22.07.2019 17:05 | AOK-Bundesverband | Gesundheit / Medizin
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Reformansatz zur sektorübergreifenden Notfallversorgung gelungen
Berlin (ots) - Zum Diskussionsentwurf für das Gesetz zur Reform
der Notfallversorgung sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des
AOK-Bundesverbandes:
"Der Diskussionsentwurf liefert einen guten Ansatz, die
Notfallversorgung in Deutschland sektorübergreifend zu reformieren.
Mit den geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) schafft man die
geeigneten Strukturen, um bestehende Notfalleinrichtungen im
ambulanten und stationären Bereich zu harmonisieren. So können echte
Notfälle besser versorgt werden. Dass dies durch ein
bundeseinheitliches Entgeltsystem forciert werden soll, begrüßen wir
ausdrücklich, denn nur so sind auch vergleichbare Qualitätsstandards
in den INZ durchsetzbar. Dazu passen übrigens auch die geplanten
Regelungen zur Reform des Rettungsdienstes, wonach künftig bundesweit
einheitliche Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses für
die Rettungsdienste gelten, oder Ausführungen zur Errichtung bzw.
Weiterentwicklung der gemeinsamen Notfallleitstellen, die für die
Patienten eine bedarfsgerechte und für die Versichertengemeinschaft
wirtschaftliche Steuerung ermöglichen.
Allerdings gibt es auch noch wichtigen Konkretisierungsbedarf. So
müssen zum Beispiel die Befugnisse zur Festlegung des
Leistungsumfangs bzw. die Kapazitätsplanung sowie Personalvorgaben in
den INZ beim Gemeinsamen Bundesausschuss verankert werden."
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 15603042
E-Mail: presse@bv.aok.de
Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
der Notfallversorgung sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des
AOK-Bundesverbandes:
"Der Diskussionsentwurf liefert einen guten Ansatz, die
Notfallversorgung in Deutschland sektorübergreifend zu reformieren.
Mit den geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) schafft man die
geeigneten Strukturen, um bestehende Notfalleinrichtungen im
ambulanten und stationären Bereich zu harmonisieren. So können echte
Notfälle besser versorgt werden. Dass dies durch ein
bundeseinheitliches Entgeltsystem forciert werden soll, begrüßen wir
ausdrücklich, denn nur so sind auch vergleichbare Qualitätsstandards
in den INZ durchsetzbar. Dazu passen übrigens auch die geplanten
Regelungen zur Reform des Rettungsdienstes, wonach künftig bundesweit
einheitliche Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses für
die Rettungsdienste gelten, oder Ausführungen zur Errichtung bzw.
Weiterentwicklung der gemeinsamen Notfallleitstellen, die für die
Patienten eine bedarfsgerechte und für die Versichertengemeinschaft
wirtschaftliche Steuerung ermöglichen.
Allerdings gibt es auch noch wichtigen Konkretisierungsbedarf. So
müssen zum Beispiel die Befugnisse zur Festlegung des
Leistungsumfangs bzw. die Kapazitätsplanung sowie Personalvorgaben in
den INZ beim Gemeinsamen Bundesausschuss verankert werden."
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Dr. Kai Behrens
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