu
erfüllen. Weitere geplante Maßnahmen wie der Aufbau von
Luftfiltersäulen seien in ihrer Wirkung nicht ansatzweise
vergleichbar mit denen eines zonalen Fahrverbots für Euro
5-Diesel-Fahrzeuge.
Mit Blick auf die beschlossene Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes stellt das Gericht fest: "(...) der
neuen Vorschrift lässt sich nicht entnehmen, dass ein Verkehrsverbot
grundsätzlich ausgeschlossen wäre. (...) Vor diesem Hintergrund
rechtfertigt die Einführung des § 47 Abs. 4a BImschG in Verbindung
mit den vorgelegten Prognosen auch nicht das Absehen von Fahrverboten
von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 in der gesamten
Umweltzone."
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wann endlich
versteht die grün-schwarze Landesregierung, dass Recht und Gesetz
auch dann einzuhalten sind, wenn die schwäbischen Autokonzerne damit
nicht einverstanden sind? Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat
zugesagt, rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte zu beachten. Das
fordert die Deutsche Umwelthilfe nun für die Menschen in Stuttgart
ein. Die heutige Gerichtsentscheidung ist erneut eine schallende
Ohrfeige für die grün-schwarze Landesregierung, die sich bisher
weigert, die weiterhin betrügerisch agierende Autoindustrie in die
Pflicht zu nehmen. Diese muss nun den betroffenen Diesel-Fahrern
helfen und über die Sommermonate eine Hardware-Nachrüstung für alle
betroffenen Diesel-Fahrzeuge durchführen."
Da das Bundesverwaltungsgericht die Euro-5-Fahrverbote ab dem 1.
September 2019 als zulässig und bei Belastungen wie in Stuttgart als
unverzichtbar angesehen hat, müssen die Fahrverbote für die
Fahrzeugklasse Euro 5 aus Sicht der DUH spätestens zum 1. September
2019 in Kraft treten.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertreten
hat, ergänzt: "Recht bleibt Recht. Das Verwaltungsgericht weicht von
diesem Grundsatz auch in neuer Besetzung der Richterbank nicht ab.
Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit. Angesichts der unnötig
emotionalen Debatte in Stuttgart ist es ein gleichwohl wichtiges
Signal."
Links:
Beschluss des VG Stuttgart: http://l.duh.de/p190429b
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger Berlin
030 8847280, 0171 2435459, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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Schlagwörter
Governance , Gesetze , Fahrverbot , Luftreinhalteplan , Rechtsprechung , Auto , Auto / Verkehr , Umwelt ,
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