13.09.2021 11:33 | Sozialverband Deutschland (SoVD) | Soziales
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Kreuz setzen und mitbestimmen - Jede Stimme zählt!
Berlin/Oldenswort (ots) -
"Nicht über uns ohne uns". Diese Forderung zahlreicher Behindertenverbände wird bei der diesjährigen Bundestagswahl für rund 85.000 Deutsche mit rechtlicher Betreuung ein Stück weit Realität. Sie alle dürfen nämlich am 26. September erstmals selber wählen. "Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019 und dem Beschluss des Bundestages im Mai 2019 haben wir in Sachen Inklusion und mehr Selbstbestimmtheit einen riesigen Schritt nach vorne getan. Das Recht zu Wählen ist ein ganz besonderes in einer Demokratie, von dem wirklich jede und jeder Gebrauch machen sollte. Es geht darum, mitzubestimmen, welche Weichen für die Zukunft gestellt werden. Es geht dabei, um jede und jeden einzelnen von uns, unsere Bedürfnisse und Wünsche. Deshalb rufen wir als SoVD insbesondere diejenigen, die bisher von diesem Recht ausgeschlossen waren, dazu auf, zur Wahl zu gehen und einer der demokratischen Parteien ihre Stimme zu geben", sagt Sebastian Freese, 1. Bundesvorsitzender der SoVD-Jugend.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 29. Januar 2019 geurteilt, dass es sich bei der bisherigen Regelung um eine verfassungswidrige Diskriminierung von Menschen mit Behinderung handelt. Daraufhin hat der Bundestag im Mai 2019 ein Wahlrecht für alle beschlossen.
Wähler*innen, die noch ein wenig Entscheidungshilfe benötigen, finden unter www.sovd.de/bundestagswahl die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des SoVD, Video-Interviews des SoVD-Präsidenten mit Vertreter*innen der Parteien und die Wahlhilfebroschüre in Leichter Sprache.
Pressekontakt:
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de
Twitter: @sovd_bund
Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell
"Nicht über uns ohne uns". Diese Forderung zahlreicher Behindertenverbände wird bei der diesjährigen Bundestagswahl für rund 85.000 Deutsche mit rechtlicher Betreuung ein Stück weit Realität. Sie alle dürfen nämlich am 26. September erstmals selber wählen. "Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019 und dem Beschluss des Bundestages im Mai 2019 haben wir in Sachen Inklusion und mehr Selbstbestimmtheit einen riesigen Schritt nach vorne getan. Das Recht zu Wählen ist ein ganz besonderes in einer Demokratie, von dem wirklich jede und jeder Gebrauch machen sollte. Es geht darum, mitzubestimmen, welche Weichen für die Zukunft gestellt werden. Es geht dabei, um jede und jeden einzelnen von uns, unsere Bedürfnisse und Wünsche. Deshalb rufen wir als SoVD insbesondere diejenigen, die bisher von diesem Recht ausgeschlossen waren, dazu auf, zur Wahl zu gehen und einer der demokratischen Parteien ihre Stimme zu geben", sagt Sebastian Freese, 1. Bundesvorsitzender der SoVD-Jugend.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 29. Januar 2019 geurteilt, dass es sich bei der bisherigen Regelung um eine verfassungswidrige Diskriminierung von Menschen mit Behinderung handelt. Daraufhin hat der Bundestag im Mai 2019 ein Wahlrecht für alle beschlossen.
Wähler*innen, die noch ein wenig Entscheidungshilfe benötigen, finden unter www.sovd.de/bundestagswahl die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des SoVD, Video-Interviews des SoVD-Präsidenten mit Vertreter*innen der Parteien und die Wahlhilfebroschüre in Leichter Sprache.
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Schlagwörter
Arbeit , Behinderte , Verbände , Frauen , Innenpolitik , Rente , Soziales , Rechtsprechung , Gesundheit ,
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