27.11.2023 19:25 | KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei | Auto / Verkehr
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Ghendler Ruvinskij erstreitet erstes BGH-Urteil für Wohnmobilbesitzer im Abgasskandal
Köln (ots) -
Mit Urteil vom 27. November 2023 - VIa ZR 1425/22 entschied der Bundesgerichtshof zum ersten Mal über die Schadensersatzpflicht bei Wohnmobilen. Er bestätigte darin seine zu PKW gefundene Rechtsansicht, dass betroffenen Wohnmobilbesitzern ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von bis zu 15% des Kaufpreises zusteht, wenn im Wohnmobil eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt.
Mit dem heutigen Urteil bestätigt der BGH, dass auch in Bezug auf Wohnmobile fahrlässiges Handeln Schadensersatzansprüche begründet. Das von der Kanzlei Ghendler Ruvinskij geführte Verfahren war dabei das erste zum Wohnmobil-Abgasskandal. Und wie in zahlreichen weiteren Klageverfahren, war die Beklagte Fiat (Stellantis), deren Zugmaschinen in einem Großteil der Wohnmobile zum Einsatz kommen.
Gegenstand der Verhandlung war ein Wohnmobil der Firma Sunlight mit einem Basisfahrzeug des Typs Fiat Ducato 2,3 Liter Multijet II (96 kW) der Abgasnorm Euro 6. Das Fahrzeug ist mit einer temperaturabhängigen Kontrollfunktion ("Thermofenster") versehen, mit der das Abgasverhalten des Fahrzeuges gesteuert wird. Nach Einschätzung des BGH handelt es sich bei dem verbauten Thermofenster um eine nach dem EU-Recht unzulässige und damit verbotene Abschalteinrichtung. Aufgrund dessen droht den betroffenen Fahrzeugen eine Betriebsbeschränkung oder sogar Fahrzeugstilllegung, verbunden mit einem massiven Wertverlust des Wohnmobils.
Der BGH stellte klar, dass Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Wohnmobils einen Schaden erlitten haben, weil diese Fahrzeuge der Gefahr einer Betriebsbeschränkung oder -stilllegung ausgesetzt sind. Der BGH bestätigt damit die Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte. So haben unter anderem das Hanseatische Oberlandesgericht (Urteil vom 27.10.2023 - Az. 3 U 83/22) und das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 15.09.2023 - Az. 8 U 29/23) Fiat zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Auch in diesen beiden Verfahren wurden die Kläger von der Kanzlei Ghendler Ruvinskij vertreten.
Demnach besteht nunmehr Rechtssicherheit dahingehend, dass das in Wohnmobilen mit einem Basisfahrzeug Fiat Ducato der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 (Produktionsjahre 2014 bis 2019) verbaute Thermofenster unzulässig ist und betroffene Käufer einen Schadensersatzanspruch haben.
Vor dem Hintergrund einer drohenden Verjährung sollten betroffene Verbraucher noch bis Jahresende Ihre bestehenden Schadensersatzansprüche gegen Fiat geltend machen. Vom Wohnmobil-Abgasskandal Betroffene können sich dafür kostenfrei und unverbindlich von der Kanzlei Ghendler Ruvinskij beraten lassen.
Presseanfragen richten Sie bitte an::
GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Veaceslav Ghendler
Blaubach 32
50676 Köln
Telefon: +49 221 - 9865 84 83
Telefax: +49 221 - 6777 00 59
E-Mail: presse@anwalt-kg.de
Website: https://www.anwalt-kg.de
Original-Content von: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, übermittelt durch news aktuell
Mit Urteil vom 27. November 2023 - VIa ZR 1425/22 entschied der Bundesgerichtshof zum ersten Mal über die Schadensersatzpflicht bei Wohnmobilen. Er bestätigte darin seine zu PKW gefundene Rechtsansicht, dass betroffenen Wohnmobilbesitzern ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von bis zu 15% des Kaufpreises zusteht, wenn im Wohnmobil eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt.
Mit dem heutigen Urteil bestätigt der BGH, dass auch in Bezug auf Wohnmobile fahrlässiges Handeln Schadensersatzansprüche begründet. Das von der Kanzlei Ghendler Ruvinskij geführte Verfahren war dabei das erste zum Wohnmobil-Abgasskandal. Und wie in zahlreichen weiteren Klageverfahren, war die Beklagte Fiat (Stellantis), deren Zugmaschinen in einem Großteil der Wohnmobile zum Einsatz kommen.
Gegenstand der Verhandlung war ein Wohnmobil der Firma Sunlight mit einem Basisfahrzeug des Typs Fiat Ducato 2,3 Liter Multijet II (96 kW) der Abgasnorm Euro 6. Das Fahrzeug ist mit einer temperaturabhängigen Kontrollfunktion ("Thermofenster") versehen, mit der das Abgasverhalten des Fahrzeuges gesteuert wird. Nach Einschätzung des BGH handelt es sich bei dem verbauten Thermofenster um eine nach dem EU-Recht unzulässige und damit verbotene Abschalteinrichtung. Aufgrund dessen droht den betroffenen Fahrzeugen eine Betriebsbeschränkung oder sogar Fahrzeugstilllegung, verbunden mit einem massiven Wertverlust des Wohnmobils.
Der BGH stellte klar, dass Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Wohnmobils einen Schaden erlitten haben, weil diese Fahrzeuge der Gefahr einer Betriebsbeschränkung oder -stilllegung ausgesetzt sind. Der BGH bestätigt damit die Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte. So haben unter anderem das Hanseatische Oberlandesgericht (Urteil vom 27.10.2023 - Az. 3 U 83/22) und das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 15.09.2023 - Az. 8 U 29/23) Fiat zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Auch in diesen beiden Verfahren wurden die Kläger von der Kanzlei Ghendler Ruvinskij vertreten.
Demnach besteht nunmehr Rechtssicherheit dahingehend, dass das in Wohnmobilen mit einem Basisfahrzeug Fiat Ducato der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 (Produktionsjahre 2014 bis 2019) verbaute Thermofenster unzulässig ist und betroffene Käufer einen Schadensersatzanspruch haben.
Vor dem Hintergrund einer drohenden Verjährung sollten betroffene Verbraucher noch bis Jahresende Ihre bestehenden Schadensersatzansprüche gegen Fiat geltend machen. Vom Wohnmobil-Abgasskandal Betroffene können sich dafür kostenfrei und unverbindlich von der Kanzlei Ghendler Ruvinskij beraten lassen.
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