20.10.2021 08:09 | Verbraucherschutzverein | Gesundheit / Medizin
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VSV/Kolba: Ischgl 2020 – Gericht lehnt Beweissicherung ab
Wien (ots) -
Weigerung, Kurz und Co zu vernehmen, grenzt an Rechtsverweigerung
Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat einen Antrag auf Beweissicherung durch Vernehmung der Zeugen Kurz, Anschober, Nehammer und Platter zu den chaotischen Ereignissen in Ischgl am 13.3.2020 abgelehnt. Es sei gerichtsnotorisch, dass Zeugen sich je weiter zurückliegend Ereignisse betroffen sind, schlechter erinnern könnten. Dennoch sei das kein Grund für eine Beweissicherung. Das Argument, dass Amtsträger bis dahin nicht mehr in ihren damaligen Funktionen sein könnten (wie etwa Kurz und Anschober bereits jetzt) und daher nicht auf Akten zugreifen könnten, wurde vom Gericht nicht gewürdigt.
“Das grenzt an Rechtsverweigerung, dass man die Aufarbeitung der Missstände in Tirol im Dunkel des Vergessens unmöglich machen will”, sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines.
Im Zusammenhang mit dem Multiorganversagen der Behörden in Ischgl 2020 sind bislang rund 25 Amtshaftungsklagen bei Gericht eingelangt. In fünf Fällen fanden – eineinhalb Jahre nach den Ereignissen – erste Verhandlungen statt. Alle wurden ohne Zeugeneinvernahmen geschlossen und ein Urteil soll schriftlich ergehen.
Die Richterinnen wollen vorweg klären, ob das Epidemiegesetz nur die Volksgesundheit, oder auch individuelle Personen schützt.
”Um diese rechtliche Frage rechtskräftig zu klären, werden ein bis zwei Jahre vergehen. Eine Befragung von Zeugen könnte dann erst rund vier Jahre nach den Ereignissen stattfinden”, sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). “Wir werden gegen die Abweisung des Antrages Rechtsmittel ergreifen.”
Die strittige Frage, wer am Abreisechaos am 13.3.2020 – tausende Urlauber infizierten sich und wurden auf Europa verteilt – schuld ist, Tirol oder Wien, ist – mangels schriftlicher Protokolle – nur durch Vernehmung der Zeugen Kurz, Anschober, Nehammer und Platter möglich.
”Wenn man in Rechnung stellt, dass etwa Kurz im Ibiza-U-Ausschuss sich in 29 Fällen an Ereignisse nicht mehr erinnern konnte, dann wird klar, wie wichtig eine rasche Beweisaufnahme wäre”, sagt Kolba. “Wir werden alles tun, um das Verschulden österreichischer Behörden aufzuklären.”
Pressekontakt:
Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437
Original-Content von: Verbraucherschutzverein, übermittelt durch news aktuell
Weigerung, Kurz und Co zu vernehmen, grenzt an Rechtsverweigerung
Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat einen Antrag auf Beweissicherung durch Vernehmung der Zeugen Kurz, Anschober, Nehammer und Platter zu den chaotischen Ereignissen in Ischgl am 13.3.2020 abgelehnt. Es sei gerichtsnotorisch, dass Zeugen sich je weiter zurückliegend Ereignisse betroffen sind, schlechter erinnern könnten. Dennoch sei das kein Grund für eine Beweissicherung. Das Argument, dass Amtsträger bis dahin nicht mehr in ihren damaligen Funktionen sein könnten (wie etwa Kurz und Anschober bereits jetzt) und daher nicht auf Akten zugreifen könnten, wurde vom Gericht nicht gewürdigt.
“Das grenzt an Rechtsverweigerung, dass man die Aufarbeitung der Missstände in Tirol im Dunkel des Vergessens unmöglich machen will”, sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines.
Im Zusammenhang mit dem Multiorganversagen der Behörden in Ischgl 2020 sind bislang rund 25 Amtshaftungsklagen bei Gericht eingelangt. In fünf Fällen fanden – eineinhalb Jahre nach den Ereignissen – erste Verhandlungen statt. Alle wurden ohne Zeugeneinvernahmen geschlossen und ein Urteil soll schriftlich ergehen.
Die Richterinnen wollen vorweg klären, ob das Epidemiegesetz nur die Volksgesundheit, oder auch individuelle Personen schützt.
”Um diese rechtliche Frage rechtskräftig zu klären, werden ein bis zwei Jahre vergehen. Eine Befragung von Zeugen könnte dann erst rund vier Jahre nach den Ereignissen stattfinden”, sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). “Wir werden gegen die Abweisung des Antrages Rechtsmittel ergreifen.”
Die strittige Frage, wer am Abreisechaos am 13.3.2020 – tausende Urlauber infizierten sich und wurden auf Europa verteilt – schuld ist, Tirol oder Wien, ist – mangels schriftlicher Protokolle – nur durch Vernehmung der Zeugen Kurz, Anschober, Nehammer und Platter möglich.
”Wenn man in Rechnung stellt, dass etwa Kurz im Ibiza-U-Ausschuss sich in 29 Fällen an Ereignisse nicht mehr erinnern konnte, dann wird klar, wie wichtig eine rasche Beweisaufnahme wäre”, sagt Kolba. “Wir werden alles tun, um das Verschulden österreichischer Behörden aufzuklären.”
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