27.09.2018 10:09 | GRP Rainer LLP | Finanzen
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Neue Regeln sollen Verlustrisiko der Anleger bei CFDs beschränken
Köln (ots) - Um Privatanleger besser vor ihrem hohen Verlustrisiko
zu schützen, hat die ESMA den CFD-Handel innerhalb der Europäischen
Union stark beschränkt und strengeren Regeln unterworfen.
Beim Handel mit CFDs (Contracts for Difference) konnten die
Anleger mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz große Gewinne
erzielen. Auf der anderen Seite haben sie aber auch ein hohes
Verlustrisiko getragen, wenn eine Nachschusspflicht bestand. Die
deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hielt diese Konstruktion
und das Risiko für unerfahrenen Privatanleger für zu hoch und hat den
Verkauf von CFDs mit Nachschusspflicht an Privatkunden schon 2017
verboten. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA
hat nun nachgezogen und den Handel mit CFDs zum Schutz der
Privatanleger ebenfalls stark beschränkt, erklärt die
Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Die Änderungen beim CFD-Handel sind am 1. August in Kraft getreten
und werden nach drei Monaten auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Ein
Kernpunkt der Neuregelungen ist, dass die Nachschusspflicht
abgeschafft wurde. Dadurch besteht für die Anleger nicht mehr das
Risiko, mehr Geld zu verlieren als sie eingesetzt haben.
Eine ebenso wichtige Änderung betrifft die Regulierung des
maximalen Hebels. Die ESMA hat Hebelbeschränkungen von 1:30 bis 1:2
beschlossen. Für die Hauptwährungspaare liegt der maximale Hebel bei
1:30, für andere Währungspaare, Gold und den wichtigsten Indizes bei
1:20. Bei Rohstoffen und kleinere Indizes wurde der maximale Hebel
auf 1:10 herabgesetzt und bei Aktien auf 1:5. Bei Kryptowährungen
gilt ein maximaler Hebel von 1:2. Außerdem hat die Behörde die Margin
Close-Out-Regeln geändert. Beträgt der Verlust 50 Prozent, muss der
Broker das Konto sofort schließen.
Die Neureglungen sollen dem Verbraucherschutz dienen und vor allem
das Risiko des eher unerfahrenen Privatkunden erheblich reduzieren.
Dadurch werden einerseits seriöse Broker gestärkt, auf der anderen
Seite könnten aber auch schwarze Schafe angelockt werden, die
versuchen, die Beschränkungen zu umgehen, mit hohen Gewinnen zu
locken oder den Handel über Plattformen außerhalb der EU abzuwickeln.
Dadurch kann das Verlustrisiko der Anleger wiederum steigen.
Bei Problemen im Handel mit CFDs sind im Kapitalmarktrecht
erfahrene Rechtsanwälte kompetente Ansprechpartner.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale,
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und
London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht,
Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und
Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale
Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und
Privatpersonen.
Pressekontakt:
Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte
Gürzenich-Quartier
Augustinerstraße 10
50667 Köln
Telefon: +49 221 2722750
info@grprainer.com
www.grprainer.com
Original-Content von: GRP Rainer LLP, übermittelt durch news aktuell
zu schützen, hat die ESMA den CFD-Handel innerhalb der Europäischen
Union stark beschränkt und strengeren Regeln unterworfen.
Beim Handel mit CFDs (Contracts for Difference) konnten die
Anleger mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz große Gewinne
erzielen. Auf der anderen Seite haben sie aber auch ein hohes
Verlustrisiko getragen, wenn eine Nachschusspflicht bestand. Die
deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hielt diese Konstruktion
und das Risiko für unerfahrenen Privatanleger für zu hoch und hat den
Verkauf von CFDs mit Nachschusspflicht an Privatkunden schon 2017
verboten. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA
hat nun nachgezogen und den Handel mit CFDs zum Schutz der
Privatanleger ebenfalls stark beschränkt, erklärt die
Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Die Änderungen beim CFD-Handel sind am 1. August in Kraft getreten
und werden nach drei Monaten auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Ein
Kernpunkt der Neuregelungen ist, dass die Nachschusspflicht
abgeschafft wurde. Dadurch besteht für die Anleger nicht mehr das
Risiko, mehr Geld zu verlieren als sie eingesetzt haben.
Eine ebenso wichtige Änderung betrifft die Regulierung des
maximalen Hebels. Die ESMA hat Hebelbeschränkungen von 1:30 bis 1:2
beschlossen. Für die Hauptwährungspaare liegt der maximale Hebel bei
1:30, für andere Währungspaare, Gold und den wichtigsten Indizes bei
1:20. Bei Rohstoffen und kleinere Indizes wurde der maximale Hebel
auf 1:10 herabgesetzt und bei Aktien auf 1:5. Bei Kryptowährungen
gilt ein maximaler Hebel von 1:2. Außerdem hat die Behörde die Margin
Close-Out-Regeln geändert. Beträgt der Verlust 50 Prozent, muss der
Broker das Konto sofort schließen.
Die Neureglungen sollen dem Verbraucherschutz dienen und vor allem
das Risiko des eher unerfahrenen Privatkunden erheblich reduzieren.
Dadurch werden einerseits seriöse Broker gestärkt, auf der anderen
Seite könnten aber auch schwarze Schafe angelockt werden, die
versuchen, die Beschränkungen zu umgehen, mit hohen Gewinnen zu
locken oder den Handel über Plattformen außerhalb der EU abzuwickeln.
Dadurch kann das Verlustrisiko der Anleger wiederum steigen.
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Schlagwörter
ESMA , CFD-Handel , Wirtschaftsrecht , Rechtsprechung , EU , Finanzdienstleistung , Wirtschaft , Finanzen ,
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