04.04.2019 14:13 | AOK-Bundesverband | Gesundheit / Medizin
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Litsch: Methodenbewertung muss politisch unabhängig bleiben
Berlin (ots) - AOK-Bundesverband kritisiert Kabinettsbeschluss zu
Implantateregister
Der Vorstand des AOK-Bundesverbandes kritisiert den gestrigen
Beschluss des Kabinetts zum Implantateregister-Gesetz, der
weitreichende Eingriffsrechte des Gesundheitsministeriums in die
Bewertung von neuen medizinischen Methoden vorsieht: "Bisher
entscheiden Experten auf Basis der evidenzbasierten Medizin, welche
Leistungen von den Kassen bezahlt werden und für welche Leistungen
das nicht gilt, weil ihre Sicherheit oder ihr Nutzen nicht
ausreichend belegt ist. Es ist nicht im Sinne der Versicherten, wenn
das Ministerium künftig nach politischen Kriterien in diese bewährten
Verfahren eingreifen kann", sagt Martin Litsch, Vorstandvorsitzender
des Bundesverbandes. "Damit werden Lobbyinteressen Tor und Tür
geöffnet - zulasten der Patienten. Sie müssen sich darauf verlassen
können, dass neue Methoden nach wissenschaftlichen Methoden und von
unabhängigen Experten bewertet werden", so Litsch.
Die im Kabinettsbeschluss vorgesehenen Änderungen zum Thema
Methodenbewertung waren bereits im Terminservice- und
Versorgungsgesetz (TSVG) enthalten, nach deutlicher und einhelliger
Kritik aber zurückgezogen worden. "Wir verstehen nicht, wieso diese
Pläne jetzt in leicht modifizierter Form wieder auf den Tisch gelegt
werden. Inhaltlich sind sie keinen Deut besser", kritisiert Litsch.
"Die Funktion des Gemeinsamen Bundesausschusses aus Ärzten, Kliniken
und Kassen, der neue Leistungen auf ihre medizinische Wirksamkeit und
ihr Schadenspotential hin überprüft, darf nicht durch politisch oder
ökonomisch motivierte Entscheidungen unterlaufen werden." Dieser
Mechanismus schütze Patienten vor unnützen und schädlichen
Behandlungen.
Qualität und Patientensicherheit seien wichtiger als
Schnelligkeit, stellt Litsch klar. "Selbstverständlich müssen
Prozesse im Gemeinsamen Bundesausschuss zügig bearbeitet werden."
Dafür gebe es aber geeignetere Möglichkeiten als das "Durchregieren"
des Ministeriums. "Der Gesetzgeber sollte zum Beispiel die doppelten
Anhörungsschleifen streichen, die auf Druck von Industrie und
Leistungserbringern eingeführt wurden", so Litsch. Die verpflichtende
mündliche Anhörung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sei aus
Sicht der Kassen verzichtbar. Durch solche Änderungen ließe sich die
Beratungsdauer deutlich reduzieren. Auch das 2014 eingeführte
Mindestquorum von neun Stimmen für den Ausschluss von Leistungen
sollte gestrichen werden, fordert Litsch: "Es verhindert schnelle
Entscheidungen der unparteiischen Mitglieder im Konfliktfall und
trägt daher zu den langen Beratungsverfahren bei." Grundsätzlich
leiste die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss jedoch
auch trotz dieser Verfahrensprobleme eine sehr gute und effiziente
Arbeit: "Über 95 Prozent der Arbeit findet völlig geräuschlos und
hochgradig professionell statt", lobt Litsch.
Der Entwurf des "Gesetzes zur Errichtung eines Implantateregisters
Deutschland" (EIRD) ist gestern vom Kabinett beschlossen worden.
Trotz zahlreicher fachlicher Bedenken von verschiedenen Seiten
enthält er weiterhin Regelungen, mit denen das
Bundesgesundheitsministerium die Kontrolle über das Verfahren zur
Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der
vertragsärztlichen Versorgung bekommen soll. So bekommt der
Gemeinsame Bundesausschuss laut Entwurf zwar zunächst zwei Jahre
Zeit, eine Bewertung durchzuführen. Wenn die Entscheidung des G-BA
dem Ministerium aber nicht gefällt, kann es ohne weitere Begründung
eine gegenteilige Entscheidung treffen. Gleichzeitig werden die
Kriterien für die Bewertung neuer Methoden ausgehöhlt.
Pressekontakt:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 15603042
E-Mail: presse@bv.aok.de
Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
Implantateregister
Der Vorstand des AOK-Bundesverbandes kritisiert den gestrigen
Beschluss des Kabinetts zum Implantateregister-Gesetz, der
weitreichende Eingriffsrechte des Gesundheitsministeriums in die
Bewertung von neuen medizinischen Methoden vorsieht: "Bisher
entscheiden Experten auf Basis der evidenzbasierten Medizin, welche
Leistungen von den Kassen bezahlt werden und für welche Leistungen
das nicht gilt, weil ihre Sicherheit oder ihr Nutzen nicht
ausreichend belegt ist. Es ist nicht im Sinne der Versicherten, wenn
das Ministerium künftig nach politischen Kriterien in diese bewährten
Verfahren eingreifen kann", sagt Martin Litsch, Vorstandvorsitzender
des Bundesverbandes. "Damit werden Lobbyinteressen Tor und Tür
geöffnet - zulasten der Patienten. Sie müssen sich darauf verlassen
können, dass neue Methoden nach wissenschaftlichen Methoden und von
unabhängigen Experten bewertet werden", so Litsch.
Die im Kabinettsbeschluss vorgesehenen Änderungen zum Thema
Methodenbewertung waren bereits im Terminservice- und
Versorgungsgesetz (TSVG) enthalten, nach deutlicher und einhelliger
Kritik aber zurückgezogen worden. "Wir verstehen nicht, wieso diese
Pläne jetzt in leicht modifizierter Form wieder auf den Tisch gelegt
werden. Inhaltlich sind sie keinen Deut besser", kritisiert Litsch.
"Die Funktion des Gemeinsamen Bundesausschusses aus Ärzten, Kliniken
und Kassen, der neue Leistungen auf ihre medizinische Wirksamkeit und
ihr Schadenspotential hin überprüft, darf nicht durch politisch oder
ökonomisch motivierte Entscheidungen unterlaufen werden." Dieser
Mechanismus schütze Patienten vor unnützen und schädlichen
Behandlungen.
Qualität und Patientensicherheit seien wichtiger als
Schnelligkeit, stellt Litsch klar. "Selbstverständlich müssen
Prozesse im Gemeinsamen Bundesausschuss zügig bearbeitet werden."
Dafür gebe es aber geeignetere Möglichkeiten als das "Durchregieren"
des Ministeriums. "Der Gesetzgeber sollte zum Beispiel die doppelten
Anhörungsschleifen streichen, die auf Druck von Industrie und
Leistungserbringern eingeführt wurden", so Litsch. Die verpflichtende
mündliche Anhörung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sei aus
Sicht der Kassen verzichtbar. Durch solche Änderungen ließe sich die
Beratungsdauer deutlich reduzieren. Auch das 2014 eingeführte
Mindestquorum von neun Stimmen für den Ausschluss von Leistungen
sollte gestrichen werden, fordert Litsch: "Es verhindert schnelle
Entscheidungen der unparteiischen Mitglieder im Konfliktfall und
trägt daher zu den langen Beratungsverfahren bei." Grundsätzlich
leiste die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss jedoch
auch trotz dieser Verfahrensprobleme eine sehr gute und effiziente
Arbeit: "Über 95 Prozent der Arbeit findet völlig geräuschlos und
hochgradig professionell statt", lobt Litsch.
Der Entwurf des "Gesetzes zur Errichtung eines Implantateregisters
Deutschland" (EIRD) ist gestern vom Kabinett beschlossen worden.
Trotz zahlreicher fachlicher Bedenken von verschiedenen Seiten
enthält er weiterhin Regelungen, mit denen das
Bundesgesundheitsministerium die Kontrolle über das Verfahren zur
Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der
vertragsärztlichen Versorgung bekommen soll. So bekommt der
Gemeinsame Bundesausschuss laut Entwurf zwar zunächst zwei Jahre
Zeit, eine Bewertung durchzuführen. Wenn die Entscheidung des G-BA
dem Ministerium aber nicht gefällt, kann es ohne weitere Begründung
eine gegenteilige Entscheidung treffen. Gleichzeitig werden die
Kriterien für die Bewertung neuer Methoden ausgehöhlt.
Pressekontakt:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 15603042
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