12.03.2019 16:02 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Auto / Verkehr
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Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Klarstellung der EU-Kommission, wonach der für Fahrverbote geltende Grenzwert weiterhin 40 µg NO2/m³ beträgt
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht von der
Bundesregierung bisher unter Verschluss gehaltene Stellungnahme der
EU-Kommission zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -
Einzig wirksame Maßnahme um Fahrverbote für die saubere Luft
auszuschließen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel-Pkw
Die Koalitionsparteien haben heute in einer Ausschusssondersitzung
die geplante Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
beschlossen. Durch die Novelle sollte ursprünglich der Grenzwert für
Dieselfahrverbote von 40 auf 50 µg NO2/m³ erhöht werden. Dem
entgegen, hat die EU-Kommission der Bundesregierung in einer bislang
nicht veröffentlichten Stellungnahme die Auflage gemacht, die
schnellstmögliche Einhaltung des NO2-Grenzwerts durch
Dieselfahrverbote weiter zu ermöglichen, da dieser EU-weit bei 40 µg
NO2/m³ liegt. Den Beschluss der von CDU/CSU und SPD kommentiert
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
"Mit der heute auf den Weg gebrachten Änderung des
Luftreinhaltegesetzes soll der Eindruck erweckt werden, als seien
Dieselfahrverbote nur noch in Städten möglich, in denen ein erhöhter
NO2-Wert von 50 µg/m³ ermittelt wird. Die bisher unter Verschluss
gehaltene Stellungnahme der EU-Kommission vom 13. Februar 2019 zum
BImSchG ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Die EU
hat nochmalige Änderungen des Gesetzestextes bewirkt und stellt
unmissverständlich klar, dass der NO2-Grenzwert europaweit bei 40 µg
NO2/m³ liegt und ohne Wenn und Aber schnellstmöglich einzuhalten ist,
dort wo notwendig ausdrücklich auch durch Dieselfahrverbote. Eine
Aufweichung des Grenzwerts wäre gar verfassungswidrig.
Dieselfahrverbote bleiben weiterhin die letzte mögliche und auch
verhältnismäßige Maßnahme für die saubere Luft, auch in Städten, die
eine Belastung mit bis zu 50 µg NO2/m³ aufweisen. So sehr sich die
Bundesregierung auch sträubt - das Unionsrecht hat Vorrang und die
Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten hat das
Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil im Februar 2018 eindeutig
klargestellt."
Die DUH fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut dazu auf, die
im Oktober angekündigte aber seitdem nicht ernsthaft weiterverfolgte
Hardware-Nachrüstung der elf Millionen Euro 5+6 Diesel-Fahrzeuge mit
betrügerischer Abgasreinigung auf Kosten der Hersteller
durchzusetzen. "Es erfordert ganze zwei bis vier Stunden
Werkstattaufenthalt, um in die Fahrzeuge eine auch auf der Straße
funktionierende Abgasreinigung einzubauen. Wann endlich wird sich
diese von den Autokonzernen ferngesteuerte Bundesregierung für die
unter den giftigen Abgasen leidenden Asthmatiker, Kinder und
Lungenvorgeschädigten einsetzen?"
Links:
- Schreiben der EU-Kommission: http://l.duh.de/p190312
- Rechtsgutachten von Prof. Remo Klinger zur Rechtswidrigkeit der
BImSchG-Novelle http://l.duh.de/p190312
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Bundesregierung bisher unter Verschluss gehaltene Stellungnahme der
EU-Kommission zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -
Einzig wirksame Maßnahme um Fahrverbote für die saubere Luft
auszuschließen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel-Pkw
Die Koalitionsparteien haben heute in einer Ausschusssondersitzung
die geplante Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
beschlossen. Durch die Novelle sollte ursprünglich der Grenzwert für
Dieselfahrverbote von 40 auf 50 µg NO2/m³ erhöht werden. Dem
entgegen, hat die EU-Kommission der Bundesregierung in einer bislang
nicht veröffentlichten Stellungnahme die Auflage gemacht, die
schnellstmögliche Einhaltung des NO2-Grenzwerts durch
Dieselfahrverbote weiter zu ermöglichen, da dieser EU-weit bei 40 µg
NO2/m³ liegt. Den Beschluss der von CDU/CSU und SPD kommentiert
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
"Mit der heute auf den Weg gebrachten Änderung des
Luftreinhaltegesetzes soll der Eindruck erweckt werden, als seien
Dieselfahrverbote nur noch in Städten möglich, in denen ein erhöhter
NO2-Wert von 50 µg/m³ ermittelt wird. Die bisher unter Verschluss
gehaltene Stellungnahme der EU-Kommission vom 13. Februar 2019 zum
BImSchG ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Die EU
hat nochmalige Änderungen des Gesetzestextes bewirkt und stellt
unmissverständlich klar, dass der NO2-Grenzwert europaweit bei 40 µg
NO2/m³ liegt und ohne Wenn und Aber schnellstmöglich einzuhalten ist,
dort wo notwendig ausdrücklich auch durch Dieselfahrverbote. Eine
Aufweichung des Grenzwerts wäre gar verfassungswidrig.
Dieselfahrverbote bleiben weiterhin die letzte mögliche und auch
verhältnismäßige Maßnahme für die saubere Luft, auch in Städten, die
eine Belastung mit bis zu 50 µg NO2/m³ aufweisen. So sehr sich die
Bundesregierung auch sträubt - das Unionsrecht hat Vorrang und die
Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten hat das
Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil im Februar 2018 eindeutig
klargestellt."
Die DUH fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut dazu auf, die
im Oktober angekündigte aber seitdem nicht ernsthaft weiterverfolgte
Hardware-Nachrüstung der elf Millionen Euro 5+6 Diesel-Fahrzeuge mit
betrügerischer Abgasreinigung auf Kosten der Hersteller
durchzusetzen. "Es erfordert ganze zwei bis vier Stunden
Werkstattaufenthalt, um in die Fahrzeuge eine auch auf der Straße
funktionierende Abgasreinigung einzubauen. Wann endlich wird sich
diese von den Autokonzernen ferngesteuerte Bundesregierung für die
unter den giftigen Abgasen leidenden Asthmatiker, Kinder und
Lungenvorgeschädigten einsetzen?"
Links:
- Schreiben der EU-Kommission: http://l.duh.de/p190312
- Rechtsgutachten von Prof. Remo Klinger zur Rechtswidrigkeit der
BImSchG-Novelle http://l.duh.de/p190312
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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Schlagwörter
Gesetze , BImSchG , Fahrverbot , Luftreinhaltegesetz , Immissionsschutzgesetz , Immissionsschutz , Auto , Auto / Verkehr , Politik , Umwelt ,
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