13.09.2019 17:19 | neues deutschland | Presseschau
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neues deutschland: Kommentar zur Entschädigung für Ghettoarbeiter
Berlin (ots) - Die Entschädigung der Opfer des Faschismus in der
Bundesrepublik ist eine endlose, blamable Geschichte der
Verweigerung. Dazu zählt auch die Entschädigung jener Menschen, die
in den Ghettos der Nazis arbeiteten. Millionen Juden, Sinti und Roma
fristeten dort ihr Dasein, Hunderttausende schufteten als billigste
Arbeitskräfte. Die bürokratische Unterscheidung, wo der Zwang zur
Arbeit begann, ist gegenüber diesen Menschen zynisch. Jahrzehnte
dauerte es jedoch, bis die Bundesrepublik wenigstens Rentenansprüche
akzeptierte. Mit Einschränkung: Nur »freiwillige« und »entlohnte«
Arbeit berechtigt zur Rente. Erst 1997 wurde gerichtlich
festgestellt, dass auch im Ghetto freiwillige Arbeit denkbar ist.
90 000 Menschen waren es noch, die danach eine Rente
beantragten. 90 Prozent wurden abgelehnt. Denn weitere Bedingungen
blieben. Das Mindestalter etwa. Kinder hätten keine Ansprüche; ihnen
sei kein Verdienst entgangen, wenn sie doch in ihrem Alter eigentlich
hätten zur Schule gehen sollen. Eine Sonderregelung sorgte
schließlich 2017 dafür, dass von Rentenzahlungen Ausgeschlossene eine
einmalige Zahlung von 1500 Euro erhalten können. Nicht einmal 1500
Menschen haben noch diese Entschädigung beantragt - allesamt
Menschen, die damals Kinder waren. 859 Bewilligungen, 347 Ablehnungen
sind bisher erteilt. 805 der Entschädigten sind Juden, nur 54 Sinti
und Roma - wohl deshalb, weil Arbeit in den einstigen
»Zigeunerlagern« nicht anerkannt wird. Der Staat praktiziert hier
eine erinnerungspolitische Schwarze Null. Sie zeigt sich im Gebot der
Verweigerung, der Verzögerung. Und des Verschweigens: Wer weiß, wie
viele Berechtigte nichts wissen vom »Rentenersatzzuschlag«.
Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion
Telefon: 030/2978-1722
Original-Content von: neues deutschland, übermittelt durch news aktuell
Bundesrepublik ist eine endlose, blamable Geschichte der
Verweigerung. Dazu zählt auch die Entschädigung jener Menschen, die
in den Ghettos der Nazis arbeiteten. Millionen Juden, Sinti und Roma
fristeten dort ihr Dasein, Hunderttausende schufteten als billigste
Arbeitskräfte. Die bürokratische Unterscheidung, wo der Zwang zur
Arbeit begann, ist gegenüber diesen Menschen zynisch. Jahrzehnte
dauerte es jedoch, bis die Bundesrepublik wenigstens Rentenansprüche
akzeptierte. Mit Einschränkung: Nur »freiwillige« und »entlohnte«
Arbeit berechtigt zur Rente. Erst 1997 wurde gerichtlich
festgestellt, dass auch im Ghetto freiwillige Arbeit denkbar ist.
90 000 Menschen waren es noch, die danach eine Rente
beantragten. 90 Prozent wurden abgelehnt. Denn weitere Bedingungen
blieben. Das Mindestalter etwa. Kinder hätten keine Ansprüche; ihnen
sei kein Verdienst entgangen, wenn sie doch in ihrem Alter eigentlich
hätten zur Schule gehen sollen. Eine Sonderregelung sorgte
schließlich 2017 dafür, dass von Rentenzahlungen Ausgeschlossene eine
einmalige Zahlung von 1500 Euro erhalten können. Nicht einmal 1500
Menschen haben noch diese Entschädigung beantragt - allesamt
Menschen, die damals Kinder waren. 859 Bewilligungen, 347 Ablehnungen
sind bisher erteilt. 805 der Entschädigten sind Juden, nur 54 Sinti
und Roma - wohl deshalb, weil Arbeit in den einstigen
»Zigeunerlagern« nicht anerkannt wird. Der Staat praktiziert hier
eine erinnerungspolitische Schwarze Null. Sie zeigt sich im Gebot der
Verweigerung, der Verzögerung. Und des Verschweigens: Wer weiß, wie
viele Berechtigte nichts wissen vom »Rentenersatzzuschlag«.
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