09.10.2018 16:17 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Auto / Verkehr
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Deutsche Umwelthilfe erwirkt Grundsatzentscheidung für "Saubere Luft" in Berlin: Verwaltungsgericht Berlin hält Diesel-Fahrverbote für unausweichlich
Berlin (ots) - Massive Kritik des Gerichts an unwirksamem
Diesel-Kompromiss der Bundesregierung - Diesel-Fahrverbote für die
"Saubere Luft" in Berlin sind unausweichlich - Richter Ulrich
Marticke betont: "Zeitlich ist das Ende der Fahnenstange erreicht" -
DUH fordert Bundesregierung auf, Diesel-Halter in Berlin und alle
anderen bisher nicht berücksichtigten 115 Städte einzubeziehen - Nach
Ankündigung von möglichen Fahrverboten auch für Euro 6a-c Diesel-Pkw
durch den Berliner Senat: Wertloser "Diesel-Kompromiss" muss neu
verhandelt werden und verbindliche Hardware-Nachrüstungen auch für
Euro 6 Diesel-Pkw bei voller Kostenübernahme der Hersteller enthalten
Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute über die Klage der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) für "Saubere Luft" in Berlin verhandelt
(VG 10 K 207.16). Das Gericht hat entschieden, dass
Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge bis Abgasnorm Euro 5 zur
schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte
unausweichlich sind. Diese müssen bis zum 31. März 2019 in den
Luftreinhalteplan aufgenommen und umgesetzt werden.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir begrüßen
die klare und unmissverständliche Entscheidung zur Notwendigkeit von
Diesel-Fahrverboten in der Bundeshauptstadt. Das Gericht hat zudem
eindeutig die sogenannte 'Diesel-Entscheidung' der Bundesregierung
als wirkungslos kritisiert. Kanzlerin Angela Merkel muss unter
Einbeziehung aller 115 unter NO2-Grenzwertüberschreitungen leidenden
Städte und Gemeinden endlich eine verpflichtende Hardware-Nachrüstung
für alle Euro 5 und Euro 6a-c Diesel-Pkw beschließen. Dafür wird
sicherlich ein sechster Kanzlergipfel notwendig. Bei diesem sollte
vielleicht auch die Deutsche Umwelthilfe und nicht nur die
Automobilindustrie mit am Verhandlungstisch sitzen."
Nach den bereits rechtskräftigen Urteilen für Diesel-Fahrverbote
in München, Stuttgart und Düsseldorf schließt sich das
Verwaltungsgericht Berlin den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
für Fahrverbote in Aachen und Frankfurt an: "Leider erleben wir immer
häufiger, dass die zuständigen Landespolitiker diese Urteile
ignorieren. Doch die Politik wird sich nicht länger Recht und Gesetz
widersetzen und den Gesundheitsschutz ihrer Bürger hinter den
Interessen der Autohersteller anstellen können. Es ist an der Zeit,
dass wir in unseren Städten wieder bedenkenlos durchatmen können.
Dazu muss sich Kanzlerin Merkel nun endlich aus dem Würgegriff der
Autohersteller befreien und pro Betrugs-Diesel die gesetzlich
vorgeschriebenen 5.000 Euro Geldstrafe verhängen. Es ist beschämend
genug, dass die Regierung bereits seit drei Jahren die betrügerischen
Autohersteller protegiert - und dies auf Kosten der Verbraucher,
deren Gesundheit und Mobilität", so Resch weiter.
Rechtsanwalt Peter Kremer, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
ergänzt: "Die Richter haben bestätigt, dass es nicht auf einen
durchschnittlichen Wert ankommt, sondern dass der Grenzwert an jeder
Stelle in der Stadt eingehalten werden muss. Jeder Anwohner kann das
jetzt vom Senat für sein Haus verlangen. Der Senat muss nachweisen,
dass er mit streckenbezogenen Fahrverboten und den damit
einhergehenden Ausweichverkehren das Problem der Luftbelastung in den
Griff bekommt. Gelingt das bis Ende März 2019 nicht, wird der Senat
um ein zonales Fahrverbot nicht herumkommen."
Fahrverbote für Diesel-Pkw bis Abgasnorm Euro 5 kommen demnach an
folgenden acht Straßen: Leipziger Straße, Reinhardtstraße,
Brückenstraße, Friedrichstraße, Kapweg, Alt-Moabit, Stromstraße,
Leonorenstraße.
Hintergrund:
Im Juni 2016 hat die DUH Klage gegen das Land Berlin wegen
anhaltender Überschreitung der NO2-Grenzwerte im Berliner Stadtgebiet
eingereicht. Das Problem der hohen NO2-Belastung ist nicht auf die
Bereiche rund um die offiziellen Messstellen beschränkt. 2017 wurde
der Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ nur an einer einzigen
offiziellen Messstelle unterschritten, alle anderen Messstellen lagen
darüber, bis zu Höchstwerten von 63 µg/m³ an der Leipziger Straße und
der Buschkrugallee. Aktuelle Messungen der DUH von Juni 2018
bestätigen dieses großflächige Problem. NO2 ist gesundheitsschädigend
und führt zu vorzeitigen Todesfällen. Die Europäische Umweltagentur
EEA hat im Herbst 2017 die gesundheitlichen Folgen der
NO2-Verschmutzung mit jährlich 12.860 vorzeitigen Todesfälle allein
in Deutschland beziffert.
Diesel-Fahrverbote sind zur kurzfristigen Einhaltung des
NO2-Grenzwertes die einzige Option und laut Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Februar 2018 rechtmäßig
und notwendig.
Derzeit führt die DUH Klageverfahren für "Saubere Luft" 28
Städten. Ergänzend wird die DUH bis Mitte Oktober sieben neue
Verfahren zur Einhaltung der Luftqualitätswerte beim Dieselabgasgift
NO2 in sechs neuen Städten erheben. Damit klagt die DUH dann in
insgesamt 34 Städten. Bis Ende 2018 sind noch für acht weitere Städte
Verhandlungen für Saubere Luft terminiert.
Links:
- Zu den aktuellen Ergebnissen der Messaktion "Decke auf wo Atmen
krank macht": https://www.duh.de/abgasalarm/
- Hintergrundpapier "Klagen für Saubere Luft":
https://www.duh.de/projekte/right-to-clean-air/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Peter Kremer, Rechtsanwalt, kremer | werner rechtsanwälte
030 28876783, kremer@kremer-werner.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Diesel-Kompromiss der Bundesregierung - Diesel-Fahrverbote für die
"Saubere Luft" in Berlin sind unausweichlich - Richter Ulrich
Marticke betont: "Zeitlich ist das Ende der Fahnenstange erreicht" -
DUH fordert Bundesregierung auf, Diesel-Halter in Berlin und alle
anderen bisher nicht berücksichtigten 115 Städte einzubeziehen - Nach
Ankündigung von möglichen Fahrverboten auch für Euro 6a-c Diesel-Pkw
durch den Berliner Senat: Wertloser "Diesel-Kompromiss" muss neu
verhandelt werden und verbindliche Hardware-Nachrüstungen auch für
Euro 6 Diesel-Pkw bei voller Kostenübernahme der Hersteller enthalten
Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute über die Klage der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) für "Saubere Luft" in Berlin verhandelt
(VG 10 K 207.16). Das Gericht hat entschieden, dass
Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge bis Abgasnorm Euro 5 zur
schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte
unausweichlich sind. Diese müssen bis zum 31. März 2019 in den
Luftreinhalteplan aufgenommen und umgesetzt werden.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir begrüßen
die klare und unmissverständliche Entscheidung zur Notwendigkeit von
Diesel-Fahrverboten in der Bundeshauptstadt. Das Gericht hat zudem
eindeutig die sogenannte 'Diesel-Entscheidung' der Bundesregierung
als wirkungslos kritisiert. Kanzlerin Angela Merkel muss unter
Einbeziehung aller 115 unter NO2-Grenzwertüberschreitungen leidenden
Städte und Gemeinden endlich eine verpflichtende Hardware-Nachrüstung
für alle Euro 5 und Euro 6a-c Diesel-Pkw beschließen. Dafür wird
sicherlich ein sechster Kanzlergipfel notwendig. Bei diesem sollte
vielleicht auch die Deutsche Umwelthilfe und nicht nur die
Automobilindustrie mit am Verhandlungstisch sitzen."
Nach den bereits rechtskräftigen Urteilen für Diesel-Fahrverbote
in München, Stuttgart und Düsseldorf schließt sich das
Verwaltungsgericht Berlin den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
für Fahrverbote in Aachen und Frankfurt an: "Leider erleben wir immer
häufiger, dass die zuständigen Landespolitiker diese Urteile
ignorieren. Doch die Politik wird sich nicht länger Recht und Gesetz
widersetzen und den Gesundheitsschutz ihrer Bürger hinter den
Interessen der Autohersteller anstellen können. Es ist an der Zeit,
dass wir in unseren Städten wieder bedenkenlos durchatmen können.
Dazu muss sich Kanzlerin Merkel nun endlich aus dem Würgegriff der
Autohersteller befreien und pro Betrugs-Diesel die gesetzlich
vorgeschriebenen 5.000 Euro Geldstrafe verhängen. Es ist beschämend
genug, dass die Regierung bereits seit drei Jahren die betrügerischen
Autohersteller protegiert - und dies auf Kosten der Verbraucher,
deren Gesundheit und Mobilität", so Resch weiter.
Rechtsanwalt Peter Kremer, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
ergänzt: "Die Richter haben bestätigt, dass es nicht auf einen
durchschnittlichen Wert ankommt, sondern dass der Grenzwert an jeder
Stelle in der Stadt eingehalten werden muss. Jeder Anwohner kann das
jetzt vom Senat für sein Haus verlangen. Der Senat muss nachweisen,
dass er mit streckenbezogenen Fahrverboten und den damit
einhergehenden Ausweichverkehren das Problem der Luftbelastung in den
Griff bekommt. Gelingt das bis Ende März 2019 nicht, wird der Senat
um ein zonales Fahrverbot nicht herumkommen."
Fahrverbote für Diesel-Pkw bis Abgasnorm Euro 5 kommen demnach an
folgenden acht Straßen: Leipziger Straße, Reinhardtstraße,
Brückenstraße, Friedrichstraße, Kapweg, Alt-Moabit, Stromstraße,
Leonorenstraße.
Hintergrund:
Im Juni 2016 hat die DUH Klage gegen das Land Berlin wegen
anhaltender Überschreitung der NO2-Grenzwerte im Berliner Stadtgebiet
eingereicht. Das Problem der hohen NO2-Belastung ist nicht auf die
Bereiche rund um die offiziellen Messstellen beschränkt. 2017 wurde
der Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ nur an einer einzigen
offiziellen Messstelle unterschritten, alle anderen Messstellen lagen
darüber, bis zu Höchstwerten von 63 µg/m³ an der Leipziger Straße und
der Buschkrugallee. Aktuelle Messungen der DUH von Juni 2018
bestätigen dieses großflächige Problem. NO2 ist gesundheitsschädigend
und führt zu vorzeitigen Todesfällen. Die Europäische Umweltagentur
EEA hat im Herbst 2017 die gesundheitlichen Folgen der
NO2-Verschmutzung mit jährlich 12.860 vorzeitigen Todesfälle allein
in Deutschland beziffert.
Diesel-Fahrverbote sind zur kurzfristigen Einhaltung des
NO2-Grenzwertes die einzige Option und laut Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Februar 2018 rechtmäßig
und notwendig.
Derzeit führt die DUH Klageverfahren für "Saubere Luft" 28
Städten. Ergänzend wird die DUH bis Mitte Oktober sieben neue
Verfahren zur Einhaltung der Luftqualitätswerte beim Dieselabgasgift
NO2 in sechs neuen Städten erheben. Damit klagt die DUH dann in
insgesamt 34 Städten. Bis Ende 2018 sind noch für acht weitere Städte
Verhandlungen für Saubere Luft terminiert.
Links:
- Zu den aktuellen Ergebnissen der Messaktion "Decke auf wo Atmen
krank macht": https://www.duh.de/abgasalarm/
- Hintergrundpapier "Klagen für Saubere Luft":
https://www.duh.de/projekte/right-to-clean-air/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Peter Kremer, Rechtsanwalt, kremer | werner rechtsanwälte
030 28876783, kremer@kremer-werner.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
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Schlagwörter
Saubere Luft , Verwaltungsgericht , Klage , Verkehr , Diesel-Fahrverbote , Rechtsprechung , Energie , Auto , Politik , Umwelt , Auto / Verkehr ,
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