31.08.2023 10:24 | Deutsches Institut für Menschenrechte | Politik
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Erster Bericht über die Datenlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland veröffentlicht
Berlin (ots) -
Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) hat heute den ersten Bericht über die Datenlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland veröffentlicht.
Die GREVIO-Gruppe des Europarats hat Deutschland in ihrem ersten Evaluationsbericht aus dem Jahr 2022 aufgefordert, Datenerhebungen anzupassen, zu ergänzen oder ganz neu einzuführen. GREVIO ist die unabhängige Expert*innengruppe, die für die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) durch die Vertragsparteien verantwortlich ist.
Mit dem Bericht der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt liegt nun erstmals eine deutschlandweite Bestandsaufnahme der aktuellen Datenlage im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt vor.
Die Berichterstattungsstelle hat in einem umfänglichen Verfahren die Datenlage auf Bundes- und Landesebene analysiert. Dabei wurden auch Datenbestände nichtstaatlicher Stellen erfasst. Der Bericht zeigt zudem auf, welche Schritte notwendig sind, um die Daten für ein kontinuierliches menschenrechtsbasiertes Monitoring nutzbar zu machen.
"Um geschlechtsspezifische Gewalt effizient bekämpfen zu können, braucht die Politik belastbare und evidenzbasierte Daten. Nur anhand von Statistiken können wir beobachten, wie sich die Anzahl der von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen über längere Zeiträume entwickelt. Ein realistisches Bild der Wirkungen politischer Maßnahmen im Kampf gegen die Gewalt wie beispielsweise die Einrichtung von Frauenhäusern lässt sich nur mittels einer belastbaren Datengrundlage zeichnen. In Deutschland liegen bereits umfangreich Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt vor - bislang sind diese allerdings nur begrenzt nutzbar, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erfassen", erklärt Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung des Berichts.
Begrüßenswert sind u.a. die umfangreichen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie die Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zur Politisch motivierten Kriminalität, die Aussagen zu Zahlen der Betroffenen und der Tatverdächtigen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt erlauben. Damit erfüllt Deutschland teilweise die sich aus Artikel 11 der Istanbul-Konvention festgehaltenen Verpflichtungen.
Der Bericht stellt aber auch zentrale Lücken bei der Verfügbarkeit von Daten fest, so zu Sorge- und Umgangsrecht und häuslicher Gewalt, Strafverfolgung von Tatverdächtigen, Entschädigung von Betroffenen sowie digitaler Gewalt und Femiziden. Zudem weist die Prüfung der Datenbestände darauf hin, dass Daten sich teilweise nicht nach vulnerablen, von Diskriminierung betroffenen Gruppen wie beispielsweise Menschen mit Behinderungen aufschlüsseln lassen. Dies ist jedoch aus menschenrechtlicher Perspektive notwendig, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention auch für diese Gruppen zu erfassen. Über die Bundesländer hinweg unterscheiden sich die Daten teilweise hinsichtlich der verwendeten Definitionen oder der Abfragen, sodass sie nicht ohne weiteres verglichen werden können.
Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt empfiehlt für die Weiterentwicklung der Datenerfassung:
- die Daten, die von Bund- und Ländern im Rahmen bestehender Berichtspflichten erhoben werden, in der Breite nutzbar zu machen,
- die Strukturen zur Koordinierung zu stärken, damit Daten bundesweit vergleichbar sind,
- der Verwaltung und Zivilgesellschaft nötige Ressourcen und erforderliches Know-how bereitzustellen,
- ergänzende Forschung, wie regelmäßig wiederkehrende Dunkelfeldstudien und Begleitforschung, zu fördern, um empirisch fundiertere Aussagen über Trends und Entwicklungen treffen zu können.
"Der Bericht über die Datenlage geschlechtsspezifischer Gewalt macht vorhandene Daten sichtbar und legt darüber hinaus Datenpotenziale frei. Nun gilt es, Daten zusammenzuführen und auszuwerten und die Potenziale für ein menschenrechtsbasiertes Monitoring nutzbar zu machen. Im kontinuierlichen Austausch mit den Datenhaltern will die Berichterstattungsstelle diese Aufgabe in den nächsten Jahren umsetzen", betont Tanriverdi.
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist von der Bundesregierung damit betraut worden, eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt einzurichten. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert die vierjährige Aufbauphase der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.
Die Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt) ist der bisher umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Die Istanbul-Konvention ist seit 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft.
WEITERE INFORMATIONEN
Bericht über die Datenlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland
https://ots.de/P7ghPy
Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland: Erste Bewertung durch die Expert*innengruppe GREVIO (2022)
https://ots.de/R7awcy
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt
https://ots.de/kPGg1s
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) hat heute den ersten Bericht über die Datenlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland veröffentlicht.
Die GREVIO-Gruppe des Europarats hat Deutschland in ihrem ersten Evaluationsbericht aus dem Jahr 2022 aufgefordert, Datenerhebungen anzupassen, zu ergänzen oder ganz neu einzuführen. GREVIO ist die unabhängige Expert*innengruppe, die für die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) durch die Vertragsparteien verantwortlich ist.
Mit dem Bericht der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt liegt nun erstmals eine deutschlandweite Bestandsaufnahme der aktuellen Datenlage im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt vor.
Die Berichterstattungsstelle hat in einem umfänglichen Verfahren die Datenlage auf Bundes- und Landesebene analysiert. Dabei wurden auch Datenbestände nichtstaatlicher Stellen erfasst. Der Bericht zeigt zudem auf, welche Schritte notwendig sind, um die Daten für ein kontinuierliches menschenrechtsbasiertes Monitoring nutzbar zu machen.
"Um geschlechtsspezifische Gewalt effizient bekämpfen zu können, braucht die Politik belastbare und evidenzbasierte Daten. Nur anhand von Statistiken können wir beobachten, wie sich die Anzahl der von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen über längere Zeiträume entwickelt. Ein realistisches Bild der Wirkungen politischer Maßnahmen im Kampf gegen die Gewalt wie beispielsweise die Einrichtung von Frauenhäusern lässt sich nur mittels einer belastbaren Datengrundlage zeichnen. In Deutschland liegen bereits umfangreich Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt vor - bislang sind diese allerdings nur begrenzt nutzbar, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erfassen", erklärt Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung des Berichts.
Begrüßenswert sind u.a. die umfangreichen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie die Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zur Politisch motivierten Kriminalität, die Aussagen zu Zahlen der Betroffenen und der Tatverdächtigen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt erlauben. Damit erfüllt Deutschland teilweise die sich aus Artikel 11 der Istanbul-Konvention festgehaltenen Verpflichtungen.
Der Bericht stellt aber auch zentrale Lücken bei der Verfügbarkeit von Daten fest, so zu Sorge- und Umgangsrecht und häuslicher Gewalt, Strafverfolgung von Tatverdächtigen, Entschädigung von Betroffenen sowie digitaler Gewalt und Femiziden. Zudem weist die Prüfung der Datenbestände darauf hin, dass Daten sich teilweise nicht nach vulnerablen, von Diskriminierung betroffenen Gruppen wie beispielsweise Menschen mit Behinderungen aufschlüsseln lassen. Dies ist jedoch aus menschenrechtlicher Perspektive notwendig, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention auch für diese Gruppen zu erfassen. Über die Bundesländer hinweg unterscheiden sich die Daten teilweise hinsichtlich der verwendeten Definitionen oder der Abfragen, sodass sie nicht ohne weiteres verglichen werden können.
Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt empfiehlt für die Weiterentwicklung der Datenerfassung:
- die Daten, die von Bund- und Ländern im Rahmen bestehender Berichtspflichten erhoben werden, in der Breite nutzbar zu machen,
- die Strukturen zur Koordinierung zu stärken, damit Daten bundesweit vergleichbar sind,
- der Verwaltung und Zivilgesellschaft nötige Ressourcen und erforderliches Know-how bereitzustellen,
- ergänzende Forschung, wie regelmäßig wiederkehrende Dunkelfeldstudien und Begleitforschung, zu fördern, um empirisch fundiertere Aussagen über Trends und Entwicklungen treffen zu können.
"Der Bericht über die Datenlage geschlechtsspezifischer Gewalt macht vorhandene Daten sichtbar und legt darüber hinaus Datenpotenziale frei. Nun gilt es, Daten zusammenzuführen und auszuwerten und die Potenziale für ein menschenrechtsbasiertes Monitoring nutzbar zu machen. Im kontinuierlichen Austausch mit den Datenhaltern will die Berichterstattungsstelle diese Aufgabe in den nächsten Jahren umsetzen", betont Tanriverdi.
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist von der Bundesregierung damit betraut worden, eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt einzurichten. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert die vierjährige Aufbauphase der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.
Die Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt) ist der bisher umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Die Istanbul-Konvention ist seit 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft.
WEITERE INFORMATIONEN
Bericht über die Datenlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland
https://ots.de/P7ghPy
Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland: Erste Bewertung durch die Expert*innengruppe GREVIO (2022)
https://ots.de/R7awcy
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt
https://ots.de/kPGg1s
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
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