14.08.2019 01:00 | Neue Osnabrücker Zeitung | Presseschau
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NOZ: Parkinson durch Pestizide: Linke fordert Anerkennung als Berufskrankheit für Bauern
Osnabrück (ots) - Regierung erwartet keine schnelle Entscheidung /
Forscherin: Kontakt mit Pestiziden als Auslöser
Osnabrück. In Frankreich ist Parkinson als Berufskrankheit bei
Landwirten, Winzern und Gärtnern bereits anerkannt, in Deutschland
wird die entsprechende Prüfung noch einige Jahre dauern. Das hat die
Bundesregierung jetzt auf Anfrage der Linkspartei mitgeteilt,
berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung". Linken-Agrarexpertin
Kirsten Tackmann dauert das zu lange. Sie sagte dem Blatt: "Die Linke
fordert nicht nur einen Abschluss des Prüfvorgangs innerhalb eines
Jahres, sondern endlich auch die längst überfällige Anerkennung als
Berufskrankheit." Es sei zynisch, Betroffenen weiter Hilfe zu
verweigern, so Tackmann.
Im Juni hatte der zuständige Ärztliche Sachverständigenbeirat der
Bundesregierung in einem ersten Schritt die "generelle Geeignetheit"
von Parkinson als Berufskrankheit bei Agrarberufen festgestellt.
Jetzt soll in einem zweiten Schritt wissenschaftlich ergründet
werden, ob Berufsvertreter aufgrund ihres Umgangs mit Pestiziden ein
"erheblich höheres Erkrankungsrisiko gegenüber der
Allgemeinbevölkerung aufweisen", schreibt das
Bundesarbeitsministerium. Es sei von einem "mehrjährigen
Beratungszeitraum auszugehen". Frankreich hat die entsprechende
Anerkennung bereits 2012 per Dekret vollzogen. Die Bearbeitungszeiten
in Deutschland seien "inakzeptabel lang", kritisierte Tackmann.
Studien hatten in den vergangenen Jahren einen Zusammenhang
zwischen Parkinson und Pestiziden erkannt, die im Agrarsektor
verwendet werden oder worden sind. Beate Ritz, Professorin für
Epidemiologie an der Universität Kalifornien, sagte der "NOZ": "Es
gibt reichlich Hinweise darauf in der Forschung. Das ist meiner
Meinung nach unstrittig." Parkinson müsse als Berufskrankheit im
Agrarsektor anerkannt werden, so ihre Schlussfolgerung. Bei einer
entsprechenden Anerkennung haben Betroffene Anrecht auf Leistungen
aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das können beispielsweise
Reha-Kosten oder Rentenzahlungen sein.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Forscherin: Kontakt mit Pestiziden als Auslöser
Osnabrück. In Frankreich ist Parkinson als Berufskrankheit bei
Landwirten, Winzern und Gärtnern bereits anerkannt, in Deutschland
wird die entsprechende Prüfung noch einige Jahre dauern. Das hat die
Bundesregierung jetzt auf Anfrage der Linkspartei mitgeteilt,
berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung". Linken-Agrarexpertin
Kirsten Tackmann dauert das zu lange. Sie sagte dem Blatt: "Die Linke
fordert nicht nur einen Abschluss des Prüfvorgangs innerhalb eines
Jahres, sondern endlich auch die längst überfällige Anerkennung als
Berufskrankheit." Es sei zynisch, Betroffenen weiter Hilfe zu
verweigern, so Tackmann.
Im Juni hatte der zuständige Ärztliche Sachverständigenbeirat der
Bundesregierung in einem ersten Schritt die "generelle Geeignetheit"
von Parkinson als Berufskrankheit bei Agrarberufen festgestellt.
Jetzt soll in einem zweiten Schritt wissenschaftlich ergründet
werden, ob Berufsvertreter aufgrund ihres Umgangs mit Pestiziden ein
"erheblich höheres Erkrankungsrisiko gegenüber der
Allgemeinbevölkerung aufweisen", schreibt das
Bundesarbeitsministerium. Es sei von einem "mehrjährigen
Beratungszeitraum auszugehen". Frankreich hat die entsprechende
Anerkennung bereits 2012 per Dekret vollzogen. Die Bearbeitungszeiten
in Deutschland seien "inakzeptabel lang", kritisierte Tackmann.
Studien hatten in den vergangenen Jahren einen Zusammenhang
zwischen Parkinson und Pestiziden erkannt, die im Agrarsektor
verwendet werden oder worden sind. Beate Ritz, Professorin für
Epidemiologie an der Universität Kalifornien, sagte der "NOZ": "Es
gibt reichlich Hinweise darauf in der Forschung. Das ist meiner
Meinung nach unstrittig." Parkinson müsse als Berufskrankheit im
Agrarsektor anerkannt werden, so ihre Schlussfolgerung. Bei einer
entsprechenden Anerkennung haben Betroffene Anrecht auf Leistungen
aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das können beispielsweise
Reha-Kosten oder Rentenzahlungen sein.
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