16.12.2019 09:04 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik
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Tillmann: Gute Nachrichten für die Tourismusbranche
Berlin (ots) - Reiseunternehmen werden bei der Anmietung von Hotelzimmern nicht
mehr mit der Gewerbesteuer belastet
Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteil vom 25. Juli 2019 entschieden, dass
Zahlungen eines Reiseveranstalters im Rahmen der Organisation von Pauschalreisen
für die Anmietung von Hotelzimmern dem Gewerbesteuergesetz unterliegen. Nunmehr
hat die Finanzverwaltung angekündigt, dieses Urteil im Bundessteuerblatt zu
veröffentlichen. Hierzu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann:
"Es ist zu begrüßen, dass die langerwartete Entlastung für die Reiseunternehmen
auch in der Praxis umgesetzt wird. Durch die allgemeine Anwendung des Urteils
durch die Finanzverwaltung werden Reiseunternehmen nicht mehr mit der
Gewerbesteuer bei der Anmietung von Hotelzimmern belastet.
Wir haben uns von Anfang an dafür stark gemacht, dass die Anmietungen von
Hotelzimmern durch Reiseveranstalter nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Diese
extensive Auslegung des Hinzurechnungstatbestands durch die Finanzverwaltung war
nicht Wille des Gesetzgebers. Wir verbinden mit der Veröffentlichung auch die
Forderung, dass diese Grundsätze in allen offenen Fällen angewandt werden und
somit endlich Rechtssicherheit bei diesem seit Jahren strittigen Thema
geschaffen wird."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7846/4469818
OTS: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
mehr mit der Gewerbesteuer belastet
Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteil vom 25. Juli 2019 entschieden, dass
Zahlungen eines Reiseveranstalters im Rahmen der Organisation von Pauschalreisen
für die Anmietung von Hotelzimmern dem Gewerbesteuergesetz unterliegen. Nunmehr
hat die Finanzverwaltung angekündigt, dieses Urteil im Bundessteuerblatt zu
veröffentlichen. Hierzu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann:
"Es ist zu begrüßen, dass die langerwartete Entlastung für die Reiseunternehmen
auch in der Praxis umgesetzt wird. Durch die allgemeine Anwendung des Urteils
durch die Finanzverwaltung werden Reiseunternehmen nicht mehr mit der
Gewerbesteuer bei der Anmietung von Hotelzimmern belastet.
Wir haben uns von Anfang an dafür stark gemacht, dass die Anmietungen von
Hotelzimmern durch Reiseveranstalter nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Diese
extensive Auslegung des Hinzurechnungstatbestands durch die Finanzverwaltung war
nicht Wille des Gesetzgebers. Wir verbinden mit der Veröffentlichung auch die
Forderung, dass diese Grundsätze in allen offenen Fällen angewandt werden und
somit endlich Rechtssicherheit bei diesem seit Jahren strittigen Thema
geschaffen wird."
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