07.03.2024 07:00 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Umwelt
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++ Einladung ++ Bayerischer Verwaltungsgerichtshof verhandelt Klage von Deutscher Umwelthilfe und VCD gegen Stadt München wegen Abschwächung des Luftreinhalteplans
München (ots) -
Terminhinweis zur Gerichtsverhandlung am 14. März 2024 um 10 Uhr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof verhandelt Klage von Deutscher Umwelthilfe und VCD gegen Stadt München wegen Abschwächung des Luftreinhalteplans
Der seit 2011 andauernde Rechtsstreit um Saubere Luft in München geht in die nächste Instanz. Im Oktober 2023 hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD Klage eingereicht gegen die Abschwächung des Luftreinhalteplans kurz vor der bayerischen Landtagswahl und die damit einhergehende andauernde Überschreitung des Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid.
Vorangegangen war ein Vergleich zwischen DUH, VCD und der Stadt München im Oktober 2022, der mit der achten Fortschreibung des Luftreinhalteplans umgesetzt wurde. Herzstück des Vergleichs war ein dreistufiges Konzept für die Umsetzung von Dieselfahrverboten. Kein Jahr später, am 28. September 2023, beschloss der Münchner Stadtrat einen neuen, deutlich abgeschwächten Luftreinhalteplan, der die notwendige Maßnahmenstufe 2 der Dieselfahrverbote aussetzt und die Maßnahmenstufe 3 gänzlich aufhebt. Noch immer atmen die Menschen in München krankmachende Luft und auch der Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde 2023 erneut überschritten. Die Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift NO2 ist nirgendwo in Deutschland so hoch, wie in München. DUH und VCD fordern, die Anpassung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München aufzuheben.
Die mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist öffentlich. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor und nach der Verhandlung für Interviews vor Ort zur Verfügung. Für Vorab-Interviews und Rückfragen wenden Sie sich gern an presse@duh.de.
Datum:
Donnerstag, 14. März 2024 um 10 Uhr
Ort:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Sitzungssaal 1 im Erdgeschoss
Ludwigstr. 23, 80539 München
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
- Christoph von Gagern, Sprecher VCD Kreisverband München e.V.
- Prof. Dr. Remo Klinger, Kanzlei Geulen & Klinger
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.x.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe,
www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe,
www.tiktok.com/@umwelthilfe, www.bsky.app/profile/umwelthilfe.bsky.social
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Terminhinweis zur Gerichtsverhandlung am 14. März 2024 um 10 Uhr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof verhandelt Klage von Deutscher Umwelthilfe und VCD gegen Stadt München wegen Abschwächung des Luftreinhalteplans
Der seit 2011 andauernde Rechtsstreit um Saubere Luft in München geht in die nächste Instanz. Im Oktober 2023 hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD Klage eingereicht gegen die Abschwächung des Luftreinhalteplans kurz vor der bayerischen Landtagswahl und die damit einhergehende andauernde Überschreitung des Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid.
Vorangegangen war ein Vergleich zwischen DUH, VCD und der Stadt München im Oktober 2022, der mit der achten Fortschreibung des Luftreinhalteplans umgesetzt wurde. Herzstück des Vergleichs war ein dreistufiges Konzept für die Umsetzung von Dieselfahrverboten. Kein Jahr später, am 28. September 2023, beschloss der Münchner Stadtrat einen neuen, deutlich abgeschwächten Luftreinhalteplan, der die notwendige Maßnahmenstufe 2 der Dieselfahrverbote aussetzt und die Maßnahmenstufe 3 gänzlich aufhebt. Noch immer atmen die Menschen in München krankmachende Luft und auch der Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde 2023 erneut überschritten. Die Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift NO2 ist nirgendwo in Deutschland so hoch, wie in München. DUH und VCD fordern, die Anpassung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München aufzuheben.
Die mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist öffentlich. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor und nach der Verhandlung für Interviews vor Ort zur Verfügung. Für Vorab-Interviews und Rückfragen wenden Sie sich gern an presse@duh.de.
Datum:
Donnerstag, 14. März 2024 um 10 Uhr
Ort:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Sitzungssaal 1 im Erdgeschoss
Ludwigstr. 23, 80539 München
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
- Christoph von Gagern, Sprecher VCD Kreisverband München e.V.
- Prof. Dr. Remo Klinger, Kanzlei Geulen & Klinger
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.x.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe,
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