27.07.2023 08:50 | THINKTANK Industrielle Ressourcenstrategien | Politik
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Kunststoff-Wirtschaft: Faire Chancen für chemisches Recycling
Stuttgart (ots) -
Akteure der gesamten Wertschöpfungskette wenden sich gemeinsam an die Politik. Organisiert im Unternehmerforum chemisches Recycling (UFCR) legen sie Vorschläge in neun Handlungsfelder vor.
Produktstatus für Erzeugnisse des chemischen Recyclings, Einführung von Rezyklat-Einsatzquoten, Anerkennung von Massenbilanzen - dies sind drei der zentralen politischen Handlungsfelder, die die Mitglieder des UFCR identifiziert haben. In dem jetzt vorgelegten Papier "Handlungsfelder der Politik für die Rohstoffwende und die Transformation zu einer zirkulären Wirtschaft mittels chemischen Recyclings in Deutschland" präsentieren die Unternehmen - von Kunststoffherstellern über -Verarbeiter bis zu -Recyclern - neun Bereiche, in denen der Gesetzgeber die Weichen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft bei Kunststoffen stellen muss.
Organisiert und moderiert wird das UFCR durch den Thinktank Industrielle Ressourcenstrategien. "Mit dem gegenwärtigen gesetzlichen Rahmen lässt sich in Deutschland chemisches Recycling im industriellen Maßstab nicht wirklich wirtschaftlich und rechtssicher realisieren. Da das Ziel, weniger fossil produzierte Kunststoffe einzusetzen, von Bundesregierung und Wirtschaft klar formuliert ist, besteht Handlungsbedarf", so Thinktank-Geschäftsführer und UFCR-Moderator Dr. Christian Kühne. "Ohne chemisches Recycling wird es keine umfassende Kreislaufwirtschaft für Kunststoffabfälle geben."
Beispiel: Produktspezifische Rezyklat-Einsatzquoten
Verpflichtende Rezyklat-Einsatzquoten in Verpackungen und anderen Anwendungen beschleunigen die Transformation von fossilen hin zu zirkulären Rohstoffen. Wirklich ambitionierte Ziele der Rohstoffsubstitution lassen sich nur erreichen, wenn auch Sekundärrohstoffe aus dem chemischen Recycling, z. B. Pyrolyseöl, berücksichtigt werden. Hierzu sind Investitionen in die Sammel-, Sortier- und Recyclinginfrastruktur erforderlich sowie der gesicherte Zugang zu Abfällen, die nicht im mechanischen Recycling verarbeitet werden können.
Für den Endkonsumenten ist durch ein entsprechendes Label transparent über tatsächliche Rezyklatgehalte zu informieren. Zukünftige Produkt-Claims müssen eindeutig zwischen "Rezyklaten" (physisch nachweisbarer zirkulärer Inhalt) und "zugeordneten Rezyklaten", wie sie das massenbilanzierte chemische Recycling liefert, unterscheiden.
Beispiel: Verpackungsgesetz
Hier werden chemisch recycelte Kunststoffe bislang nicht für die bestehenden Recyclingquoten anerkannt. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, dies zu ändern. Das UFCR legt dazu nun einen Vorschlag auf den Tisch, der faire Bedingungen für das mechanische und chemische Recycling schafft: § 16 Absatz 2 des Verpackungsgesetzes soll dahingehend ergänzt werden, dass die dualen Systeme über die ersten 63 % der werkstofflichen Verwertungsquote für Kunststoffe hinaus die chemischen Recyclingverfahren einsetzen können, um eine höhere Recyclingquote zu erreichen.
Die Mitglieder des UFCR unterbreiten der Politik einen Vorschlag, wie ein attraktiver Rahmen sowie faire Bedingungen für das mechanische und das chemische Recycling aussehen können. So entstünde Rechtssicherheit für die Unternehmen, damit Investitionen in nachhaltige Technologien in Deutschland attraktiv sind. Dies wäre auch ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Chemie- und Industriestandortes Deutschland.
Die Vorschläge für neun Handlungsfelder:
1. Abfallhierarchiestufe 3 für das chemische Recycling
2. Ende der Abfalleigenschaft durch REACH-Registrierung
3. Nutzung spezifischer und flexibler Massenbilanzen-Verfahren
4. Anpassung des § 16 Absatz 2 VerpackG
5. Produktspezifische Rezyklat-Einsatzquoten
6. Investitionen und Lenkungswirkung - weg von der Verbrennung hin zum Recycling
7. Sortierung haushaltsnaher Siedlungsabfälle
8. Konsequenter Vollzug des KrWG und der GewAbfV
9. Etablierung einer einheitlichen und unabhängigen Stelle und Datenerfassung aller Abfälle und Recyclingverfahren sowie von Zertifikaten
Das Papier des UFCR steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung (PDF): https://ots.de/jD6b0z.
Pressekontakt:
THINKTANK Industrielle Ressourcenstrategien
Dr. Christian Kühne
angesiedelt Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
c/o UBW Service GmbH
Türlenstrasse 2
70191 Stuttgart
christian.kuehne@thinktank-irs.de
https://www.thinktank-irs.de/
Original-Content von: THINKTANK Industrielle Ressourcenstrategien, übermittelt durch news aktuell
Akteure der gesamten Wertschöpfungskette wenden sich gemeinsam an die Politik. Organisiert im Unternehmerforum chemisches Recycling (UFCR) legen sie Vorschläge in neun Handlungsfelder vor.
Produktstatus für Erzeugnisse des chemischen Recyclings, Einführung von Rezyklat-Einsatzquoten, Anerkennung von Massenbilanzen - dies sind drei der zentralen politischen Handlungsfelder, die die Mitglieder des UFCR identifiziert haben. In dem jetzt vorgelegten Papier "Handlungsfelder der Politik für die Rohstoffwende und die Transformation zu einer zirkulären Wirtschaft mittels chemischen Recyclings in Deutschland" präsentieren die Unternehmen - von Kunststoffherstellern über -Verarbeiter bis zu -Recyclern - neun Bereiche, in denen der Gesetzgeber die Weichen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft bei Kunststoffen stellen muss.
Organisiert und moderiert wird das UFCR durch den Thinktank Industrielle Ressourcenstrategien. "Mit dem gegenwärtigen gesetzlichen Rahmen lässt sich in Deutschland chemisches Recycling im industriellen Maßstab nicht wirklich wirtschaftlich und rechtssicher realisieren. Da das Ziel, weniger fossil produzierte Kunststoffe einzusetzen, von Bundesregierung und Wirtschaft klar formuliert ist, besteht Handlungsbedarf", so Thinktank-Geschäftsführer und UFCR-Moderator Dr. Christian Kühne. "Ohne chemisches Recycling wird es keine umfassende Kreislaufwirtschaft für Kunststoffabfälle geben."
Beispiel: Produktspezifische Rezyklat-Einsatzquoten
Verpflichtende Rezyklat-Einsatzquoten in Verpackungen und anderen Anwendungen beschleunigen die Transformation von fossilen hin zu zirkulären Rohstoffen. Wirklich ambitionierte Ziele der Rohstoffsubstitution lassen sich nur erreichen, wenn auch Sekundärrohstoffe aus dem chemischen Recycling, z. B. Pyrolyseöl, berücksichtigt werden. Hierzu sind Investitionen in die Sammel-, Sortier- und Recyclinginfrastruktur erforderlich sowie der gesicherte Zugang zu Abfällen, die nicht im mechanischen Recycling verarbeitet werden können.
Für den Endkonsumenten ist durch ein entsprechendes Label transparent über tatsächliche Rezyklatgehalte zu informieren. Zukünftige Produkt-Claims müssen eindeutig zwischen "Rezyklaten" (physisch nachweisbarer zirkulärer Inhalt) und "zugeordneten Rezyklaten", wie sie das massenbilanzierte chemische Recycling liefert, unterscheiden.
Beispiel: Verpackungsgesetz
Hier werden chemisch recycelte Kunststoffe bislang nicht für die bestehenden Recyclingquoten anerkannt. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, dies zu ändern. Das UFCR legt dazu nun einen Vorschlag auf den Tisch, der faire Bedingungen für das mechanische und chemische Recycling schafft: § 16 Absatz 2 des Verpackungsgesetzes soll dahingehend ergänzt werden, dass die dualen Systeme über die ersten 63 % der werkstofflichen Verwertungsquote für Kunststoffe hinaus die chemischen Recyclingverfahren einsetzen können, um eine höhere Recyclingquote zu erreichen.
Die Mitglieder des UFCR unterbreiten der Politik einen Vorschlag, wie ein attraktiver Rahmen sowie faire Bedingungen für das mechanische und das chemische Recycling aussehen können. So entstünde Rechtssicherheit für die Unternehmen, damit Investitionen in nachhaltige Technologien in Deutschland attraktiv sind. Dies wäre auch ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Chemie- und Industriestandortes Deutschland.
Die Vorschläge für neun Handlungsfelder:
1. Abfallhierarchiestufe 3 für das chemische Recycling
2. Ende der Abfalleigenschaft durch REACH-Registrierung
3. Nutzung spezifischer und flexibler Massenbilanzen-Verfahren
4. Anpassung des § 16 Absatz 2 VerpackG
5. Produktspezifische Rezyklat-Einsatzquoten
6. Investitionen und Lenkungswirkung - weg von der Verbrennung hin zum Recycling
7. Sortierung haushaltsnaher Siedlungsabfälle
8. Konsequenter Vollzug des KrWG und der GewAbfV
9. Etablierung einer einheitlichen und unabhängigen Stelle und Datenerfassung aller Abfälle und Recyclingverfahren sowie von Zertifikaten
Das Papier des UFCR steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung (PDF): https://ots.de/jD6b0z.
Pressekontakt:
THINKTANK Industrielle Ressourcenstrategien
Dr. Christian Kühne
angesiedelt Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
c/o UBW Service GmbH
Türlenstrasse 2
70191 Stuttgart
christian.kuehne@thinktank-irs.de
https://www.thinktank-irs.de/
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