13.12.2018 12:31 | Deutscher Ethikrat | Gesundheit / Medizin
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Zwischen Selbstverfügung und Solidarität: Ethikrat debattierte Widerspruchsregelung bei der Organspende
Berlin (ots) - Am 28.11.2018 fand im Deutschen Bundestag eine
Orientierungsdebatte darüber statt, ob zukünftig anstelle der
Entscheidungsregelung eine Widerspruchsregelung etabliert werden
soll, um die desolate Lage der Organspende zu verbessern. Sinkende
Spenderzahlen und lange Wartelisten lassen den Ruf nach grundsätzlich
anderen Verfahrensweisen laut werden. Doch welche ethischen
Herausforderungen ergeben sich aus den möglichen Neuregelungen für
Patientinnen und Patienten, Angehörige, medizinisches Personal und
zukünftige Spenderinnen und Spender? Im Rahmen einer öffentlichen
Abendveranstaltung, an der auch etliche Bundestagsabgeordnete
teilnahmen, diskutierte der Deutsche Ethikrat am gestrigen Mittwoch
Pro und Contra der Widerspruchregelung bei der Organspende.
In seinem Grußwort betonte Peter Dabrock, der Vorsitzende des
Deutschen Ethikrates, die Wichtigkeit der aktuellen Debatte,
erinnerte aber auch daran, dass die meisten Kontrahenten ein
gemeinsames Ziel teilen: die Zahl der Organspenden zu erhöhen.
Im Anschluss daran erörterten die Ratsmitglieder Reinhard Merkel
und Wolfram Höfling die unterschiedliche rechtliche Auslegung des
Widerspruchsmodells. Für Reinhard Merkel stellt die Organspende einen
individuellen Akt postmortaler Solidarität mit einem unbekannten
anderen dar. Dazu könne niemand von Gesetzes wegen genötigt werden.
Aber die Nötigung zu einer Erklärung zu Lebzeiten sei in einer
Rechtsordnung, die deutlich gewichtigere zwangsrechtliche Gebote zur
Solidarität kennt, zur Rettung von Menschenleben ohne Weiteres
zulässig und rechtsethisch vernünftig.
Dagegen argumentierte Wolfram Höfling, dass die geläufige
Rechtfertigung eines Widerspruchmodells im Recht der Organgewinnung
verkenne, dass jede Entscheidung zur Organspende eine existenzielle
Entscheidung über das eigene Sterben ist. Die Widerspruchsregelung
beschränke in unzulässiger Weise das Grundrecht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit. Höfling schlägt vor, anstatt einer
gesetzlichen Verordnung das deutsche Transplantationssystem als
Ganzes einer an rechtsstaatlichen Maßstäben orientierten Neuordnung
zu unterziehen.
Im zweiten Teil der Debatte diskutierten die Ratsmitglieder
Wolfram Henn und Claudia Wiesemann medizinethische Fragen und die
praktische Umsetzung der Widerspruchsregelung. Für Wolfram Henn
stellt die Widerspruchsregelung mit Vetorecht der Angehörigen im
Zeitalter mündiger Bürgerinnen und Bürger keinen Eingriff in das
Recht auf Selbstbestimmung dar. In der Güterabwägung mit den
Lebenschancen schwer kranker Menschen sei es vielmehr ethisch
geboten, einen Verzicht auf eine Ablehnung als Akzeptanz zu bewerten.
Zugleich betonte Henn, dass es dafür ein Umfeld inhaltlich
ausgewogener Aufklärung und niederschwellig zugänglicher und zugleich
verbindlicher Informationsmöglichkeiten bedarf.
Claudia Wiesemann entgegnete, dass es kein Spendeproblem gebe,
sondern ein Melde- und Organisationsproblem der Krankenhäuser. Die
geplante Einführung der Widerspruchsregelung verorte das Problem
falsch und trage dazu bei, die ethischen Binnenkonflikte in den
Entnahmekrankenhäusern zu verschleiern. Ärztinnen und Ärzte sowie
Pflegende, die sich an der Identifikation potenzieller Spender und
der Organentnahme beteiligen, seien mit moralischen Verpflichtungen
konfrontiert, die einander widersprechen. Diese
organisationsethischen Konflikte müssten anerkannt und gelöst werden.
In der abschließenden, von Ratsmitglied Alena Buyx moderierten und
auch für das Auditorium geöffneten Podiumsdiskussion herrschte trotz
der unterschiedlichen Positionen zur Einführung der
Widerspruchsregelung Einigkeit darüber, dass die strukturellen
Probleme der Organspende dringend gelöst werden müssen. Dazu bedürfe
es einer hinreichenden Aufklärung und aktiven Einbindung der
betroffenen Personen. In seinem Schlusswort appellierte Peter Dabrock
an den Deutschen Bundestag, angesichts des gemeinsamen Ziels nach
tragfähigen Kompromissen zu suchen und in der bereits laufenden
Parlamentsdebatte konkrete politische Lösungen zu finden.
Die Präsentationen und die Dokumentation der Veranstaltung finden
Sie unter: http://ots.de/UYbF4T.
Pressekontakt:
Ulrike Florian
______________________________________
Ulrike Florian
Deutscher Ethikrat
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin
Tel: +49 30 203 70-246
Fax: +49 30 203 70-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: www.ethikrat.org
Original-Content von: Deutscher Ethikrat, übermittelt durch news aktuell
Orientierungsdebatte darüber statt, ob zukünftig anstelle der
Entscheidungsregelung eine Widerspruchsregelung etabliert werden
soll, um die desolate Lage der Organspende zu verbessern. Sinkende
Spenderzahlen und lange Wartelisten lassen den Ruf nach grundsätzlich
anderen Verfahrensweisen laut werden. Doch welche ethischen
Herausforderungen ergeben sich aus den möglichen Neuregelungen für
Patientinnen und Patienten, Angehörige, medizinisches Personal und
zukünftige Spenderinnen und Spender? Im Rahmen einer öffentlichen
Abendveranstaltung, an der auch etliche Bundestagsabgeordnete
teilnahmen, diskutierte der Deutsche Ethikrat am gestrigen Mittwoch
Pro und Contra der Widerspruchregelung bei der Organspende.
In seinem Grußwort betonte Peter Dabrock, der Vorsitzende des
Deutschen Ethikrates, die Wichtigkeit der aktuellen Debatte,
erinnerte aber auch daran, dass die meisten Kontrahenten ein
gemeinsames Ziel teilen: die Zahl der Organspenden zu erhöhen.
Im Anschluss daran erörterten die Ratsmitglieder Reinhard Merkel
und Wolfram Höfling die unterschiedliche rechtliche Auslegung des
Widerspruchsmodells. Für Reinhard Merkel stellt die Organspende einen
individuellen Akt postmortaler Solidarität mit einem unbekannten
anderen dar. Dazu könne niemand von Gesetzes wegen genötigt werden.
Aber die Nötigung zu einer Erklärung zu Lebzeiten sei in einer
Rechtsordnung, die deutlich gewichtigere zwangsrechtliche Gebote zur
Solidarität kennt, zur Rettung von Menschenleben ohne Weiteres
zulässig und rechtsethisch vernünftig.
Dagegen argumentierte Wolfram Höfling, dass die geläufige
Rechtfertigung eines Widerspruchmodells im Recht der Organgewinnung
verkenne, dass jede Entscheidung zur Organspende eine existenzielle
Entscheidung über das eigene Sterben ist. Die Widerspruchsregelung
beschränke in unzulässiger Weise das Grundrecht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit. Höfling schlägt vor, anstatt einer
gesetzlichen Verordnung das deutsche Transplantationssystem als
Ganzes einer an rechtsstaatlichen Maßstäben orientierten Neuordnung
zu unterziehen.
Im zweiten Teil der Debatte diskutierten die Ratsmitglieder
Wolfram Henn und Claudia Wiesemann medizinethische Fragen und die
praktische Umsetzung der Widerspruchsregelung. Für Wolfram Henn
stellt die Widerspruchsregelung mit Vetorecht der Angehörigen im
Zeitalter mündiger Bürgerinnen und Bürger keinen Eingriff in das
Recht auf Selbstbestimmung dar. In der Güterabwägung mit den
Lebenschancen schwer kranker Menschen sei es vielmehr ethisch
geboten, einen Verzicht auf eine Ablehnung als Akzeptanz zu bewerten.
Zugleich betonte Henn, dass es dafür ein Umfeld inhaltlich
ausgewogener Aufklärung und niederschwellig zugänglicher und zugleich
verbindlicher Informationsmöglichkeiten bedarf.
Claudia Wiesemann entgegnete, dass es kein Spendeproblem gebe,
sondern ein Melde- und Organisationsproblem der Krankenhäuser. Die
geplante Einführung der Widerspruchsregelung verorte das Problem
falsch und trage dazu bei, die ethischen Binnenkonflikte in den
Entnahmekrankenhäusern zu verschleiern. Ärztinnen und Ärzte sowie
Pflegende, die sich an der Identifikation potenzieller Spender und
der Organentnahme beteiligen, seien mit moralischen Verpflichtungen
konfrontiert, die einander widersprechen. Diese
organisationsethischen Konflikte müssten anerkannt und gelöst werden.
In der abschließenden, von Ratsmitglied Alena Buyx moderierten und
auch für das Auditorium geöffneten Podiumsdiskussion herrschte trotz
der unterschiedlichen Positionen zur Einführung der
Widerspruchsregelung Einigkeit darüber, dass die strukturellen
Probleme der Organspende dringend gelöst werden müssen. Dazu bedürfe
es einer hinreichenden Aufklärung und aktiven Einbindung der
betroffenen Personen. In seinem Schlusswort appellierte Peter Dabrock
an den Deutschen Bundestag, angesichts des gemeinsamen Ziels nach
tragfähigen Kompromissen zu suchen und in der bereits laufenden
Parlamentsdebatte konkrete politische Lösungen zu finden.
Die Präsentationen und die Dokumentation der Veranstaltung finden
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Deutscher Ethikrat
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Schlagwörter
Gesellschaft , Gesetze , Veranstaltung , Medizin , Ethik , Organspenden , Gesundheitspolitik , Gesundheit , Politik , Gesundheit / Medizin ,
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