22.08.2022 12:04 | Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Auto / Verkehr
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Sensation: Oberlandesgericht München kündigt im Abgasskandal Verurteilung von Fiat Chrysler an / Schadensersatz für Knaus-Wohnmobil Boxstar 600 Solution 4 möglich
Lahr (ots) -
Sensation im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis): Das Oberlandesgericht München geht in einer ersten rechtlichen Einschätzung davon aus, dass FCA in dem Wohnmobil Boxstar 600 Solution 4 von Knaus eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Damit stünde dem Kläger Schadensersatz zu. Das Gericht verweist in seiner Verfügung vom 3. August 2022 auf die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und hält ein sittenwidriges Handeln von FCA für begründet. (Az. 36 U 3000/22). Das Verfahren führt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Wohnmobil-Hersteller setzen beim Basisfahrzeug auf den Fiat-Ducato, dessen Motor nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes die Abgasreinigung manipuliert. (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/wohnmobile) Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zur Beratung im kostenlosen Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen). Die Chancen auf Schadensersatz sind durch die Äußerungen am OLG München enorm gestiegen. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.
OLG München sieht Gefahr der Stilllegung von Wohnmobilen
Zwei Jahre nachdem die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die erste Klage gegen Fiat Chrysler im Wohnmobil-Abgasskandal eingereicht hat, erreicht der Skandal die Oberlandesgerichte. Bereits am 24. Februar 2022 kündigte das OLG Köln an, dass es beabsichtige, die Berufung von FCA gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen zurückweisen zu wollen (Az. 28 U 55/21). (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/fiat-chrysler-erleidet-im-abgasskandal-juristische-niederlagen-olg-koeln-kuendigt-verurteilung-von-fca) Nun macht das OLG München in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klar, dass FCA eine unzulässige Abschalteinrichtung im Wohnmobil Boxstar 600 Solution 4 von Knaus verbaut hat und damit dem Kläger Schadensersatz zusteht. Der Verbraucher, so das Gericht, sei von einer Stilllegung des Wohnmobils bedroht. Nach den Äußerungen des Gerichts ist von einer Verurteilung von FCA auszugehen. Für Landgerichte und Oberlandesgerichte wäre das Urteil ein Leitfaden, um selbst zu verbraucherfreundlichen Urteilen zu kommen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zum Verfahren am OLG München zusammen:
- Der Kläger kaufte im November 2019 das Wohnmobil "Boxstar 600 Solution 4" des Herstellers Knaus gebraucht für 43.999 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 6b. Die Motorkennung lautet: F1AGL411D. Der Kläger verlangt von FCA die Rücknahme des Fahrzeugs sowie die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung.
- In dem Basisfahrzeug sollen nach Kenntnissen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Eine Zeitschaltuhr beendet beispielsweise nach rund 22 Minuten die Abgasreinigung des Motors. Die Prüfstandkontrolle dauert etwas weniger als 22 Minuten. Darüber hinaus wird die Abgasreinigung auch über den Lenkradwinkeleinschlag und die Stellung des Gaspedals manipuliert. Das On-Board-Diagnosesystem muss ebenfalls manipuliert worden sein, ansonsten wäre dem System die Manipulation durch den Timer aufgefallen.
- Das OLG München stellte in seiner Verfügung vom 3. August 2022 Folgendes fest:
- Die Timerfunktion im Motor hat FCA nicht bestritten. Es handelt sich dabei nach Ansicht des Gerichts um eine Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007. Dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten abschaltet und diese Zeit im Zusammenhang mit der Dauer der Prüfstandkontrolle steht, kann aus Sicht des Gerichts als sittenwidrig gewertet werden.
- Beim Thema Motorschutz, das von der Automobilindustrie gerne als Argument für die Abschalteinrichtung herhalten muss, verweist das OLG auf die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Ausnahmen seien grundsätzlich eng auszulegen. Allein auf die Schonung von Anbauteilen kann sich die Beklagte dabei nicht berufen (EuGH Urteil vom 14.07.2022, C-128-20 Rn. 70).
- Die Fahrzeuge unterliegen nach Meinung des OLG der "latenten Gefahr eines Rückrufs bzw. eines Widerrufs der Typengenehmigung". Und das käme nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einer Stilllegung der Wohnmobile gleich.
- Das OLG München weist weiter daraufhin, dass es mehrere gleichartige Verfahren in einem kommenden Sitzungstag zusammenfassen möchte.
- Das Gericht geht bei der Ermittlung der Nutzungsentschädigung von einer Laufleistung von 300.000 Kilometern aus.
Neue Diesel-Rechtsprechung bahnt sich durch EuGH an
Mit zahlreichen Urteilen an Landgerichten und der aktuellen rechtlichen Würdigung des Oberlandesgerichts München ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis erneut verbraucherfreundlich weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz steigen derzeit enorm. Zudem ist am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren anhängig, in dem der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 vorgeschlagen hat, dass Verbraucher generell Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist (Az. C-134/20 (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/eugh-generalanwalt-stuft-thermofenster-dieselmotoren-als-gesetzeswidrig-ein)). Einen Vorsatz, wie ihn der Bundesgerichtshof verlangt, sei nicht erforderlich. Auch bei der Nutzungsentschädigung, die oftmals den Schadensersatz kompensiert, vertritt der EuGH-Generalanwalt eine andere Meinung als der BGH. Die Festlegung der Art und Weise der Schadensberechnung sei zwar Sache der Mitgliedstaaten; die Haftung müsse aber abschrecken und dem Effektivitätsgebot angemessen Rechnung tragen. Eine den (Kaufpreis-)Schaden ausschließende Anrechnung der Nutzung sei mit dem Unionsrecht deshalb unvereinbar. Hier bahnt sich eine neue Rechtsprechung an, an die sich auch der BGH halten muss. Die meisten Landgerichte und Oberlandesgerichte warten daher mit ihren Diesel-Urteilen ab, bis der EuGH entschieden hat. Der EuGH gilt generell als verbraucherfreundlich. Mit einer Entscheidung wird gegen Ende des Jahres gerechnet.
Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/fahrverbote), Stilllegungen (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/stilllegung) und Wertverluste (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/wertverlust), sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/individualklage) erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Mercedes an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Sensation im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis): Das Oberlandesgericht München geht in einer ersten rechtlichen Einschätzung davon aus, dass FCA in dem Wohnmobil Boxstar 600 Solution 4 von Knaus eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Damit stünde dem Kläger Schadensersatz zu. Das Gericht verweist in seiner Verfügung vom 3. August 2022 auf die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und hält ein sittenwidriges Handeln von FCA für begründet. (Az. 36 U 3000/22). Das Verfahren führt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Wohnmobil-Hersteller setzen beim Basisfahrzeug auf den Fiat-Ducato, dessen Motor nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes die Abgasreinigung manipuliert. (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/wohnmobile) Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zur Beratung im kostenlosen Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen). Die Chancen auf Schadensersatz sind durch die Äußerungen am OLG München enorm gestiegen. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.
OLG München sieht Gefahr der Stilllegung von Wohnmobilen
Zwei Jahre nachdem die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die erste Klage gegen Fiat Chrysler im Wohnmobil-Abgasskandal eingereicht hat, erreicht der Skandal die Oberlandesgerichte. Bereits am 24. Februar 2022 kündigte das OLG Köln an, dass es beabsichtige, die Berufung von FCA gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen zurückweisen zu wollen (Az. 28 U 55/21). (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/fiat-chrysler-erleidet-im-abgasskandal-juristische-niederlagen-olg-koeln-kuendigt-verurteilung-von-fca) Nun macht das OLG München in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klar, dass FCA eine unzulässige Abschalteinrichtung im Wohnmobil Boxstar 600 Solution 4 von Knaus verbaut hat und damit dem Kläger Schadensersatz zusteht. Der Verbraucher, so das Gericht, sei von einer Stilllegung des Wohnmobils bedroht. Nach den Äußerungen des Gerichts ist von einer Verurteilung von FCA auszugehen. Für Landgerichte und Oberlandesgerichte wäre das Urteil ein Leitfaden, um selbst zu verbraucherfreundlichen Urteilen zu kommen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zum Verfahren am OLG München zusammen:
- Der Kläger kaufte im November 2019 das Wohnmobil "Boxstar 600 Solution 4" des Herstellers Knaus gebraucht für 43.999 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 6b. Die Motorkennung lautet: F1AGL411D. Der Kläger verlangt von FCA die Rücknahme des Fahrzeugs sowie die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung.
- In dem Basisfahrzeug sollen nach Kenntnissen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Eine Zeitschaltuhr beendet beispielsweise nach rund 22 Minuten die Abgasreinigung des Motors. Die Prüfstandkontrolle dauert etwas weniger als 22 Minuten. Darüber hinaus wird die Abgasreinigung auch über den Lenkradwinkeleinschlag und die Stellung des Gaspedals manipuliert. Das On-Board-Diagnosesystem muss ebenfalls manipuliert worden sein, ansonsten wäre dem System die Manipulation durch den Timer aufgefallen.
- Das OLG München stellte in seiner Verfügung vom 3. August 2022 Folgendes fest:
- Die Timerfunktion im Motor hat FCA nicht bestritten. Es handelt sich dabei nach Ansicht des Gerichts um eine Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007. Dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten abschaltet und diese Zeit im Zusammenhang mit der Dauer der Prüfstandkontrolle steht, kann aus Sicht des Gerichts als sittenwidrig gewertet werden.
- Beim Thema Motorschutz, das von der Automobilindustrie gerne als Argument für die Abschalteinrichtung herhalten muss, verweist das OLG auf die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Ausnahmen seien grundsätzlich eng auszulegen. Allein auf die Schonung von Anbauteilen kann sich die Beklagte dabei nicht berufen (EuGH Urteil vom 14.07.2022, C-128-20 Rn. 70).
- Die Fahrzeuge unterliegen nach Meinung des OLG der "latenten Gefahr eines Rückrufs bzw. eines Widerrufs der Typengenehmigung". Und das käme nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einer Stilllegung der Wohnmobile gleich.
- Das OLG München weist weiter daraufhin, dass es mehrere gleichartige Verfahren in einem kommenden Sitzungstag zusammenfassen möchte.
- Das Gericht geht bei der Ermittlung der Nutzungsentschädigung von einer Laufleistung von 300.000 Kilometern aus.
Neue Diesel-Rechtsprechung bahnt sich durch EuGH an
Mit zahlreichen Urteilen an Landgerichten und der aktuellen rechtlichen Würdigung des Oberlandesgerichts München ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis erneut verbraucherfreundlich weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz steigen derzeit enorm. Zudem ist am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren anhängig, in dem der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 vorgeschlagen hat, dass Verbraucher generell Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist (Az. C-134/20 (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/eugh-generalanwalt-stuft-thermofenster-dieselmotoren-als-gesetzeswidrig-ein)). Einen Vorsatz, wie ihn der Bundesgerichtshof verlangt, sei nicht erforderlich. Auch bei der Nutzungsentschädigung, die oftmals den Schadensersatz kompensiert, vertritt der EuGH-Generalanwalt eine andere Meinung als der BGH. Die Festlegung der Art und Weise der Schadensberechnung sei zwar Sache der Mitgliedstaaten; die Haftung müsse aber abschrecken und dem Effektivitätsgebot angemessen Rechnung tragen. Eine den (Kaufpreis-)Schaden ausschließende Anrechnung der Nutzung sei mit dem Unionsrecht deshalb unvereinbar. Hier bahnt sich eine neue Rechtsprechung an, an die sich auch der BGH halten muss. Die meisten Landgerichte und Oberlandesgerichte warten daher mit ihren Diesel-Urteilen ab, bis der EuGH entschieden hat. Der EuGH gilt generell als verbraucherfreundlich. Mit einer Entscheidung wird gegen Ende des Jahres gerechnet.
Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/fahrverbote), Stilllegungen (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/stilllegung) und Wertverluste (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/wertverlust), sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/individualklage) erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Mercedes an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Das könnte Sie auch interessieren
WAZ:IG Metall fordert Job- und Standortgarantie bei Thyssenkrupp Steel - "Wir geben HKM nicht auf"
Essen (ots) - Angesichts des Einstiegs des tschechischen Investors Daniel Kretinsky bei Deutschlands größtem Stahlkonzern Thyssenkrupp fordert die IG Metall Arbeitsplatz- und Standortgarantien. "Her...Artikel lesen50 Jahre medizini / Ernie & Bert und das Krümelmonster gratulieren!
Baierbrunn (ots) - Anmoderation: Erwachsene kennen es aus ihrer Kindheit und inzwischen von den eigenen Kindern und Enkeln: Das Kinderpostermagazin medizini, das es in der Apotheke gibt, lässt seit ...Artikel lesenMonport stellt hochmoderne Faserlaser-Markierungsmaschinen vor: GA-Faser vs. GP-Faser
Berlin (ots/PRNewswire) - Monport, ein Pionier in der Lasermarkierungstechnologie, freut sich, die Einführung zweier bahnbrechender Faserlaser (https://www.monportlaser.de/collections/faserlaser-gra...Artikel lesen3. Liga live bei MagentaSport: letzte Chance für den MSV am Freitag vs Absteiger Lübeck / Löwen lassen sich in Haching vorführen, Ulm baut mit Flunker-Tor die Spitze aus, RWE will wirklich aufsteigen
München (ots) - Ulm bleibt die Nummer 1 der Liga, auch wenn ein "Flunker-Tor" in Freiburg den Ausbau der Tabellenführung auf nunmehr 6 Punkte auf den Zweiten Regensburg und 7 Punkte auf den Dritten ...Artikel lesenFDP-Parteitag: Richtige Botschaft / Kommentar von Tobias Peter
Freiburg (ots) - It's the economy, Olaf! Herr Bundeskanzler, die Regierung muss dringend etwas für mehr Wirtschaftswachstum in diesem Land tun! Das ist die Botschaft, die vom FDP-Parteitag ausgeht. ...Artikel lesenMeistgelesen
- Der goldene Hase in München (FOTO)
- Das Erste: "Verliebt in Kroatien" (FOTO)
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- DER BESTE EXPORT SEIT LEGO! / Standing Ovations für den LADYDOC aus Dänemark / Sensation beim 14. Internationalen Speaker Slam
- Masters of Dance: Perfekte Harmonie (FOTO)
Meist kommentiert
- Quietschgelber Bienenfutter Automat in Fischbachtal
- Stoppt die Überfischung in der Ostsee: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish fordern konsequente Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2022
- Der Hund ist, was er isst
- Initiative "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass" zieht erste Bilanz / Demokratie und Meinungsfreiheit schützen / Hass und Hetze konsequent verfolgen (FOTO)