12.02.2019 08:56 | IKK e.V. | Gesundheit / Medizin
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Änderungsanträge zum TSVG untergraben an vielen Stellen weiter die Selbstverwaltungskompetenzen
Berlin (ots) - Die Weichen für eine Verbesserung der Termin- und
Wartezeitsituation sind mit dem Gesetzentwurf zum Terminservice- und
Versorgungsgesetz (TSVG) in die richtige Richtung gestellt. Die
Innungskrankenkassen begrüßen dies ausdrücklich. Kritisch sehen sie
jedoch die in den Änderungsanträgen weiter fortschreitende
Untergrabung der Selbstverwaltungskompetenzen. Für die
Innungskrankenkassen wird dies vor allem an der geplanten
Umstrukturierung der gematik sowie dem ursprünglich verfolgten Plan
einer Generalermächtigung des Ministeriums zur Übersteuerung von
Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sichtbar.
Auch wenn der ursprüngliche Vorschlag schlussendlich keinen Eingang
in die gesammelten Änderungsanträge fand, aber die Richtung des
Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wird deutlich, sind sich die
Innungskrankenkassen sicher.
"Das Vorhaben des BMGs, nun mit 51 Prozent künftig
Mehrheitsgesellschafter der gematik zu werden, ist ein Schuss gegen
den Bug der gemeinsamen Selbstverwaltung", erklärt Hans-Jürgen
Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. im Vorfeld der morgigen
Anhörung der Änderungsanträge zum TSVG. Bei aller Kritik an den
langwierigen Entscheidungsprozessen der gematik, die auch von Seiten
des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes immer wieder geäußert
wurde, sei der jetzt auf dem Tisch liegende Vorschlag unausgereift,
so Müller. "Hier werden Entscheidungskompetenzen und Finanzierung
zwischen staatlichen Institutionen und der gemeinsamen
Selbstverwaltung vermischt", sagt der Vorstandsvorsitzende. Dies
hätte Intransparenz und unklare Verantwortlichkeiten zur Folge. "Wir
bezweifeln stark, dass unter diesen Prämissen Prozesse tatsächlich
beschleunigt werden", gibt Müller zu Bedenken. "Vielfältige Ideen für
eine Strukturreform liegen mit den Stellungnahmen vor. Wir nehmen den
Minister beim Wort und fordern ihn auf, mit den Beteiligten in eine
Debatte zu treten."
Ebenso irritiert haben die Innungskrankenkassen den ursprünglichen
Vorstoß von Gesundheitsminister Spahn aufgenommen, Entscheidungen des
G-BAs zu übersteuern. Damit sollte dem Ministerium in Ausnahmefällen
erlaubt werden, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die
Versorgung auch unabhängig vom Votum des Gemeinsamen
Bundesausschusses aufzunehmen. "Die Patientinnen und Patienten müssen
sich grundsätzlich sicher sein, dass die im Leistungskatalog
aufgenommenen Behandlungen evidenzbasiert und damit sicher sind.
Werden Methoden nicht per Methodenbewertung, sondern per
Rechtsverordnung Kassenleistung, kann davon keine Rede sein!", sagt
Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Zudem zeuge
dieser Versuch der Generalermächtigung des BMGs vom tiefen Misstrauen
des Ministers gegenüber der Selbstverwaltung, so der
Vorstandsvorsitzende beunruhigt.
Kritisch sehen die Innungskrankenkassen schließlich auch den
Änderungsantrag, mit dem nicht nur das BMG einzelne Prüfthemen, die
die Kassen betreffen, extern vergeben kann, sondern dies zukünftig
auch Prüfbehörden der Länder und das BVA erlaubt sein soll. Eine
Vergabe ist dabei auch an IT-Berater und Wirtschaftsprüfer möglich.
IKK e.V.-Geschäftsführer Jürgen Hohnl sagt: "Anstatt immer weitere
Prüfinstanzen zu beauftragen, sollte das Verfahren der Prüfungen
grundsätzlich kritisch hinterfragt werden. Es gibt eine Fülle von
sich überlagernden Prüfungen, die eher die Bürokratie verschärfen
anstatt Verbesserungen bringen." Außerdem müssen die Kassen bereits
selber Wirtschaftsprüfer einsetzen. "Bedenklich ist außerdem, dass
dadurch hoheitliche Aufgaben der staatlichen Aufsicht an Externe
delegiert werden!" meint Hohnl.
Über den IKK e.V.:
Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen
auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die
Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als fünf Millionen
Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des
Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt
gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK
gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.
Pressekontakt:
Pressesprecherin
Iris Kampf
Tel.: 030 202491-32
Fax: 030 202491-50
E-Mail: presse@ikkev.de
Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell
Wartezeitsituation sind mit dem Gesetzentwurf zum Terminservice- und
Versorgungsgesetz (TSVG) in die richtige Richtung gestellt. Die
Innungskrankenkassen begrüßen dies ausdrücklich. Kritisch sehen sie
jedoch die in den Änderungsanträgen weiter fortschreitende
Untergrabung der Selbstverwaltungskompetenzen. Für die
Innungskrankenkassen wird dies vor allem an der geplanten
Umstrukturierung der gematik sowie dem ursprünglich verfolgten Plan
einer Generalermächtigung des Ministeriums zur Übersteuerung von
Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sichtbar.
Auch wenn der ursprüngliche Vorschlag schlussendlich keinen Eingang
in die gesammelten Änderungsanträge fand, aber die Richtung des
Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wird deutlich, sind sich die
Innungskrankenkassen sicher.
"Das Vorhaben des BMGs, nun mit 51 Prozent künftig
Mehrheitsgesellschafter der gematik zu werden, ist ein Schuss gegen
den Bug der gemeinsamen Selbstverwaltung", erklärt Hans-Jürgen
Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. im Vorfeld der morgigen
Anhörung der Änderungsanträge zum TSVG. Bei aller Kritik an den
langwierigen Entscheidungsprozessen der gematik, die auch von Seiten
des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes immer wieder geäußert
wurde, sei der jetzt auf dem Tisch liegende Vorschlag unausgereift,
so Müller. "Hier werden Entscheidungskompetenzen und Finanzierung
zwischen staatlichen Institutionen und der gemeinsamen
Selbstverwaltung vermischt", sagt der Vorstandsvorsitzende. Dies
hätte Intransparenz und unklare Verantwortlichkeiten zur Folge. "Wir
bezweifeln stark, dass unter diesen Prämissen Prozesse tatsächlich
beschleunigt werden", gibt Müller zu Bedenken. "Vielfältige Ideen für
eine Strukturreform liegen mit den Stellungnahmen vor. Wir nehmen den
Minister beim Wort und fordern ihn auf, mit den Beteiligten in eine
Debatte zu treten."
Ebenso irritiert haben die Innungskrankenkassen den ursprünglichen
Vorstoß von Gesundheitsminister Spahn aufgenommen, Entscheidungen des
G-BAs zu übersteuern. Damit sollte dem Ministerium in Ausnahmefällen
erlaubt werden, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die
Versorgung auch unabhängig vom Votum des Gemeinsamen
Bundesausschusses aufzunehmen. "Die Patientinnen und Patienten müssen
sich grundsätzlich sicher sein, dass die im Leistungskatalog
aufgenommenen Behandlungen evidenzbasiert und damit sicher sind.
Werden Methoden nicht per Methodenbewertung, sondern per
Rechtsverordnung Kassenleistung, kann davon keine Rede sein!", sagt
Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Zudem zeuge
dieser Versuch der Generalermächtigung des BMGs vom tiefen Misstrauen
des Ministers gegenüber der Selbstverwaltung, so der
Vorstandsvorsitzende beunruhigt.
Kritisch sehen die Innungskrankenkassen schließlich auch den
Änderungsantrag, mit dem nicht nur das BMG einzelne Prüfthemen, die
die Kassen betreffen, extern vergeben kann, sondern dies zukünftig
auch Prüfbehörden der Länder und das BVA erlaubt sein soll. Eine
Vergabe ist dabei auch an IT-Berater und Wirtschaftsprüfer möglich.
IKK e.V.-Geschäftsführer Jürgen Hohnl sagt: "Anstatt immer weitere
Prüfinstanzen zu beauftragen, sollte das Verfahren der Prüfungen
grundsätzlich kritisch hinterfragt werden. Es gibt eine Fülle von
sich überlagernden Prüfungen, die eher die Bürokratie verschärfen
anstatt Verbesserungen bringen." Außerdem müssen die Kassen bereits
selber Wirtschaftsprüfer einsetzen. "Bedenklich ist außerdem, dass
dadurch hoheitliche Aufgaben der staatlichen Aufsicht an Externe
delegiert werden!" meint Hohnl.
Über den IKK e.V.:
Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen
auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die
Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als fünf Millionen
Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des
Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt
gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK
gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.
Pressekontakt:
Pressesprecherin
Iris Kampf
Tel.: 030 202491-32
Fax: 030 202491-50
E-Mail: presse@ikkev.de
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