25.07.2019 09:53 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Politik
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Deutsche Umwelthilfe kritisiert giftige Abgase aus motorbetriebenen Gartengeräten: Marktüberwachungsbehörden kommen ihren Kontrollpflichten nicht nach
Berlin (ots) - Nur eine "Grüne Karte" für Bayern und vier "Rote
Karten" für Sachsen-Anhalt, Saarland, Berlin und Bremen, elf
Bundesländer erhalten eine "Gelbe Karte" für unzureichende Kontrollen
- Deutsche Umwelthilfe präsentiert Länderranking zur trostlosen
Situation der Marktüberwachung handgeführter Maschinen durch die
zuständigen Behörden - DUH fordert endlich wirksame Abgaskontrollen
und Festsetzung abschreckender Geldstrafen bei Rechtsverstößen -
Regierungen in Bund und Ländern müssen sich auf Bußgeldkatalog und
Mindestanzahl für Vor-Ort-Kontrollen, Abgasmessungen und
einzuleitende Rechtsverfahren einigen
Bei der Marktüberwachung motorbetriebener Gartengeräte machen sich
die zuständigen Marktüberwachungsbehörden weiterhin einen schlanken
Fuß. Umfangreiche Kontrollen der auf dem Markt erhältlichen Geräte
sowie Sanktionen bei Verstößen finden noch immer ausschließlich in
einem Bundesland statt. Dies ist das Ergebnis der Länderabfrage 2018
zur Marktüberwachung handgeführter Maschinen der Deutschen
Umwelthilfe (DUH). Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband
kritisiert dieses fortdauernde Behördenversagen zu Lasten der
Gesundheit der Nutzer und fordert die zuständigen Stellen der Länder
auf, sowohl eine ausreichende Anzahl an Vor-Ort-Kontrollen
durchzuführen als auch stichprobenhaft die Abgas-Emissionen der
Geräte zu überprüfen und festgestellte Verstöße wirkungsvoll zu
sanktionieren und diese Informationen zu veröffentlichen.
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind für die
Überwachung der Abgas-Emissionen von Gartengeräten mit
Verbrennungsmotor wie zum Beispiel Motorkettensägen, Freischneider
oder Motorsensen zuständig. Sie sind dazu verpflichtet, Kontrollen
durchzuführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Umwelt- und
Gesundheitsregelungen sicherzustellen. Handgeführte Gartengeräte mit
kleinen Verbrennungsmotoren stoßen besonders hohe Mengen
gesundheitsschädlicher Abgase aus.
Seit 2013 kontrolliert die DUH eigenständig im Rahmen ihrer
Marktüberwachung als Verbraucherschutzorganisation Hersteller und
Händler dieser Geräte und befragt gleichzeitig die
Marktüberwachungsbehörden nach ihren Aktivitäten im Bereich der
Gartengeräte und bewertet diese mit "Roten, Gelben oder Grünen
Karten". In diesem Jahr vergab die DUH vier "Rote Karten", elf "Gelbe
Karten" sowie einzig eine "Grüne Karte" an den Freistaat Bayern.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Handgeführte
Gartengeräte mit Verbrennungsmotor stoßen grundsätzlich bereits viele
gesundheitlich schädliche Stoffe aus. Wenn aber nicht einmal die
laschen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, weil beispielsweise
Hersteller bis zu einem Drittel der Kraftstoffe unverbrannt zum
Kühlen des schlecht beschichteten Katalysators einsetzen, dann liegt
hier schon faktisch eine vorsätzliche schwere Körperverletzung vor.
Es ist unverständlich, warum weiterhin die Marktüberwachungsbehörden
in 15 Bundesländern wegschauen und nicht konsequent gegen solche
Betrugsgeräte vorgehen. Die ökologische Marktüberwachung ist das
wichtigste Instrument für einen fairen Wettbewerb sowie Umwelt-,
Gesundheits- und Klimaschutz. Die Wirksamkeit des Instruments hängt
von konsequenten Kontrollen und Sanktionen ab. Im Bereich der
Gartengeräte versagen die Behörden hier mit Ausnahme des Freistaats
Bayern fast auf ganzer Linie und das fortwährend. Es ist für uns
nicht akzeptabel, dass sich die Behörden auf Kosten der Verbraucher
einen schlanken Fuß machen und nicht genau überprüfen, ob die
Emissionen der Geräte im Einklang mit den Vorgaben stehen und so auch
einen Betrug am Kunden zulassen."
Bei der Länderabfrage für 2018 stellt die DUH erneut erhebliche
Defizite bei der Marktüberwachung handgeführter Maschinen fest. Nur
ein Land - Bayern - führt seit 2014 eine strukturierte und umfassende
Marktüberwachung mit stichprobenartigen Nachmessungen und
entsprechenden Sanktionierungen durch und erhält damit die "Grüne
Karte".
Trotz bestehendem Informationsanspruch haben sich die Bundesländer
Berlin und Bremen wiederholt nicht auf die DUH-Abfrage
zurückgemeldet. Neben Sachsen-Anhalt und dem Saarland erhalten diese
beiden Bundesländer daher die "Rote Karte". Die elf übrigen Länder
erhalten die "Gelbe Karte", da sie immerhin formale Prüfungen der
technischen Unterlagen durchführten.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Bewertung der
Marktüberwachungsbehörden der Länder nur unwesentlich verändert:
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern haben angegeben, in 2018 immerhin mit
Kontrollen der formalen Vorschriften begonnen zu haben und
verbesserten sich von der ursprünglich "Roten Karte" auf die "Gelbe
Karte".
Festgestellte Verstöße gegen die europaweit geltenden Vorschriften
werden von den Marktüberwachungsbehörden der Länder sehr
unterschiedlich behandelt. Die DUH hält daher einen bundesweit
verbindlichen Ordnungswidrigkeitenkatalog mit definierten Geldbußen
sowie klar definierten Vorgaben für weitere wirksame,
verhältnismäßige und abschreckende Sanktionierungsmaßnahmen in der zu
überarbeitenden 28. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) für
dringend nötig. Dazu Agnes Sauter, Leiterin des Bereichs ökologische
Marktüberwachung: "Während man in Thüringen ein Verkaufsverbot als
wirksame Maßnahme verhängt hat, werden Inverkehrbringer nicht
konformer Geräte in anderen Bundesländern lediglich dazu
aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Es kann nicht sein,
dass es in das Ermessen eines jeden Bundeslandes gestellt ist, welche
Sanktionen ergriffen werden. Das kann nicht im Sinne des Verbrauchers
und eines fairen Handels sein."
Hintergrund:
Seit 2012 kontrolliert die DUH stichprobenhaft die Abgasemissionen
mobiler handgeführter Maschinen und veröffentlicht seit 2013 die
Ergebnisse ihrer Abgasmessungen und leitete mehrere Rechtsverfahren
gegen Inverkehrbringer von Geräten mit zu hohen Schadstoff-Emissionen
ein. Gleichzeitig fordert die DUH seit 2013 das Tätigwerden der für
die Marktüberwachung zuständigen Landesbehörden.
Die letzte Untersuchung der DUH des realen Abgasverhaltens in 2018
zeigte bei 50 Prozent der getesteten Geräte eine zum Teil bis zu 760
prozentige Überschreitung der Grenzwerte für die Abgas-Emissionen.
Nutzer derartiger Geräte sind in großer Gesundheitsgefahr, an Krebs
im Rachen oder Atemtrakt zu erkranken oder sonstige bleibende
gesundheitliche Schäden zu erleiden.
Links: Länderranking zur Marktüberwachung 2018:
http://l.duh.de/p170725b
Ergebnisse und PM zu den Messergebnissen 2018:
http://ots.de/uljzwZ
Projektseite:
http://www.duh.de/projekte/abgase-handgefuehrter-maschinen/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Ökologische Marktüberwachung
07732 999511, 0175 5724833, sauter@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Karten" für Sachsen-Anhalt, Saarland, Berlin und Bremen, elf
Bundesländer erhalten eine "Gelbe Karte" für unzureichende Kontrollen
- Deutsche Umwelthilfe präsentiert Länderranking zur trostlosen
Situation der Marktüberwachung handgeführter Maschinen durch die
zuständigen Behörden - DUH fordert endlich wirksame Abgaskontrollen
und Festsetzung abschreckender Geldstrafen bei Rechtsverstößen -
Regierungen in Bund und Ländern müssen sich auf Bußgeldkatalog und
Mindestanzahl für Vor-Ort-Kontrollen, Abgasmessungen und
einzuleitende Rechtsverfahren einigen
Bei der Marktüberwachung motorbetriebener Gartengeräte machen sich
die zuständigen Marktüberwachungsbehörden weiterhin einen schlanken
Fuß. Umfangreiche Kontrollen der auf dem Markt erhältlichen Geräte
sowie Sanktionen bei Verstößen finden noch immer ausschließlich in
einem Bundesland statt. Dies ist das Ergebnis der Länderabfrage 2018
zur Marktüberwachung handgeführter Maschinen der Deutschen
Umwelthilfe (DUH). Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband
kritisiert dieses fortdauernde Behördenversagen zu Lasten der
Gesundheit der Nutzer und fordert die zuständigen Stellen der Länder
auf, sowohl eine ausreichende Anzahl an Vor-Ort-Kontrollen
durchzuführen als auch stichprobenhaft die Abgas-Emissionen der
Geräte zu überprüfen und festgestellte Verstöße wirkungsvoll zu
sanktionieren und diese Informationen zu veröffentlichen.
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind für die
Überwachung der Abgas-Emissionen von Gartengeräten mit
Verbrennungsmotor wie zum Beispiel Motorkettensägen, Freischneider
oder Motorsensen zuständig. Sie sind dazu verpflichtet, Kontrollen
durchzuführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Umwelt- und
Gesundheitsregelungen sicherzustellen. Handgeführte Gartengeräte mit
kleinen Verbrennungsmotoren stoßen besonders hohe Mengen
gesundheitsschädlicher Abgase aus.
Seit 2013 kontrolliert die DUH eigenständig im Rahmen ihrer
Marktüberwachung als Verbraucherschutzorganisation Hersteller und
Händler dieser Geräte und befragt gleichzeitig die
Marktüberwachungsbehörden nach ihren Aktivitäten im Bereich der
Gartengeräte und bewertet diese mit "Roten, Gelben oder Grünen
Karten". In diesem Jahr vergab die DUH vier "Rote Karten", elf "Gelbe
Karten" sowie einzig eine "Grüne Karte" an den Freistaat Bayern.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Handgeführte
Gartengeräte mit Verbrennungsmotor stoßen grundsätzlich bereits viele
gesundheitlich schädliche Stoffe aus. Wenn aber nicht einmal die
laschen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, weil beispielsweise
Hersteller bis zu einem Drittel der Kraftstoffe unverbrannt zum
Kühlen des schlecht beschichteten Katalysators einsetzen, dann liegt
hier schon faktisch eine vorsätzliche schwere Körperverletzung vor.
Es ist unverständlich, warum weiterhin die Marktüberwachungsbehörden
in 15 Bundesländern wegschauen und nicht konsequent gegen solche
Betrugsgeräte vorgehen. Die ökologische Marktüberwachung ist das
wichtigste Instrument für einen fairen Wettbewerb sowie Umwelt-,
Gesundheits- und Klimaschutz. Die Wirksamkeit des Instruments hängt
von konsequenten Kontrollen und Sanktionen ab. Im Bereich der
Gartengeräte versagen die Behörden hier mit Ausnahme des Freistaats
Bayern fast auf ganzer Linie und das fortwährend. Es ist für uns
nicht akzeptabel, dass sich die Behörden auf Kosten der Verbraucher
einen schlanken Fuß machen und nicht genau überprüfen, ob die
Emissionen der Geräte im Einklang mit den Vorgaben stehen und so auch
einen Betrug am Kunden zulassen."
Bei der Länderabfrage für 2018 stellt die DUH erneut erhebliche
Defizite bei der Marktüberwachung handgeführter Maschinen fest. Nur
ein Land - Bayern - führt seit 2014 eine strukturierte und umfassende
Marktüberwachung mit stichprobenartigen Nachmessungen und
entsprechenden Sanktionierungen durch und erhält damit die "Grüne
Karte".
Trotz bestehendem Informationsanspruch haben sich die Bundesländer
Berlin und Bremen wiederholt nicht auf die DUH-Abfrage
zurückgemeldet. Neben Sachsen-Anhalt und dem Saarland erhalten diese
beiden Bundesländer daher die "Rote Karte". Die elf übrigen Länder
erhalten die "Gelbe Karte", da sie immerhin formale Prüfungen der
technischen Unterlagen durchführten.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Bewertung der
Marktüberwachungsbehörden der Länder nur unwesentlich verändert:
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern haben angegeben, in 2018 immerhin mit
Kontrollen der formalen Vorschriften begonnen zu haben und
verbesserten sich von der ursprünglich "Roten Karte" auf die "Gelbe
Karte".
Festgestellte Verstöße gegen die europaweit geltenden Vorschriften
werden von den Marktüberwachungsbehörden der Länder sehr
unterschiedlich behandelt. Die DUH hält daher einen bundesweit
verbindlichen Ordnungswidrigkeitenkatalog mit definierten Geldbußen
sowie klar definierten Vorgaben für weitere wirksame,
verhältnismäßige und abschreckende Sanktionierungsmaßnahmen in der zu
überarbeitenden 28. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) für
dringend nötig. Dazu Agnes Sauter, Leiterin des Bereichs ökologische
Marktüberwachung: "Während man in Thüringen ein Verkaufsverbot als
wirksame Maßnahme verhängt hat, werden Inverkehrbringer nicht
konformer Geräte in anderen Bundesländern lediglich dazu
aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Es kann nicht sein,
dass es in das Ermessen eines jeden Bundeslandes gestellt ist, welche
Sanktionen ergriffen werden. Das kann nicht im Sinne des Verbrauchers
und eines fairen Handels sein."
Hintergrund:
Seit 2012 kontrolliert die DUH stichprobenhaft die Abgasemissionen
mobiler handgeführter Maschinen und veröffentlicht seit 2013 die
Ergebnisse ihrer Abgasmessungen und leitete mehrere Rechtsverfahren
gegen Inverkehrbringer von Geräten mit zu hohen Schadstoff-Emissionen
ein. Gleichzeitig fordert die DUH seit 2013 das Tätigwerden der für
die Marktüberwachung zuständigen Landesbehörden.
Die letzte Untersuchung der DUH des realen Abgasverhaltens in 2018
zeigte bei 50 Prozent der getesteten Geräte eine zum Teil bis zu 760
prozentige Überschreitung der Grenzwerte für die Abgas-Emissionen.
Nutzer derartiger Geräte sind in großer Gesundheitsgefahr, an Krebs
im Rachen oder Atemtrakt zu erkranken oder sonstige bleibende
gesundheitliche Schäden zu erleiden.
Links: Länderranking zur Marktüberwachung 2018:
http://l.duh.de/p170725b
Ergebnisse und PM zu den Messergebnissen 2018:
http://ots.de/uljzwZ
Projektseite:
http://www.duh.de/projekte/abgase-handgefuehrter-maschinen/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Ökologische Marktüberwachung
07732 999511, 0175 5724833, sauter@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
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