03.07.2019 16:03 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Auto / Verkehr
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Deutsche Umwelthilfe kritisiert Luftreinhalteplan für Ludwigsburg als unseriös - Stickoxid-Staubsauger ungeeignet, die "Saubere Luft" bis Ende 2019 sicherzustellen
Berlin (ots) - Regierungspräsidium und Stadt Ludwigsburg verstoßen
mit dem unzureichenden Luftreinhalteplan gegen Grundsatzurteil des
Bundesverwaltungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofes -
Grenzwerteinhaltung für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) in
2020 ist nicht sichergestellt - Land und Stadt machen sich lächerlich
mit NO2-Staubsaugern und einer minimalen Geschwindigkeitsreduzierung
um 10 km/h auf 230 Metern Straßenabschnitt nahe der einzigen
verkehrsnahen amtlichen Messstation - DUH wird notfalls gerichtlich
wirksame Maßnahmen wie ein Diesel-Fahrverbot einschließlich der
Abgasstufe Euro 5 zur schnellstmöglichen Einhaltung des
NO2-Grenzwerts durchsetzen - Menschen haben im gesamten Stadtgebiet
von Ludwigsburg ein Recht auf "Saubere Luft"
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die aktuelle
Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ludwigsburg als ungeeignet,
um den Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich das Recht auf
"Saubere Luft" zu gewähren. Der Entwurf des Luftreinhalteplans
enthält keine einzige Maßnahme, die so spezifisch, verbindlich und
umfassend ist, dass deren Wirkung auf die Luftqualität seriös
abschätzbar wäre. Im März 2018 hatte die DUH Klage vor dem
Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, die mittlerweile an den
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim verwiesen wurde.
Ziel der Klage ist die schnellstmögliche Einhaltung des EU-Grenzwerts
für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel in
Ludwigsburg.
Die DUH kritisiert den aktuellen Entwurf des Luftreinhalteplans
für Ludwigsburg als unseriös und rechtswidrig. So bezieht er sich in
seinen Maßnahmen im Wesentlichen auf den Straßenabschnitt
Friedrichstraße, an dem die amtliche verkehrsnahe Messstation steht.
Tatsächlich sind Land und Stadt verpflichtet, an allen von
Grenzwertüberschreitungen bedrohten Stellen im Stadtgebiet tätig zu
werden und sicherzustellen, dass nirgendwo die giftigen Dieselabgase
über dem EU-Grenzwert von 40 µg/m3 im Jahresmittel liegen. Nicht
hinnehmbar sind zudem die falschen und beschönigenden Aussagen
bezüglich der erwarteten zukünftigen NOx-Emissionen von
Dieselfahrzeugen, bei denen zudem auf die Angabe der verwendeten
Emissionsfaktoren verzichtet wird.
Die zwingend notwendige sichere Grenzwerteinhaltung für das
Dieselabgasgift NO2 von 40 µg/m3 bis Ende 2019, wie vom
Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil von Februar 2018
gefordert, ist mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht sichergestellt.
"Land und Stadt schlagen Micky-Maus-Maßnahmen vor, die wie im
Falle der NO2-Staubsaugersäulen schlichtweg unseriös sind und deren
Wirksamkeit nicht belegt ist. Auch die skizzierte
Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 40 km/h auf eine Strecke von
lediglich 230 Metern direkt vor der einzigen verkehrsnahen amtlichen
Messstation oder ein veraltetes Radroutenkonzept aus dem Jahr 2014
zeigen die autofixierte Grundausrichtung dieser Landesregierung, der
die hiesigen Dieselkonzerne weiter die Hand führen. Das zeigt sich
auch am weitgehenden Fehlen von konkreten Schritten für eine
wirkliche Verkehrswende, die Nachrüstung aller Landes-,
Kommunalfahrzeuge und Busse sowie eine Reduzierung des motorisierten
Individualverkehrs in Ludwigsburg", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
"Die Menschen in Ludwigsburg haben ein Recht auf 'Saubere Luft'.
Gerade erst hat auch der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil
den auf unmittelbare Einhaltung zu verstehenden Charakter der
EU-Luftreinhalte-Richtlinie verwiesen und Regierungen und Gerichte
dazu verpflichtet, diese unmittelbar umzusetzen. Ursache für die
schlechte Luft sind auch die zahlreichen Diesel-Pkw mit einer
defekten Abgasreinigung. Nur durch möglichst zonale Fahrverbote wird
es gelingen, die betrügerischen Hersteller auch im Ländle dazu zu
zwingen, diese Fahrzeuge für den Halter kostenfrei nachzurüsten", so
Resch weiter.
Die DUH fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, den
Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass die
NO2-Grenzwerteinhaltung noch in 2019 sicher im gesamten Stadtgebiet
gewährleistet wird.
Zentrale Maßnahme für die DUH ist ein möglichst zonales Fahrverbot
für Diesel-Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse bis einschließlich der
Abgasnorm Euro 5 im gesamten Ludwigsburger Stadtgebiet. Dieses müsse
nach Auffassung der DUH idealerweise zum 1. September 2019,
spätestens aber Ende 2019 in Kraft treten. Das
Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 27.
Februar 2018 eindeutig klargestellt, dass der Erlass von
Diesel-Fahrverboten zulässig und auch zwingend geboten ist, sofern
der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert von 40 μg NO2/m3
anderweitig nicht bis Ende 2019 eingehalten werden kann. Dies ist in
Ludwigsburg der Fall.
Erhalten die von Fahrverboten betroffenen Diesel-Fahrzeuge eine
Reparatur der defekten Abgasanlage im Rahmen eines Hardware-Updates
und halten danach die Abgasnormen ein, sind diese Diesel-Fahrzeuge
von Fahrverboten befreit. Die DUH fordert insbesondere die
Autohersteller im Ländle Baden-Württemberg dazu auf, unbürokratisch
den betrogenen Fahrzeugkäufern eine kurzfristige Reparatur der
defekten Abgasreinigung zuzusagen und entsprechende Service-Termine
vor Inkrafttreten des Diesel-Fahrverbots zuzusagen.
Zusätzlich zu diesen unmittelbar wirksamen Maßnahmen hält die DUH
einen Einstieg in die Verkehrswende in der Autostadt Ludwigsburg für
dringend notwendig. Anstatt den motorisierten Individualverkehr durch
die Maßnahmen noch attraktiver zu gestalten, müssen nun schnell
wirksame Maßnahmen für umweltfreundlichere Verkehrsmittel wie das
Fahrrad und den ÖPNV in Angriff genommen werden. Neben dem Einstieg
in ein konsequentes Parkraummanagement mit einer deutlichen
Verringerung der Zahl von Parkplätzen sowie deren Verteuerung hält
die DUH eine innerstädtische Reduzierung der Regel-Geschwindigkeit
auf Tempo 30 innerorts für sinnvoll. Dies reduziert auch die
Lärmbelästigung und erhöht die Verkehrssicherheit.
Links: Stellungnahme der DUH zum Entwurf des Luftreinhalteplans
Ludwigsburg http://l.duh.de/p190703
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
mit dem unzureichenden Luftreinhalteplan gegen Grundsatzurteil des
Bundesverwaltungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofes -
Grenzwerteinhaltung für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) in
2020 ist nicht sichergestellt - Land und Stadt machen sich lächerlich
mit NO2-Staubsaugern und einer minimalen Geschwindigkeitsreduzierung
um 10 km/h auf 230 Metern Straßenabschnitt nahe der einzigen
verkehrsnahen amtlichen Messstation - DUH wird notfalls gerichtlich
wirksame Maßnahmen wie ein Diesel-Fahrverbot einschließlich der
Abgasstufe Euro 5 zur schnellstmöglichen Einhaltung des
NO2-Grenzwerts durchsetzen - Menschen haben im gesamten Stadtgebiet
von Ludwigsburg ein Recht auf "Saubere Luft"
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die aktuelle
Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ludwigsburg als ungeeignet,
um den Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich das Recht auf
"Saubere Luft" zu gewähren. Der Entwurf des Luftreinhalteplans
enthält keine einzige Maßnahme, die so spezifisch, verbindlich und
umfassend ist, dass deren Wirkung auf die Luftqualität seriös
abschätzbar wäre. Im März 2018 hatte die DUH Klage vor dem
Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, die mittlerweile an den
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim verwiesen wurde.
Ziel der Klage ist die schnellstmögliche Einhaltung des EU-Grenzwerts
für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel in
Ludwigsburg.
Die DUH kritisiert den aktuellen Entwurf des Luftreinhalteplans
für Ludwigsburg als unseriös und rechtswidrig. So bezieht er sich in
seinen Maßnahmen im Wesentlichen auf den Straßenabschnitt
Friedrichstraße, an dem die amtliche verkehrsnahe Messstation steht.
Tatsächlich sind Land und Stadt verpflichtet, an allen von
Grenzwertüberschreitungen bedrohten Stellen im Stadtgebiet tätig zu
werden und sicherzustellen, dass nirgendwo die giftigen Dieselabgase
über dem EU-Grenzwert von 40 µg/m3 im Jahresmittel liegen. Nicht
hinnehmbar sind zudem die falschen und beschönigenden Aussagen
bezüglich der erwarteten zukünftigen NOx-Emissionen von
Dieselfahrzeugen, bei denen zudem auf die Angabe der verwendeten
Emissionsfaktoren verzichtet wird.
Die zwingend notwendige sichere Grenzwerteinhaltung für das
Dieselabgasgift NO2 von 40 µg/m3 bis Ende 2019, wie vom
Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil von Februar 2018
gefordert, ist mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht sichergestellt.
"Land und Stadt schlagen Micky-Maus-Maßnahmen vor, die wie im
Falle der NO2-Staubsaugersäulen schlichtweg unseriös sind und deren
Wirksamkeit nicht belegt ist. Auch die skizzierte
Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 40 km/h auf eine Strecke von
lediglich 230 Metern direkt vor der einzigen verkehrsnahen amtlichen
Messstation oder ein veraltetes Radroutenkonzept aus dem Jahr 2014
zeigen die autofixierte Grundausrichtung dieser Landesregierung, der
die hiesigen Dieselkonzerne weiter die Hand führen. Das zeigt sich
auch am weitgehenden Fehlen von konkreten Schritten für eine
wirkliche Verkehrswende, die Nachrüstung aller Landes-,
Kommunalfahrzeuge und Busse sowie eine Reduzierung des motorisierten
Individualverkehrs in Ludwigsburg", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
"Die Menschen in Ludwigsburg haben ein Recht auf 'Saubere Luft'.
Gerade erst hat auch der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil
den auf unmittelbare Einhaltung zu verstehenden Charakter der
EU-Luftreinhalte-Richtlinie verwiesen und Regierungen und Gerichte
dazu verpflichtet, diese unmittelbar umzusetzen. Ursache für die
schlechte Luft sind auch die zahlreichen Diesel-Pkw mit einer
defekten Abgasreinigung. Nur durch möglichst zonale Fahrverbote wird
es gelingen, die betrügerischen Hersteller auch im Ländle dazu zu
zwingen, diese Fahrzeuge für den Halter kostenfrei nachzurüsten", so
Resch weiter.
Die DUH fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, den
Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass die
NO2-Grenzwerteinhaltung noch in 2019 sicher im gesamten Stadtgebiet
gewährleistet wird.
Zentrale Maßnahme für die DUH ist ein möglichst zonales Fahrverbot
für Diesel-Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse bis einschließlich der
Abgasnorm Euro 5 im gesamten Ludwigsburger Stadtgebiet. Dieses müsse
nach Auffassung der DUH idealerweise zum 1. September 2019,
spätestens aber Ende 2019 in Kraft treten. Das
Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 27.
Februar 2018 eindeutig klargestellt, dass der Erlass von
Diesel-Fahrverboten zulässig und auch zwingend geboten ist, sofern
der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert von 40 μg NO2/m3
anderweitig nicht bis Ende 2019 eingehalten werden kann. Dies ist in
Ludwigsburg der Fall.
Erhalten die von Fahrverboten betroffenen Diesel-Fahrzeuge eine
Reparatur der defekten Abgasanlage im Rahmen eines Hardware-Updates
und halten danach die Abgasnormen ein, sind diese Diesel-Fahrzeuge
von Fahrverboten befreit. Die DUH fordert insbesondere die
Autohersteller im Ländle Baden-Württemberg dazu auf, unbürokratisch
den betrogenen Fahrzeugkäufern eine kurzfristige Reparatur der
defekten Abgasreinigung zuzusagen und entsprechende Service-Termine
vor Inkrafttreten des Diesel-Fahrverbots zuzusagen.
Zusätzlich zu diesen unmittelbar wirksamen Maßnahmen hält die DUH
einen Einstieg in die Verkehrswende in der Autostadt Ludwigsburg für
dringend notwendig. Anstatt den motorisierten Individualverkehr durch
die Maßnahmen noch attraktiver zu gestalten, müssen nun schnell
wirksame Maßnahmen für umweltfreundlichere Verkehrsmittel wie das
Fahrrad und den ÖPNV in Angriff genommen werden. Neben dem Einstieg
in ein konsequentes Parkraummanagement mit einer deutlichen
Verringerung der Zahl von Parkplätzen sowie deren Verteuerung hält
die DUH eine innerstädtische Reduzierung der Regel-Geschwindigkeit
auf Tempo 30 innerorts für sinnvoll. Dies reduziert auch die
Lärmbelästigung und erhöht die Verkehrssicherheit.
Links: Stellungnahme der DUH zum Entwurf des Luftreinhalteplans
Ludwigsburg http://l.duh.de/p190703
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
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