24.04.2024 14:23 | Europäisches Parlament | Politik
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Parlament nimmt Richtlinie über Plattformarbeit an (VIDEO)
Straßburg (ots) -
- Neue Regeln zur Korrektur von Scheinselbstständigkeit
- Plattformbeschäftigte können nicht auf Grundlage einer Entscheidung eines Algorithmus entlassen werden
- Plattformen dürfen bestimmte Arten von personenbezogenen Daten nicht verarbeiten
Das Video zum Thema finden Sie im Newsroom des Europäischen Parlaments unter https://www.presseportal.de/nr/106967
Am Mittwoch haben die Abgeordneten neue Regeln zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten angenommen.
Die neuen Regeln, auf die sich das Parlament und der Rat im Februar geeinigt (https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240205IPR17417/provisional-deal-on-first-eu-wide-rules-for-platform-workers) hatten und die mit 554 Ja-Stimmen, 56 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen wurden, sollen sicherstellen, dass der Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten korrekt eingestuft wird und Scheinselbstständigkeit wirksam bekämpft wird. Zudem regulieren sie erstmals in der EU den Einsatz von Algorithmen am Arbeitsplatz.
Beschäftigungsstatus
Das Gesetz führt eine Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses (im Gegensatz zur Selbstständigkeit) ein, die ausgelöst wird, wenn Tatsachen auf eine Kontrolle und Steuerung hindeuten, der in den Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften und Tarifverträgen und unter Berücksichtigung der EU-Rechtsprechung. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Länder, auf nationaler Ebene eine widerlegbare gesetzliche Beschäftigungsvermutung einzuführen, um das Machtungleichgewicht zwischen einer Plattformarbeit leistenden Person und der digitalen Arbeitsplattform zu korrigieren. Die Beweislast liegt bei der Plattform, d. h. sie muss beweisen, dass kein Arbeitsverhältnis besteht.
Neue Regeln für das algorithmische Management
Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass eine Person, die auf einer Plattform arbeitet, nicht aufgrund einer Entscheidung entlassen werden darf, die ein Algorithmus oder ein automatisiertes Entscheidungssystem getroffen hat: Die Plattformen müssen sicherstellen, dass wichtige Entscheidungen, die sich direkt auf die Beschäftigten der Plattform auswirken, von Menschen überwacht werden.
Transparenz und Datenschutz
Mit der Richtlinie werden Regeln eingeführt, die die Daten von Plattformarbeitern besser schützen. Digitalen Arbeitsplattformen wird die Verarbeitung bestimmter Arten personenbezogener Daten untersagt, wie z. B. Daten über den emotionalen oder psychischen Zustand einer Person und persönliche Überzeugungen.
Zitat
Berichterstatterin Elisabetta Gualmini (https://www.europarl.europa.eu/meps/de/197618/ELISABETTA_GUALMINI/home) (S&D, IT), sagte "Mit dieser Richtlinie erhalten bis zu 40 Millionen Plattformbeschäftigte in der EU Zugang zu fairen Arbeitsbedingungen. Diese historische Vereinbarung wird ihnen Würde, Schutz und Rechte verleihen. Sie korrigiert Scheinselbstständigkeit, verhindert unlauteren Wettbewerb, schützt echte Selbstständigkeit und führt bahnbrechende Regeln für das algorithmische Management ein. Dies wird ein echter globaler Maßstab sein. Ich bin stolz darauf, das sagen zu können: Europa schützt seine Arbeitskräfte, sein Sozialmodell und seine Wirtschaft."
Nächste Schritte
Der vereinbarte Text muss nun auch vom Rat förmlich angenommen werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften zu übernehmen.
Hintergrund
Eine Analyse der Europäischen Kommission (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A52021SC0397) aus dem Jahr 2021 ergab, dass mehr als 500 digitale Arbeitsplattformen aktiv sind und der Sektor mehr als 28 Millionen Menschen beschäftigt - eine Zahl, die bis 2025 voraussichtlich 43 Millionen erreichen wird. Digitale Arbeitsplattformen sind in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen vertreten, sei es "vor Ort", wie bei Fahrdiensten und Essenslieferungen, oder online mit Dienstleistungen wie Datenverschlüsselung und Übersetzung.
Während die meisten Plattformbeschäftigten formell selbständig sind, könnten etwa 5,5 Millionen Menschen fälschlicherweise als Selbständige eingestuft werden.
Mit der Verabschiedung dieser Gesetzgebung reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an integrative Arbeitsmärkte und digitale Innovationen zur Stärkung der sozialen und nachhaltigen Wirtschaft, wie sie in den Vorschlägen 13, 13(5) und 35(1)(3) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen.
Weitere Informationen
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (https://www.europarl.europa.eu/committees/de/empl/home.html)
Der verabschiedete Text wird hier verfügbar sein (unter folgendem Datum: 24.04.2024) (https://www.europarl.europa.eu/plenary/de/texts-adopted.html)
Pressemitteilung nach der vorläufigen Einigung (08.02.2024, auf Englisch) (https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240205IPR17417/provisional-deal-on-first-eu-wide-rules-for-platform-workers)
Merkblatt zu den Verfahrensschritten (https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2021/0414(COD)&l=en)
EP-Hintergrundinformationen - "Improving the working conditions of platform workers" (auf Englisch) (https://ots.de/gsVjYu)
EP-Hintergrundinformationen - "Digital platform workers: EU rules one step closer" (auf Englisch) (https://ots.de/xVBjmd)
Neue Regeln zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern © Adobe Stock/oneinchpunchl (https://ots.de/pRGVFy)
Das Video zum Thema finden Sie im Newsroom des Europäischen Parlaments unter https://www.presseportal.de/nr/106967
Nutzungsrechte: Honorarfreie Verwendung im Kontext der redaktionellen Berichterstattung. Bearbeitung, Umschnitt und Verwendung von Auszügen nur nach Genehmigung.
Pressekontakt:
Thilo KUNZEMANN
Pressereferent in Deutschland
(+49) 30 2280 1030
(+49) 171 388 4775
thilo.kunzemann@europarl.europa.eu
presse-berlin@europarl.europa.eu
Original-Content von: Europäisches Parlament, übermittelt durch news aktuell
- Neue Regeln zur Korrektur von Scheinselbstständigkeit
- Plattformbeschäftigte können nicht auf Grundlage einer Entscheidung eines Algorithmus entlassen werden
- Plattformen dürfen bestimmte Arten von personenbezogenen Daten nicht verarbeiten
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Am Mittwoch haben die Abgeordneten neue Regeln zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten angenommen.
Die neuen Regeln, auf die sich das Parlament und der Rat im Februar geeinigt (https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240205IPR17417/provisional-deal-on-first-eu-wide-rules-for-platform-workers) hatten und die mit 554 Ja-Stimmen, 56 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen wurden, sollen sicherstellen, dass der Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten korrekt eingestuft wird und Scheinselbstständigkeit wirksam bekämpft wird. Zudem regulieren sie erstmals in der EU den Einsatz von Algorithmen am Arbeitsplatz.
Beschäftigungsstatus
Das Gesetz führt eine Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses (im Gegensatz zur Selbstständigkeit) ein, die ausgelöst wird, wenn Tatsachen auf eine Kontrolle und Steuerung hindeuten, der in den Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften und Tarifverträgen und unter Berücksichtigung der EU-Rechtsprechung. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Länder, auf nationaler Ebene eine widerlegbare gesetzliche Beschäftigungsvermutung einzuführen, um das Machtungleichgewicht zwischen einer Plattformarbeit leistenden Person und der digitalen Arbeitsplattform zu korrigieren. Die Beweislast liegt bei der Plattform, d. h. sie muss beweisen, dass kein Arbeitsverhältnis besteht.
Neue Regeln für das algorithmische Management
Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass eine Person, die auf einer Plattform arbeitet, nicht aufgrund einer Entscheidung entlassen werden darf, die ein Algorithmus oder ein automatisiertes Entscheidungssystem getroffen hat: Die Plattformen müssen sicherstellen, dass wichtige Entscheidungen, die sich direkt auf die Beschäftigten der Plattform auswirken, von Menschen überwacht werden.
Transparenz und Datenschutz
Mit der Richtlinie werden Regeln eingeführt, die die Daten von Plattformarbeitern besser schützen. Digitalen Arbeitsplattformen wird die Verarbeitung bestimmter Arten personenbezogener Daten untersagt, wie z. B. Daten über den emotionalen oder psychischen Zustand einer Person und persönliche Überzeugungen.
Zitat
Berichterstatterin Elisabetta Gualmini (https://www.europarl.europa.eu/meps/de/197618/ELISABETTA_GUALMINI/home) (S&D, IT), sagte "Mit dieser Richtlinie erhalten bis zu 40 Millionen Plattformbeschäftigte in der EU Zugang zu fairen Arbeitsbedingungen. Diese historische Vereinbarung wird ihnen Würde, Schutz und Rechte verleihen. Sie korrigiert Scheinselbstständigkeit, verhindert unlauteren Wettbewerb, schützt echte Selbstständigkeit und führt bahnbrechende Regeln für das algorithmische Management ein. Dies wird ein echter globaler Maßstab sein. Ich bin stolz darauf, das sagen zu können: Europa schützt seine Arbeitskräfte, sein Sozialmodell und seine Wirtschaft."
Nächste Schritte
Der vereinbarte Text muss nun auch vom Rat förmlich angenommen werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften zu übernehmen.
Hintergrund
Eine Analyse der Europäischen Kommission (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A52021SC0397) aus dem Jahr 2021 ergab, dass mehr als 500 digitale Arbeitsplattformen aktiv sind und der Sektor mehr als 28 Millionen Menschen beschäftigt - eine Zahl, die bis 2025 voraussichtlich 43 Millionen erreichen wird. Digitale Arbeitsplattformen sind in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen vertreten, sei es "vor Ort", wie bei Fahrdiensten und Essenslieferungen, oder online mit Dienstleistungen wie Datenverschlüsselung und Übersetzung.
Während die meisten Plattformbeschäftigten formell selbständig sind, könnten etwa 5,5 Millionen Menschen fälschlicherweise als Selbständige eingestuft werden.
Mit der Verabschiedung dieser Gesetzgebung reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an integrative Arbeitsmärkte und digitale Innovationen zur Stärkung der sozialen und nachhaltigen Wirtschaft, wie sie in den Vorschlägen 13, 13(5) und 35(1)(3) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen.
Weitere Informationen
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (https://www.europarl.europa.eu/committees/de/empl/home.html)
Der verabschiedete Text wird hier verfügbar sein (unter folgendem Datum: 24.04.2024) (https://www.europarl.europa.eu/plenary/de/texts-adopted.html)
Pressemitteilung nach der vorläufigen Einigung (08.02.2024, auf Englisch) (https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240205IPR17417/provisional-deal-on-first-eu-wide-rules-for-platform-workers)
Merkblatt zu den Verfahrensschritten (https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2021/0414(COD)&l=en)
EP-Hintergrundinformationen - "Improving the working conditions of platform workers" (auf Englisch) (https://ots.de/gsVjYu)
EP-Hintergrundinformationen - "Digital platform workers: EU rules one step closer" (auf Englisch) (https://ots.de/xVBjmd)
Neue Regeln zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern © Adobe Stock/oneinchpunchl (https://ots.de/pRGVFy)
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Nutzungsrechte: Honorarfreie Verwendung im Kontext der redaktionellen Berichterstattung. Bearbeitung, Umschnitt und Verwendung von Auszügen nur nach Genehmigung.
Pressekontakt:
Thilo KUNZEMANN
Pressereferent in Deutschland
(+49) 30 2280 1030
(+49) 171 388 4775
thilo.kunzemann@europarl.europa.eu
presse-berlin@europarl.europa.eu
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